Diätassistent (m/w/d)
Eckdaten der angebotenen Stelle
Arbeitgeber | SLK-Kliniken Heilbronn GmbH |
Postleitzahl | 74245 |
Ort | Löwenstein |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Gepostet am | 23.06.2025 |
Remote Option? | - |
Homeoffice Option? | - |
Teilzeit? | - |
Vollzeit? | |
Ausbildungsstelle? | |
Praktikumsplatz? | - |
Unbefristet? | |
Befristet? | - |

Stellenbeschreibung
Ihre Arbeit macht den Unterschied! Ob als Ärzt:in, in der Pflege, IT, Technik, Logistik, Verwaltung oder im Service - bei den SLK-Kliniken Heilbronn ist jede Aufgabe wichtig, damit wir Leben retten und die Menschen der Region optimal versorgen können.Mit über 5.800 engagierten Kolleg:innen im SLK-Verbund sichern wir die kompetente Erst- und Grundversorgung bei Notfällen und bieten gleichzeitig Spitzenmedizin auf universitärem Niveau. Gemeinsam schaffen wir eine Gesundheitsversorgung, die funktioniert – rund um die Uhr.
- Vor- und Zubereitung aller Diät- und Wunschkostformen unter Beachtung ernährungswissenschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte
- Anrichten und Ausgabe der zubereiteten Speisen
- Sicherstellung einer fachgerechten Lagerung der Lebensmittel sowie Kontrolle der Lagervorräte
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der internen Standards (z.B. Hygienevorschriften nach dem HACCP-Konzept, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften)
- Durchführung von Einzelberatungen für Diät- und Wunschkostpatienten/innen sowie Gestaltung des Speiseplans
- Elektronische Erfassung der Essensbestellungen
- Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfter Diätassistent (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikationen
- Erste Erfahrungen in vergleichbarer Position wünschenswert
- Sichere Anwendung der HACCP-Richtlinien sowie gute Kenntnisse im Umgang mit Küchenmanagement- und Menübestellsystemen
- Strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein, Organisationsgeschick und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst inklusive Wochenend- und Feiertagsarbeit
- Aufgrund der Bestimmungen des Masernschutzgesetzes dürfen wir Sie nur beschäftigen, wenn Sie uns entweder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen