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Elternzeit

Elternzeit und Elterngeld für Tarifbeschäftigte und Beamte, Auswirkungen auf Stufen und Laufbahn.

  • Beamte & Besoldung

    Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung für Beamte

    Beamtinnen und Beamte können ihre Arbeitszeit reduzieren, Elternzeit nehmen oder sich ohne Besoldung beurlauben lassen. Jede Variante hat eine eigene Rechtsgrundlage und eine eigene Wirkung auf die spätere Pension.

  • Arbeitsalltag & Recht

    Elternzeit im öffentlichen Dienst: Tarif und Beamte

    Sieben Wochen vorher anmelden, drei Jahre Anspruch, davon bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag. Was Tarifbeschäftigte und Beamtinnen unterscheidet und warum die Elternzeit Ihre Stufe kosten kann.