Beamte oder Tarifbeschäftigte? Unterschiede bei Gehalt, Sicherheit und Rente
Gleiche Behörde, gleicher Schreibtisch, anderes Rechtsverhältnis: Was Beamte von Tarifbeschäftigten bei Netto, Kündigungsschutz, Altersversorgung, Krankenversicherung und Arbeitszeit unterscheidet.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
In derselben Behörde sitzen oft zwei Kolleginnen nebeneinander, die dieselbe Arbeit machen und trotzdem in völlig unterschiedlichen Rechtsverhältnissen stehen. Die eine ist Beamtin, die andere Tarifbeschäftigte. Der Unterschied betrifft das Netto, die Absicherung im Alter, die Krankenversicherung und die Frage, wie leicht man den Arbeitgeber wechseln kann. Dieser Beitrag ordnet die Punkte und nennt Zahlen, wo sie belastbar sind (Stand September 2026).
Rechtsgrundlage
Beamte werden durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufen. Es gibt keinen Arbeitsvertrag, keine Tarifverhandlung und kein Streikrecht. Rechte und Pflichten stehen im Beamtenstatusgesetz, im Bundesbeamtengesetz beziehungsweise den Landesbeamtengesetzen und in den Besoldungsgesetzen.
Tarifbeschäftigte haben einen Arbeitsvertrag, auf den ein Tarifvertrag anwendbar ist: der TVöD für Bund und Kommunen, der TV-L für die Länder außer Hessen. Sie unterliegen dem Arbeitsrecht, dürfen streiken und haben Personalräte als Interessenvertretung. Stellen beider Gruppen finden Sie getrennt unter Beamte und Tarif.
Gehalt: Besoldung gegen Tabellenentgelt
Beamte erhalten Besoldung nach der A-Tabelle. Die Tabellen des Bundes finden Sie unter Besoldung Bund; jedes Land hat eigene Tabellen mit teils spürbaren Abweichungen. Vom Bruttobetrag gehen nur die Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab. Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Pflegeversicherung fallen nicht an. Hinzu kommt der Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder, der je nach Land unterschiedlich hoch ist.
Tarifbeschäftigte erhalten Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe, siehe TVöD-Tabelle. Davon werden Lohnsteuer und der volle Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung abgezogen, zusätzlich der Eigenanteil zur Zusatzversorgung (VBL oder kommunale Zusatzversorgungskasse). Die Folge: Bei gleichem Brutto liegt das Netto des Beamten deutlich höher, häufig im Bereich mehrerer hundert Euro im Monat.
Sicherheit
Beamte auf Lebenszeit können nur durch Disziplinarverfahren, strafrechtliche Verurteilung mit Amtsverlust oder dauernde Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entfernt werden. Betriebsbedingte Entlassungen gibt es nicht.
Tarifbeschäftigte haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit dem Kündigungsschutz des Arbeitsrechts. Zusätzlich gilt § 34 Abs. 2 TVöD: Wer im Tarifgebiet West das 40. Lebensjahr vollendet hat und mehr als 15 Jahre Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber aufweist, kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Tarifgebiet Ost gilt diese Regelung nicht. Befristete Verträge sind im öffentlichen Dienst allerdings verbreitet, besonders an Hochschulen und in Projekten.
Altersversorgung
Beamte erhalten eine Pension aus dem Haushalt des Dienstherrn. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 Prozent je Dienstjahr, nach 40 Jahren also den Höchstsatz von 71,75 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge. Wer vor der Regelaltersgrenze geht, verliert 3,6 Prozent pro Jahr, höchstens 10,8 Prozent. Die Pension wird voll versteuert.
Tarifbeschäftigte erhalten die gesetzliche Rente, die sich am Durchschnitt aller Beitragsjahre orientiert, plus die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung (VBL im Bund und in den Ländern, kommunale Kassen bei Städten und Kreisen). Beide zusammen liegen üblicherweise deutlich unter der Pension eines Beamten mit vergleichbarem Berufsweg, weil die Rente nicht am Endgehalt hängt.
Krankenversicherung
Beamte erhalten Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt je nach Land und Familienstand 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten, Kinder und Ehepartner sind mit 70 bis 80 Prozent berücksichtigt. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung mit einem Beihilfetarif ab. Einige Länder bieten die pauschale Beihilfe an, mit der Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben können; das ist je nach Land unterschiedlich und nicht überall vorhanden.
Tarifbeschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, sofern ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
Arbeitszeit und Urlaub
Beamte des Bundes arbeiten 41 Stunden pro Woche, in den Ländern zwischen 39 und 42 Stunden, je nach Land unterschiedlich. Tarifbeschäftigte nach TVöD haben beim Bund und in den Kommunen West 39 Stunden, in den Kommunen Ost 40 Stunden, wobei einzelne Bereiche inzwischen angeglichen wurden. Im TV-L liegt die Wochenarbeitszeit je nach Land zwischen etwa 39 und 40 Stunden. Der Urlaub beträgt in beiden Gruppen 30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche.
Vergleich auf einen Blick
| Merkmal | Beamte | Tarifbeschäftigte |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Ernennung, Beamtengesetze | Arbeitsvertrag, TVöD oder TV-L |
| Bezahlung | Besoldung nach A-Tabelle, per Gesetz | Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe |
| Sozialabgaben | Keine, nur PKV-Beitrag | Voller Arbeitnehmeranteil plus VBL-Eigenanteil |
| Kündigung | Nur Disziplinarverfahren oder Dienstunfähigkeit | Kündigungsschutzgesetz, § 34 Abs. 2 TVöD |
| Altersversorgung | Pension bis 71,75 % der letzten Bezüge | Gesetzliche Rente plus Zusatzversorgung |
| Krankenversicherung | Beihilfe 50 bis 70 % plus PKV | Gesetzliche Krankenversicherung |
| Streikrecht | Nein | Ja |
| Wochenarbeitszeit | Bund 41 h, Länder 39 bis 42 h | TVöD 39 bis 40 h, TV-L etwa 39 bis 40 h |
Mobilität und Wechsel
Tarifbeschäftigte wechseln leichter. Ein neuer Arbeitsvertrag bei einer anderen Kommune ist eine normale Bewerbung; die Stufe wird bei ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst meist mitgenommen. Beamte wechseln per Versetzung, über Landesgrenzen hinweg nur mit Zustimmung beider Dienstherren und nur, wenn die aufnehmende Behörde eine Planstelle hat. In die Privatwirtschaft zu gehen bedeutet für Beamte den Verlust der Pensionsanwartschaft; sie werden dann in der gesetzlichen Rente nachversichert, meist zu ungünstigen Konditionen.
Wer kann verbeamtet werden?
- Staatsangehörigkeit: Deutsche oder Angehörige eines EU-Staats, der Schweiz und einiger EWR-Staaten. Ausnahmen sind bei dringendem dienstlichen Bedarf möglich.
- Altersgrenze: Je nach Land unterschiedlich, für Laufbahnbewerber meist 40 bis 45 Jahre; der Bund kennt keine gesetzliche Grenze.
- Gesundheit: Amtsärztliche Untersuchung, bei der die Wahrscheinlichkeit vorzeitiger Dienstunfähigkeit beurteilt wird.
- Laufbahnbefähigung: Vorbereitungsdienst oder Anerkennung als „anderer Bewerber".
- Verfassungstreue: Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und eine Planstelle findet, fährt finanziell fast immer besser im Beamtenverhältnis. Wer Flexibilität, Streikrecht oder die gesetzliche Krankenversicherung für die Familie höher gewichtet, ist im Tarif nicht schlechter aufgehoben. Fachbegriffe wie Alimentation, Ruhegehaltssatz oder Versicherungspflichtgrenze erklärt das Glossar.
Häufige Fragen
Warum haben Beamte bei gleichem Brutto deutlich mehr Netto?
Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Vom Brutto gehen nur Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab, der wegen der Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdecken muss. Tarifbeschäftigte tragen dagegen den vollen Arbeitnehmeranteil an allen Sozialversicherungen.
Sind Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst wirklich unkündbar?
Nein, aber der Schutz ist hoch. Nach § 34 Abs. 2 TVöD können Beschäftigte im Tarifgebiet West, die über 40 Jahre alt sind und mehr als 15 Jahre Beschäftigungszeit haben, nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Davor gelten die normalen Kündigungsfristen und das Kündigungsschutzgesetz. Betriebsbedingte Kündigungen sind im öffentlichen Dienst selten, aber nicht ausgeschlossen.
Kann ich vom Tarif in das Beamtenverhältnis wechseln?
Ja, wenn eine Planstelle frei ist, Sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die Höchstaltersgrenze Ihres Landes noch nicht überschritten haben. Diese liegt je nach Land meist zwischen 40 und 45 Jahren. Hinzu kommen die amtsärztliche Untersuchung und in der Regel eine Probezeit. Ihre bisherige Zeit im Tarif kann auf die Probezeit angerechnet werden.
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