Prüfstellenüberwachung als Beamtin/Beamter (m/w/d) des gehobenen technischen Dienstes
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Hessische Eichdirektion |
Postleitzahl | 64283 |
Ort | Darmstadt |
Bundesland | Hessen |
Gepostet am | 09.07.2025 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | |
Befristet? | - |

Stellenbeschreibung
Die Hessische Eichdirektion ist eine Behörde des Landes Hessen und hat als Kernaufgabe die Eichung und Marktüberwachung von Messgeräten zum Schutz des Verbrauchers, des Handels und der Umwelt. Die Überwachung der staatlich anerkannten Prüfstellen für Versorgungsmessgeräte ist ein weiteres Aufgabengebiet, das durch behördliche Befundprüfungen an Strom-, Wasser- und Wärmezählern ergänzt wird. An unserem Standort Darmstadt ist ab sofort eine Stelle zu besetzen im Bereich
Prüfstellenüberwachung
als Beamtin/Beamter (m/w/d) des gehobenen technischen Dienstes (Technische/r Oberinspektoranwärter/in)
für eine(n)
Ingenieur/in (Bachelor / FH) (m/w/d). (Kennziffer „05“)
Ihre Aufgabe wird es sein, nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes und gründlicher Einarbeitung, selbstständig Überwachungsmaßnahmen bei den staatlich anerkannten Prüfstellen für Gas- und Elektrizität mit dem Schwerpunkt Gas durchzuführen. Sie bearbeiten Einzelfälle auf dem Gebiet der Versorgungsmessgeräte, einschließlich Prüfung im Haus und Außendienst. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Unterstützung der Marktüberwachung in diesen Bereichen. Als Vertreter der Behörde arbeiten Sie in den einschlägigen Ausschüssen mit.
Zu den Aufgabengebieten im Bereich der Prüfstellenüberwachung gehören insbesondere:
Prüfstellenüberwachung
als Beamtin/Beamter (m/w/d) des gehobenen technischen Dienstes (Technische/r Oberinspektoranwärter/in)
für eine(n)
Ingenieur/in (Bachelor / FH) (m/w/d). (Kennziffer „05“)
Ihre Aufgabe wird es sein, nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes und gründlicher Einarbeitung, selbstständig Überwachungsmaßnahmen bei den staatlich anerkannten Prüfstellen für Gas- und Elektrizität mit dem Schwerpunkt Gas durchzuführen. Sie bearbeiten Einzelfälle auf dem Gebiet der Versorgungsmessgeräte, einschließlich Prüfung im Haus und Außendienst. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Unterstützung der Marktüberwachung in diesen Bereichen. Als Vertreter der Behörde arbeiten Sie in den einschlägigen Ausschüssen mit.
Zu den Aufgabengebieten im Bereich der Prüfstellenüberwachung gehören insbesondere:
- Eigenverantwortliche Organisation der Überwachungstätigkeiten in den Bereichen Elektrizität und Gas
- Aufsicht über die Tätigkeit der in Hessen durch die Hessische Eichdirektion staatlich anerkannten Prüfstellen
- Anerkennung von Prüfstellen und Prüfstellenpersonal
- Genehmigung von Stichprobenverfahren
- Pflege der Datenbanken in den Bereichen Stichproben und Prüfstellen
- Unterstützung der Markt- und Verwendungsüberwachung
- Vertretung des / der Kollegen in seinen Aufgabenbereichen
- Referent bei Ausbildungsveranstaltungen im Rahmen der Kooperation mit anderen Bundesländern
- Abschlusszeugnis einer Hochschule/Fachhochschule in einem Studiengang mit geeignetem naturwissenschaftlichem Schwerpunkt (Bachelorprüfung, Masterprüfung oder Diplom-Hauptprüfung) oder ein hochschulrechtlich hinsichtlich dieser fachlichen Ausrichtung als gleichwertig anerkannter Studienabschluss
- Nach Möglichkeit 2 bis 3 Jahre Berufserfahrung mit Bezug zur Messtechnik oder zu Überwachung, Kalibrierung, etc.
- Gute PC-Kenntnisse, gute Englischkenntnisse
- Führerschein Klasse B (III)
- Nachgewiesene Deutsch-Kenntnisse durch ein Sprachdiplom oder ein Sprach-Zertifikat der Niveaustufe C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder Deutsch als Erstsprache
- Bereitschaft zum Außendienst
- Engagement, Eigeninitiative
- Für regelmäßigen Außendienst erforderliche körperliche Belastbarkeit
- Fähigkeit, sich schnell in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
- Sicheres, freundliches und verbindliches Auftreten
- Einstellungshöchstalter 40 Jahre (Ausnahme: Inhaber/Innen eines Eingliederungs- oder Zulassungsschein nach SVG sowie Fälle gem. § 7 Abs. 6 SVG)