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Bund: dbb pocht auf amtsangemessene Besoldung
dbb-Chef Volker Geyer hat Bundesinnenminister Dobrindt zu einer verfassungskonformen Besoldung aufgefordert und vor einer Einbeziehung von Beamten in die Rentenversicherung gewarnt.
Infocenter · Themen
Beamte auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit: Rechte, Pflichten, Besonderheiten.
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dbb-Chef Volker Geyer hat Bundesinnenminister Dobrindt zu einer verfassungskonformen Besoldung aufgefordert und vor einer Einbeziehung von Beamten in die Rentenversicherung gewarnt.
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dbb-Chef Volker Geyer und dbb-saar-Landeschef Sascha Alles haben Innenminister Reinhold Jost zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten befragt.
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Das Bundesverwaltungsgericht kippt den 15-Prozent-Abschlag auf die Versorgungsabfindung für Beamte, die zu EU-Institutionen wechseln. Der Grund: ein Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
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Der dbb hat sich beim Sommerfest des PKV-Verbandes klar zur Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung bekannt. Was das für den öffentlichen Dienst bedeutet.
Beamte & Besoldung
Beamtinnen und Beamte können ihre Arbeitszeit reduzieren, Elternzeit nehmen oder sich ohne Besoldung beurlauben lassen. Jede Variante hat eine eigene Rechtsgrundlage und eine eigene Wirkung auf die spätere Pension.
Arbeitsalltag & Recht
Ein Jahr frei, ohne zu kündigen: Im Ansparmodell arbeiten Sie mehrere Jahre voll und werden dabei wie eine Teilzeitkraft bezahlt. Was Tarifvertrag und Beamtenrecht erlauben, was das Modell kostet und welche Fristen gelten.
Beamte & Besoldung
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken, müssen Weisungen befolgen und dienen dem ganzen Volk. Im Gegenzug schuldet der Dienstherr Alimentation, Fürsorge und Lebenszeit. Was die §§ 33 bis 37 BeamtStG verlangen und wie Sie rechtswidrige Anordnungen abwehren.
Beamte & Besoldung
Drei Bedingungen aus § 7 BeamtStG entscheiden über den Zugang: Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue und Befähigung. Danach führt der Weg über Widerruf und Probe zur Lebenszeitstelle. Was jede Stufe verlangt und wo Bewerbungen scheitern.
Beamte & Besoldung
Ein Fünftel der Wochenarbeitszeit, 40 Prozent des Jahresendgrundgehalts, 100 Euro im Monat als Bagatellgrenze: Drei Zahlen entscheiden darüber, ob Ihre Nebentätigkeit genehmigt wird oder scheitert.