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Beamte & Besoldung

Besoldung im Ländervergleich: A 9 zahlt nicht überall gleich

In der Endstufe von A 9 liegen zwischen Niedersachsen und Sachsen 270 Euro im Monat. Seit 2006 setzt jedes Land seine Besoldung selbst, und die Tabellen sind nicht einmal gleich aufgebaut.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Seit der Föderalismusreform vom 28. August 2006 liegt die Gesetzgebung über Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten bei den Ländern; Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 GG nimmt Laufbahnen, Besoldung und Versorgung ausdrücklich aus. In der Endstufe von A 9 reicht die Spanne der geprüften Länder von 4.182,22 Euro in Niedersachsen bis 4.452,28 Euro in Sachsen. Der Bund zahlt dort 4.535,33 Euro. Vergleichbar sind die Zahlen nur eingeschränkt, weil die Länder unterschiedlich viele Erfahrungsstufen führen.

Eine Verwaltungsbeamtin in der Endstufe von A 9 bekommt in Sachsen 4.452,28 Euro Grundgehalt im Monat, in Niedersachsen 4.182,22 Euro. Gleiches Amt, gleiche Laufbahn, 270,06 Euro Unterschied. Beim Bund sind es 4.535,33 Euro. Der Grund für diese Spreizung liegt in einer Grundgesetzänderung von 2006, und ihre Folgen wachsen mit jedem Tarifabschluss, den ein Land anders überträgt als sein Nachbar.

Warum setzt jedes Land seine Besoldung selbst?

Weil das Grundgesetz es seit dem 1. September 2006 so vorschreibt. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 hob Artikel 74a GG auf, der dem Bund bis dahin die konkurrierende Gesetzgebung über die Besoldung der Landesbeamten zuwies. Zugleich wurde Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 GG neu gefasst.

Der heutige Wortlaut ist eindeutig. Dem Bund stehen danach nur noch die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Richter in den Ländern zu, und zwar ausdrücklich mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Diese drei Bereiche liegen seither vollständig beim Landesgesetzgeber.

Was bundeseinheitlich blieb, regelt das Beamtenstatusgesetz: Ernennung, Pflichten, Abordnung und Versetzung. Was auseinanderläuft, sind die Zahlen. Jedes Land entscheidet über Tabellenwerte, Zahl und Laufzeiten der Erfahrungsstufen, Familienzuschlag, Sonderzahlungen, Beihilfe und Wochenarbeitszeit. Der Aufbau der Besoldung ist im Beitrag Besoldung verstehen erklärt.

Was zahlen die Länder in A 9 und A 13?

Die folgenden Werte stammen aus den amtlichen Tabellen der Landesämter für Besoldung und Finanzen sowie aus der Pay-Table des Bundes im Repository. Angegeben sind jeweils die niedrigste und die höchste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe.

DienstherrA 9 EingangsstufeA 9 EndstufeA 13 EndstufeStufen in A 9Gültig ab
Bund3.551,63 €4.535,33 €6.806,11 €1 bis 81.5.2026 (vorläufig)
Sachsen3.403,76 €4.452,28 €6.770,46 €2 bis 111.4.2026
Baden-Württemberg3.480,07 €4.342,82 €6.534,50 €1 bis 91.4.2026
Nordrhein-Westfalen3.438,22 €4.295,45 €6.381,49 €3 bis 111.4.2026
Bayern3.387,91 €4.223,97 €6.342,19 €2 bis 101.10.2026 (Vorbehalt)
Niedersachsen3.281,97 €4.182,22 €6.323,19 €2 bis 111.4.2026

In der Endstufe von A 13 trennen Sachsen und Niedersachsen 447,27 Euro im Monat, also mehr als 5.300 Euro im Jahr. Und der Bund liegt in beiden Gruppen über allen fünf geprüften Ländern. Seine Tabelle ist allerdings vorläufig: Sie wird auf Grundlage eines Rundschreibens des Bundesinnenministeriums als Abschlag gezahlt, ein Anpassungsgesetz ist noch nicht in Kraft. Auch die bayerische Tabelle trägt den Vorbehalt der Verabschiedung durch den Landtag.

Für Hessen und Berlin enthält die Tabelle bewusst keine Zeile. Die Landesrechtsportale beider Länder liefern ihre Texte nur über JavaScript aus und geben ohne Skriptausführung leere Seiten zurück; amtliche PDF-Fassungen der geltenden Besoldungstabellen waren nicht auffindbar. Zahlen aus Rechner-Seiten Dritter oder aus Gewerkschaftsentwürfen kommen als Beleg nicht in Betracht.

Warum ist der Vergleich einzelner Stufen irreführend?

Weil die Stufensysteme nicht deckungsgleich sind. In A 9 führt Baden-Württemberg die Stufen 1 bis 9, Bayern 2 bis 10, Nordrhein-Westfalen 3 bis 11 und Sachsen 2 bis 11. Der Bund kommt mit acht Stufen aus. Eine Stufe 5 bedeutet damit in fünf Ländern fünf verschiedene Positionen innerhalb der Laufbahn.

Hinzu kommen unterschiedliche Laufzeiten. Die Tabellen unterteilen sich in Abschnitte mit Zwei-, Drei- und Vier-Jahres-Rhythmus, und die Grenzen zwischen diesen Abschnitten liegen je Land woanders. Wer nach zwölf Dienstjahren von Sachsen nach Bayern wechselt, landet deshalb nicht automatisch in einer vergleichbaren Stufe. Ein Dienstherrenwechsel ist immer eine Neuzuordnung; wie er abläuft, behandelt der Beitrag Beamter werden.

Der dritte Faktor ist die Arbeitszeit, und sie verändert das Bild deutlich. In Bayern beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 der Bayerischen Arbeitszeitverordnung 40 Stunden im Durchschnitt. In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sind es 41 Stunden. Bei gleichem Monatsbetrag arbeitet man also in einem Land eine Stunde pro Woche länger für dasselbe Geld. Wer Angebote vergleicht, sollte den Stundenlohn bilden, nicht den Monatsbetrag.

Wo liegt die verfassungsrechtliche Grenze nach unten?

Bei der amtsangemessenen Alimentation nach Artikel 33 Absatz 5 GG. Sie verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte samt Familie so zu versorgen, dass sie sich ganz dem Amt widmen können. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Maßstab in den vergangenen Jahren mehrfach konkretisiert und dabei Landesbesoldungsgesetze für verfassungswidrig erklärt.

Im Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 und weitere) entwickelte das Gericht fünf Parameter für die erste Prüfungsstufe. Verglichen werden die Besoldungsentwicklung mit der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, mit dem Nominallohnindex und mit dem Verbraucherpreisindex. Hinzu kommen der systeminterne Besoldungsvergleich und der Quervergleich mit der Bundesbesoldung und der Besoldung anderer Länder. Erfüllt eine Mehrheit dieser Parameter die Schwellenwerte, spricht eine Vermutung für verfassungswidrige Unteralimentation.

Der Quervergleich ist der Punkt, an dem die föderale Vielfalt rechtlich relevant wird. Ein Land, das seine Besoldung dauerhaft deutlich unter dem Durchschnitt der übrigen Länder hält, gerät genau über diesen Parameter unter Rechtfertigungsdruck. Die Spreizung zwischen den Ländern ist also kein rein politisches, sondern ein justiziables Thema.

Für kinderreiche Familien gilt eine zusätzliche Grenze. In den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 (2 BvL 6/17 und weitere für Nordrhein-Westfalen, 2 BvL 4/18 für Berlin) entschied das Gericht, dass die Nettoalimentation den grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf um 15 Prozent übersteigen muss. Für das dritte und jedes weitere Kind darf der Gesetzgeber nicht auf familienneutrale Gehaltsbestandteile zurückgreifen. Beide Länder mussten ihre Besoldungsgesetze daraufhin nachbessern.

Was neben dem Grundgehalt über den Abstand entscheidet

Das Grundgehalt ist der größte, aber nicht der einzige Posten. Familienzuschlag, Sonderzahlung, Beihilfebemessungssätze und die Frage, ob ein Land eine pauschale Beihilfe anbietet, sind sämtlich Landesrecht und können mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Ein Land mit niedrigem Grundgehalt und hohem Familienzuschlag kann für eine vierköpfige Familie günstiger sein als der Nachbar mit der besseren Tabelle.

Auch der Zeitpunkt verzerrt den Vergleich. Die Länder übertragen Tarifabschlüsse zu unterschiedlichen Terminen, teils zeitversetzt, teils gestaffelt. Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen erhöhten zum 1. April 2026, Bayern erst zum 1. Oktober 2026. Ein Vergleich zweier Tabellen mit verschiedenen Gültigkeitsdaten misst also auch den Abstand zwischen zwei Anpassungsterminen mit.

Und schließlich ändert sich die Rangfolge über die Zeit. Ein Land, das heute vorn liegt, kann nach der nächsten Runde zurückfallen, weil die Übertragung des Tarifergebnisses überall neu verhandelt wird. Wer einen Dienstherrenwechsel plant, sollte die aktuelle amtliche Tabelle des Ziellandes lesen, nicht eine Rangliste aus dem Vorjahr. Die amtliche Bundestabelle steht unter Besoldung Bund. Wie sich die Besoldung später auf das Ruhegehalt auswirkt, zeigt Pension berechnen.

Häufige Fragen

Warum verdienen Beamte in den Bundesländern unterschiedlich viel?

Weil jedes Land seit 2006 sein eigenes Besoldungsgesetz erlässt. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 hat Artikel 74a GG aufgehoben und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 27 GG so gefasst, dass dem Bund nur noch die Statusrechte und -pflichten der Landesbeamten zustehen, ausdrücklich mit Ausnahme von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Seither entscheidet jedes Land selbst über Tabellenwerte, Stufenzahl und Anpassungszeitpunkte.

In welchem Bundesland verdienen Beamte am meisten?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Tabellen unterschiedlich aufgebaut sind. Von den geprüften Ländern zahlt Sachsen in der Endstufe von A 9 mit 4.452,28 Euro am meisten, Niedersachsen mit 4.182,22 Euro am wenigsten. Der Bund liegt mit 4.535,33 Euro darüber. Für einen belastbaren Vergleich müssen Sie zusätzlich Wochenarbeitszeit, Familienzuschlag, Beihilfe und Sonderzahlungen betrachten, die alle landesrechtlich geregelt sind.

Kann ich mit meiner Besoldungsgruppe in ein anderes Bundesland wechseln?

Die Besoldungsgruppe bleibt in der Regel erhalten, der Betrag ändert sich. Ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 heißt in jedem Land A 11, ist aber unterschiedlich dotiert. Auch die Erfahrungsstufe wird nicht automatisch übernommen, weil die Länder unterschiedlich viele Stufen und unterschiedliche Laufzeiten führen. Prüfen Sie vor einem Dienstherrenwechsel die Tabelle des Ziellandes und die dortige Stufenzuordnung.

Was bedeutet amtsangemessene Alimentation?

Die verfassungsrechtliche Pflicht des Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte samt Familie amtsangemessen zu versorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür im Urteil vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/09 und weitere) fünf Prüfungsparameter entwickelt, darunter den Vergleich mit der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst, dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex sowie den Quervergleich mit Bund und anderen Ländern.

Warum haben die Länder unterschiedlich viele Erfahrungsstufen?

Weil die Stufensysteme Landesrecht sind. In A 9 führt Bayern die Stufen 2 bis 10, Baden-Württemberg 1 bis 9, Nordrhein-Westfalen 3 bis 11 und Sachsen 2 bis 11. Der Bund kommt mit acht Stufen aus. Dadurch ist auch die Eingangsstufe eine andere, und ein Vergleich einzelner Stufen führt in die Irre. Aussagekräftig ist der Vergleich von Eingangs- und Endbetrag einer Besoldungsgruppe.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. Artikel 74 Grundgesetz, Absatz 1 Nummer 27 (gesetze-im-internet.de) · Abruf 8.9.2026
  2. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5.5.2015, 2 BvL 17/09 und weitere, amtsangemessene Alimentation von Richtern und Staatsanwälten · Abruf 8.9.2026
  3. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4.5.2020, 2 BvL 6/17 und weitere, Besoldung kinderreicher Beamter in Nordrhein-Westfalen · Abruf 8.9.2026
  4. Grundgehaltstabelle Bundesbesoldungsordnung A, data/pay-tables/BBesO_A-2026-05-01.json · Stand 1.5.2026, vorläufig nach BMI-Rundschreiben vom 3.9.2025, kein Anpassungsgesetz in Kraft
  5. Bayerisches Landesamt für Finanzen, Anlage 3 BayBesG, Grundgehaltssätze Besoldungsordnung A · gültig ab 1.10.2026, unter Vorbehalt der Verabschiedung durch den Landtag
  6. Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, Anlage 6 LBesG NRW, Grundgehaltssätze · gültig ab 1.4.2026
  7. Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg, Grundgehaltssätze LBesO A · gültig ab 1.4.2026
  8. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung, Besoldungstabellen Besoldungsordnung A · gültig ab 1.4.2026
  9. Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen, Anlage 5 SächsBesG, Grundgehaltssätze · gültig ab 1.4.2026
  10. § 2 Bayerische Arbeitszeitverordnung (gesetze-bayern.de) · Fassung gültig ab 1.8.2023