Projektingenieurs/-in (w/m/d) Fachrichtung Bauingenieurwesen/ Siedlungswasserwesen/Verkehrsplanung
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | Stadt Meerbusch |
Postleitzahl | 40667 |
Ort | Meerbusch |
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Gepostet am | 05.06.2025 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | |
Ausbildungsstelle? | - |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | |
Befristet? | - |

Stellenbeschreibung
Die Stadt Meerbusch (rund 59.000 Einwohner) liegt in der unverwechselbaren niederrheinischen Landschaft. Gute Bedingungen für Familien mit Kindern sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote, ein buntes Vereinsleben und rheinisches Brauchtum, städtisches Flair und ländliches Grün sorgen für den richtigen Mix und machen Meerbusch zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität.
- Eigenverantwortliche Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung von Maßnahmen (Leistungsphasen 1-8 HOAI) im Aufgabenbereich Entwässerung und Straßenbau
- Abstimmung und Entwicklung der Planungen mit fachlich Beteiligten
- Projektsteuerung und Bauherrenaufgabe bei Tiefbaumaßnahmen und Maßnahmen Dritter
- Beauftragung, Steuerung und Koordination von externen Ingenieurbüros
- Erstellung von Stellungnahmen (Entwässerung und Straßenbau) bei Bebauungsplanverfahren und Investorenprojekten
- Abgeschlossenes Studium (Diplom bzw. Bachelor / Master) der Fachrichtung Straßen-/ Verkehrsplanung bzw. Bauingenieurwesen, Siedlungswasserwesen, Ingenieurbau oder Vergleichbares
- Praxisorientierte Kenntnisse in Bezug auf Planung und Abwicklung von Tiefbaumaßnahmen,
- Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften im Bau- und Verkehrsrecht sowie gute Kenntnisse im Vertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL, HOAI),
- Sicherer Umgang mit den gängigen Office-Produkten, CAD- und Ausschreibungsprogrammen und der branchenüblichen Fachsoftware
- Ggute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie mündliche und schriftliche Formulierungssicherheit,
- Fahrerlaubnis mindestens der Klassen B/ BE und Bereitschaft zum Einsatz des Privatfahrzeugs gegen Kostenersatz für dienstliche Zwecke