dbb verteidigt Beihilfe-System für Beamtinnen und Beamte
Der dbb hat sich beim Sommerfest des PKV-Verbandes klar zur Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung bekannt. Was das für den öffentlichen Dienst bedeutet.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht
Das Wichtigste in Kürze
Heini Schmitt, Fachvorstand Beamtenpolitik beim dbb, hat am 9. September 2026 beim Sommerfest des PKV-Verbandes in Berlin das Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung als bewährtes Modell bezeichnet. Er betonte die gemeinsame Verantwortung von dbb und PKV-Verband für den Erhalt dieses Systems, das die Gesundheitsabsicherung im öffentlichen Dienst prägt.
Bekenntnis zum bewährten Absicherungsmodell
Beim Sommerfest des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) am 9. September 2026 in Berlin hat sich der dbb beamtenbund und tarifunion erneut zum Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung bekannt. Heini Schmitt, Fachvorstand Beamtenpolitik beim dbb, ordnete das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung als tragende Säule der medizinischen Versorgung in Deutschland ein.
Schmitt machte deutlich, dass die private Krankenversicherung aus seiner Sicht mehr ist als eine Option unter mehreren: „Die private Krankenversicherung ist nicht bloß eine individuelle Wahloption, sondern ein tragender Partner des Beihilfesystems und damit Teil der besonderen Gesundheitsabsicherung im öffentlichen Dienst“, erklärte er. Dbb und PKV-Verband hätten ein gemeinsames Interesse daran, dieses System zu erhalten.
Bedeutung für den öffentlichen Dienst
Für Menschen, die eine Verbeamtung anstreben oder bereits im Beamtenverhältnis arbeiten, bleibt die Beihilfe damit ein zentraler Baustein der Gesundheitsvorsorge. Dienstherren übernehmen einen Teil der Krankheitskosten, während eine private Zusatzversicherung die Lücke schließt. Dieses Modell unterscheidet sich grundlegend von der Absicherung im Tarifbereich, wo Beschäftigte über die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind.
Wer zwischen einer Stelle mit Beamtenstatus und einer Position im Tarifbeschäftigungsverhältnis abwägt, sollte diesen Unterschied in die Entscheidung einbeziehen. Die Kombination aus Beihilfe und PKV wirkt sich langfristig auf die monatliche Belastung und den Versicherungsschutz aus, gerade bei Familien oder im Krankheitsfall.
Kein Systemwechsel in Sicht
Aus der Meldung geht kein konkreter Gesetzgebungsschritt hervor. Schmitt äußerte sich im Rahmen einer Veranstaltung, nicht im Zusammenhang mit einer aktuellen Gesetzesinitiative. Für Bewerberinnen und Bewerber im Bundesdienst, in Landesbehörden oder bei Kommunen bedeutet das vorerst Kontinuität: Wer sich für eine Beamtenlaufbahn entscheidet, kann weiterhin mit dem bestehenden Beihilfe- und PKV-System planen.
Wer die Besoldung im Bund im Blick behalten möchte, findet aktuelle Werte in den Besoldungstabellen des Bundes. Für einen Überblick über offene Stellen im öffentlichen Dienst lohnt sich ein Blick in die Jobbörse von StaatsJobs.com.
Häufige Fragen
Was bedeutet Beihilfe für Beamtinnen und Beamte konkret?
Die Beihilfe ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten. Sie deckt in der Regel einen Teil der Kosten ab, den Rest übernimmt eine private Krankenversicherung. Dieses Zusammenspiel unterscheidet die Gesundheitsabsicherung im Beamtenverhältnis von der gesetzlichen Krankenversicherung im Tarifbereich.
Warum hat sich der dbb zu diesem Thema geäußert?
Heini Schmitt vom dbb bekräftigte beim Sommerfest des PKV-Verbandes am 9. September 2026 in Berlin, dass Beihilfe und private Krankenversicherung ein bewährtes Modell bilden. Er betonte das gemeinsame Interesse von dbb und PKV-Verband, dieses System langfristig zu erhalten.
Ändert sich durch die Aussage etwas für Bewerberinnen und Bewerber?
Nein, die Meldung enthält keinen Hinweis auf gesetzliche Änderungen. Wer eine Verbeamtung anstrebt, kann weiterhin mit der bestehenden Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung planen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- dbb beamtenbund und tarifunion · Stand 10.9.2026