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Ihre Stellenanzeige auf StaatsJobs.com

Erreichen Sie Bewerberinnen und Bewerber, die gezielt eine Stelle beim Staat oder bei einem öffentlichen Unternehmen suchen. 49 € netto pro Anzeige und Monat, jederzeit kündbar, Zahlung auch auf Rechnung.

Leistungen

Was Sie mit einer Anzeige bekommen

Preise

Ein Preis je Anzeige, gestaffelt nach Menge

Preise je Stellenanzeige und Monat, netto
Gleichzeitig aktive AnzeigenPreisAbrechnung
1 bis 4 Anzeigen49 €je Anzeige und Monat
ab 5 Anzeigen39 €je Anzeige und Monat
ab 10 Anzeigen29 €je Anzeige und Monat
  • nettoAlle Preise zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Mengenrabatt wird automatisch anhand Ihrer aktiven Anzeigen berechnet.
  • LaufzeitMonatsabo, jederzeit zum Monatsende kündbar, oder Einmalbuchung für 30 Tage ohne Verlängerung.
  • ZahlungKarte, SEPA-Lastschrift oder Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Abwicklung über Stripe.
  • AGBEs gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber.

Ablauf

So funktioniert es

  1. Schritt 1

    Konto anlegen

    E-Mail-Adresse eingeben, Anmeldelink anklicken. Kein Passwort nötig. Beim ersten Login ergänzen Sie Name der Organisation und Rechnungsanschrift.

  2. Schritt 2

    Anzeige ausfüllen

    Titel, Beschreibung, Ort, Dienstverhältnis, Entgelt- oder Besoldungsgruppe, Bewerbungsfrist und Bewerbungslink eingeben, Logo hochladen. Eine Vorschau zeigt die fertige Anzeige.

  3. Schritt 3

    Bezahlen, sofort online

    Monatsabo oder Einmalbuchung wählen, per Karte, SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung bezahlen. Nach Freischaltung ist die Anzeige sofort in Suche, Job-Alarm und Feed.

Häufige Fragen

Fragen zur Anzeigenschaltung

Wer darf auf StaatsJobs.com Stellenanzeigen schalten?

Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und öffentlich geprägte Organisationen: Bundes- und Landesbehörden, Städte, Gemeinden und Landkreise, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Sozialversicherungsträger, Kirchen und Wohlfahrtsverbände sowie öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Sparkassen und kommunale Kliniken. Auch Personaldienstleister können Stellen schalten, sofern die konkrete Stelle bei einem dieser Arbeitgeber angesiedelt ist. Anzeigen ohne Bezug zum öffentlichen Sektor lehnen wir ab und erstatten das Entgelt.

Wie lange dauert die Freischaltung?

Bei Zahlung per Karte oder SEPA-Lastschrift wird die Anzeige unmittelbar nach Zahlungsbestätigung freigeschaltet, in der Regel innerhalb weniger Minuten. Bei Kauf auf Rechnung prüfen wir die Buchung einmal manuell; das dauert werktags höchstens einen Arbeitstag. Sie erhalten in jedem Fall eine Bestätigungs-E-Mail mit dem Link zur veröffentlichten Anzeige.

Kann ich auf Rechnung zahlen?

Ja. Behörden und Unternehmen können bei der Buchung Kauf auf Rechnung wählen. Die Rechnung kommt per E-Mail als PDF; auf Wunsch stellen wir eine E-Rechnung im Format XRechnung mit Ihrer Leitweg-ID aus. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage. Die Rechnungsstellung läuft über unseren Zahlungsdienstleister Stripe.

Wie kündige ich ein Monatsabo?

Jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, ohne Kündigungsfrist. Öffnen Sie in der Anzeigenverwaltung das Kundenportal und beenden Sie dort das Abo der jeweiligen Anzeige. Die Anzeige bleibt bis zum Ende des bezahlten Monats online und wird dann automatisch offline genommen. Alternativ genügt eine E-Mail an info@staatsjobs.com. Eine Einmalbuchung über 30 Tage endet von selbst und muss nicht gekündigt werden.

Wie bearbeite ich eine laufende Anzeige?

In der Anzeigenverwaltung können Sie Beschreibung, Bewerbungsfrist, Bewerbungslink, Logo und alle weiteren Felder jederzeit ändern. Die Änderung ist sofort auf StaatsJobs.com sichtbar und wird mit dem nächsten Feed-Lauf an Partnerportale weitergegeben. Die Laufzeit der Anzeige ändert sich durch eine Bearbeitung nicht. Auch das vorzeitige Offline-Nehmen einer besetzten Stelle ist dort mit einem Klick möglich.

Jetzt starten

Anzeige in wenigen Minuten online

Konto per E-Mail-Link anlegen, Anzeige ausfüllen, bezahlen. Fragen vorab beantworten wir unter info@staatsjobs.com.

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