Beamte & Besoldung
Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung für Beamte
Beamtinnen und Beamte können ihre Arbeitszeit reduzieren, Elternzeit nehmen oder sich ohne Besoldung beurlauben lassen. Jede Variante hat eine eigene Rechtsgrundlage und eine eigene Wirkung auf die spätere Pension.