Beamte & Besoldung
Nebentätigkeit für Beamte: Genehmigung, Grenzen, Ablieferung
Ein Fünftel der Wochenarbeitszeit, 40 Prozent des Jahresendgrundgehalts, 100 Euro im Monat als Bagatellgrenze: Drei Zahlen entscheiden darüber, ob Ihre Nebentätigkeit genehmigt wird oder scheitert.