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Rechtliches · Stand: September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stellenanzeigen

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen „öffentliche Auftraggeber“). Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bieten wir keine kostenpflichtigen Leistungen an.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Anbieter der Plattform StaatsJobs.com und Vertragspartner für die Schaltung von Stellenanzeigen ist die RANOVIS UG (haftungsbeschränkt), Am Kriegerdenkmal 9 b, 90427 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Nohe (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Veröffentlichung von Stellenanzeigen auf StaatsJobs.com zwischen dem Anbieter und Arbeitgebern, Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und Unternehmen (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden – einschließlich Vergabe- oder Einkaufsbedingungen öffentlicher Auftraggeber – werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf StaatsJobs.com stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar.

(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er im Arbeitgeberkonto eine Stellenanzeige erstellt, die gewünschte Laufzeitvariante und Zahlungsart wählt und den Buchungsvorgang durch Klick auf die Schaltfläche zum zahlungspflichtigen Bestellen abschließt. Vor Abschluss kann der Kunde seine Eingaben prüfen und korrigieren.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Stellenanzeige freischaltet oder dem Kunden die Annahme per E-Mail bestätigt, je nachdem, was zuerst eintritt. Der automatische Zugang einer Eingangs- oder Zahlungsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Anbieter ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von zwei Werktagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden zusammen mit diesen AGB per E-Mail zugesandt. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter veröffentlicht die vom Kunden erstellte Stellenanzeige für die vereinbarte Laufzeit auf StaatsJobs.com. Die Leistung umfasst:

  • die Darstellung der Anzeige auf einer eigenen Detailseite mit strukturierten Daten (JobPosting-Schema) für Suchmaschinen;
  • die Aufnahme in die Stellensuche von StaatsJobs.com einschließlich der Filter- und Landingpages (Bundesland, Berufsfeld, Arbeitgebertyp, Dienstverhältnis);
  • die Berücksichtigung der Anzeige beim Versand von Job-Alarmen an Abonnenten, deren Suchkriterien zur Anzeige passen;
  • die Ausleitung der Anzeige per XML-Feed an Partnerportale und Job-Suchmaschinen, mit denen der Anbieter zusammenarbeitet;
  • eine Klickstatistik im Arbeitgeberkonto.

(2) Der Anbieter schuldet die Veröffentlichung, nicht einen bestimmten Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl von Aufrufen, Klicks oder Bewerbungen, für die Platzierung in Suchmaschinen oder für die Übernahme der Anzeige durch Partnerportale, deren Aufnahmeentscheidung außerhalb des Einflusses des Anbieters liegt.

(3) Der Anbieter darf die Anzeige technisch aufbereiten, insbesondere Formatierungen vereinheitlichen, nicht zugelassene HTML-Elemente entfernen und Ortsangaben geografisch zuordnen. Der vom Kunden eingegebene Anzeigentitel wird nicht verändert.

§ 4 Preise

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf StaatsJobs.com ausgewiesenen Preise. Diese betragen:

Preise je Stellenanzeige und Monat
Gleichzeitig aktive Anzeigen des KundenPreis je Anzeige und Monat (netto)
1 bis 449,00 €
5 bis 939,00 €
ab 1029,00 €

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Der Mengenrabatt bemisst sich nach der Anzahl der zum Zeitpunkt der jeweiligen Abrechnung gleichzeitig aktiven Anzeigen desselben Kundenkontos und wird automatisch berücksichtigt. Bei einer Einmalbuchung (§ 5 Abs. 3) gilt der Preis für einen Monat als Preis für die Laufzeit von 30 Tagen.

(3) Preisänderungen gelten für Neubuchungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Für laufende Monatsabonnements kündigt der Anbieter Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail an; der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.

§ 5 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

(1) Der Kunde wählt bei der Buchung zwischen einem Monatsabonnement und einer Einmalbuchung.

(2) Monatsabonnement: Die Anzeige wird für einen Abrechnungsmonat ab Freischaltung veröffentlicht. Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn es nicht zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats möglich und erfolgt über das Kundenportal im Arbeitgeberkonto oder per E-Mail an info@staatsjobs.com. Nach Ende der Laufzeit wird die Anzeige offline genommen.

(3) Einmalbuchung: Die Anzeige wird für 30 Tage ab Freischaltung veröffentlicht und danach automatisch offline genommen. Eine Verlängerung findet nicht statt; der Kunde kann die Anzeige jederzeit erneut buchen.

(4) Der Kunde kann eine Anzeige jederzeit vorzeitig offline nehmen. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht, es sei denn, die vorzeitige Beendigung beruht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Grund.

(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Zahlung

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., Dublin, Irland. Dem Kunden stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Kreditkarte/Debitkarte, SEPA-Lastschrift und Kauf auf Rechnung.

(2) Bei Zahlung per Karte oder SEPA-Lastschrift wird das Entgelt bei Freischaltung und beim Monatsabonnement jeweils zu Beginn eines neuen Abrechnungsmonats fällig und eingezogen. Mit Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats verkürzt sich die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag.

(3) Beim Kauf auf Rechnung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Kauf auf Rechnung kann der Anbieter die Freischaltung von der vorherigen Prüfung des Kunden abhängig machen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen und die betroffenen Anzeigen nach vorheriger Ankündigung bis zum Zahlungseingang offline zu nehmen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Rechnungen werden elektronisch ausgestellt; auf Wunsch stellt der Anbieter öffentlichen Auftraggebern eine E-Rechnung im Format XRechnung bereit. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist für den Inhalt seiner Stellenanzeigen allein verantwortlich. Er gewährleistet insbesondere, dass

  • alle Angaben in der Anzeige richtig, vollständig und aktuell sind und die ausgeschriebene Stelle tatsächlich zu besetzen ist (keine Scheinausschreibungen, keine Anzeigen zur bloßen Datenerhebung oder Bewerberakquise für Dritte);
  • die Ausschreibung den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), insbesondere § 11 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 AGG, sowie sonstigen gesetzlichen Vorgaben – etwa des Entgelttransparenzgesetzes, des Bundesgleichstellungsgesetzes und der Landesgleichstellungsgesetze, soweit anwendbar – entspricht;
  • er über alle erforderlichen Rechte an den eingestellten Texten, Logos und Bildern verfügt und deren Nutzung auf StaatsJobs.com sowie die Weitergabe an Partnerportale nach § 3 Abs. 1 gestattet;
  • der angegebene Bewerbungslink während der gesamten Laufzeit funktionsfähig ist und unmittelbar zur Stellenanzeige oder zum Bewerbungsformular des Kunden führt;
  • die Anzeige keine Inhalte enthält, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstoßen, und keine Schadsoftware oder Tracking-Elemente Dritter eingebettet werden.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags das einfache, räumlich unbeschränkte Recht ein, die Anzeige samt Logo und Texten auf StaatsJobs.com zu veröffentlichen, in Suchmaschinen und Job-Alarmen auszuspielen und an Partnerportale weiterzugeben.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß gegen Abs. 1 beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu seinem Arbeitgeberkonto vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch zu befürchten ist.

§ 8 Rechte des Anbieters

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Anzeigen abzulehnen, nicht freizuschalten oder nach Freischaltung zu entfernen, wenn sie gegen § 7 verstoßen, gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen, nicht zum thematischen Fokus von StaatsJobs.com – Stellen im öffentlichen Dienst, bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, bei Kirchen und Wohlfahrtsverbänden sowie bei öffentlichen Unternehmen – passen oder deren Veröffentlichung dem Anbieter aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Anbieter informiert den Kunden über die Ablehnung oder Entfernung unter Angabe des Grundes.

(2) Wird eine Anzeige wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes entfernt, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für die laufende Abrechnungsperiode bestehen. In anderen Fällen wird das Entgelt anteilig erstattet.

(3) Der Anbieter darf die Darstellung der Anzeige an das Layout von StaatsJobs.com anpassen (§ 3 Abs. 3) und die Plattform technisch und gestalterisch weiterentwickeln, solange die vertraglich geschuldete Leistung nicht beeinträchtigt wird.

§ 9 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 98 % im Monatsmittel. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insbesondere Ausfälle des Internets, Angriffe Dritter, höhere Gewalt) sowie Zeiten, in denen der Anbieter die Plattform zur Abwehr von Angriffen vorübergehend einschränkt.

(2) Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit werktags zwischen 22:00 und 6:00 Uhr oder an Wochenenden durch und kündigt sie, soweit vorhersehbar, mindestens 24 Stunden vorher im Arbeitgeberkonto an.

(3) Wird die Verfügbarkeit in einem Monat unterschritten, verlängert der Anbieter die Laufzeit der betroffenen Anzeigen auf Anzeige des Kunden kostenfrei um die Ausfallzeit. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für arglistig verschwiegene Mängel sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlte Nettoentgelt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen und mittelbare Schäden.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde eingestellt hat, und nicht für Inhalte und Datenverarbeitungen auf Partnerportalen oder auf den vom Kunden verlinkten Zielseiten.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberkonto, der Anzeigenschaltung und der Zahlungsabwicklung ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Bewerbungen werden nicht über StaatsJobs.com abgewickelt; für Bewerberdaten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 12 Kein Widerrufsrecht

Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und öffentliche Auftraggeber. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht daher nicht.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für laufende Monatsabonnements ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, geänderter Rechtsprechung oder technischer Weiterentwicklung erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann der Anbieter das Abonnement zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Nürnberg. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

RANOVIS UG (haftungsbeschränkt), Nürnberg · Stand: September 2026