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Beamte & Besoldung

Beamtinnen und Beamte stehen in einem eigenen Rechtsverhältnis mit Besoldung statt Tarifgehalt, Beihilfe statt Krankenkasse und Pension statt Rente. Hier finden Sie die Voraussetzungen der Verbeamtung, Altersgrenzen, Laufbahnregeln und Rechenbeispiele.

  • Beamte & Besoldung

    Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung für Beamte

    Beamtinnen und Beamte können ihre Arbeitszeit reduzieren, Elternzeit nehmen oder sich ohne Besoldung beurlauben lassen. Jede Variante hat eine eigene Rechtsgrundlage und eine eigene Wirkung auf die spätere Pension.

  • Beamte & Besoldung

    Verbeamtung: Höchstalter in Bund und allen 16 Ländern

    Mecklenburg-Vorpommern setzt die Grenze bei 40 Jahren, Hessen bei 50, der Bund bei 50. Wer wo noch verbeamtet werden kann, welche Norm das regelt und welche Zeiten für Kinder und Pflege angerechnet werden.

  • Beamte & Besoldung

    Rechte und Pflichten von Beamten: Treue, Streikverbot, Remonstration

    Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken, müssen Weisungen befolgen und dienen dem ganzen Volk. Im Gegenzug schuldet der Dienstherr Alimentation, Fürsorge und Lebenszeit. Was die §§ 33 bis 37 BeamtStG verlangen und wie Sie rechtswidrige Anordnungen abwehren.

  • Beamte & Besoldung

    Beamter werden: Voraussetzungen und Ablauf der Ernennung

    Drei Bedingungen aus § 7 BeamtStG entscheiden über den Zugang: Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue und Befähigung. Danach führt der Weg über Widerruf und Probe zur Lebenszeitstelle. Was jede Stufe verlangt und wo Bewerbungen scheitern.

  • Beamte & Besoldung

    Rente und Pension kombiniert: Nachversicherung, Anrechnung

    Wer erst in der Wirtschaft gearbeitet hat und später verbeamtet wird, bekommt beides: eine kleine Rente und ein gekürztes Ruhegehalt. Wie § 55 BeamtVG die Summe deckelt und was die Nachversicherung bringt.

  • Beamte & Besoldung

    Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst

    Drei Jahre bewährt, ein Auswahlverfahren bestanden, zwei Jahre Qualifizierung: So kommen Sie beim Bund von A 9 im mittleren Dienst nach A 9 im gehobenen Dienst und weiter bis A 13.

  • Beamte & Besoldung

    Amtsärztliche Untersuchung vor der Verbeamtung

    Seit 2013 gilt ein milderer Maßstab: Die gesundheitliche Eignung fehlt erst, wenn eine dauernde Dienstunfähigkeit vor der Altersgrenze zu mehr als 50 Prozent wahrscheinlich ist. Was das für chronische Erkrankungen, Therapie und Schwerbehinderung bedeutet.

  • Beamte & Besoldung

    Besoldung verstehen: Grundgehalt, Stufen, Familienzuschlag

    Beamtenbezüge setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die getrennten Regeln folgen. Nur zwei davon zählen später für die Pension. Mit den Erfahrungsstufen des Bundes und einem Rechenbeispiel für A 11.