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Stellenausschreibung lesen: Muss- und Kann-Kriterien richtig deuten

Fehlt Ihnen ein Punkt aus dem Anforderungsprofil, ist die Bewerbung nicht automatisch chancenlos. Entscheidend ist, ob er zwingend oder nur wünschenswert ist und ob der Dienstherr ihn überhaupt verlangen durfte.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht

Das Wichtigste in Kürze

Fehlt ein wünschenswertes Kriterium, dürfen Sie sich bewerben. Fehlt eine zulässige konstitutive Anforderung, scheiden Sie aus. Für Beamtinnen und Beamte hat das BVerwG solche Muss-Kriterien eng begrenzt (Beschluss vom 20.6.2013, 2 VR 1.13): Sie sind nur zulässig, wenn die Aufgaben zwingend besondere Fähigkeiten voraussetzen, die man sich nicht in angemessener Zeit aneignen kann. Die Musteranzeige nennt E 11 TVöD Bund, Stufe 1 ab 1.5.2026: 4.269,64 € brutto.

Fehlt Ihnen ein Kriterium, das die Anzeige als „wünschenswert“ bezeichnet, dürfen Sie sich bewerben. Anders liegt es bei zwingenden Anforderungen, oft „konstitutiv“ genannt. Erfüllen Sie eine zulässige konstitutive Anforderung nicht, scheiden Sie aus dem Verfahren aus. Für Beamtinnen und Beamte hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) solche Muss-Kriterien aber eng begrenzt. Im Beschluss vom 20.6.2013, Az. 2 VR 1.13, hielt es eine geforderte Erfahrung für unzulässig. Die Auswahl beruhte damit auf einem fehlerhaften Anforderungsprofil.

Wie ist eine Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst aufgebaut?

Die meisten Anzeigen bestehen aus denselben Bausteinen: Stellenbezeichnung, Bewertung, Aufgaben, Anforderungsprofil und Hinweise zum Verfahren. Das Anforderungsprofil ist die Liste der Eigenschaften, an denen die Behörde alle Bewerbungen misst. Die folgende Musteranzeige ist frei erfunden. Ihre Formulierungen begegnen Ihnen so oder ähnlich in vielen echten Stellenangeboten des Bundes.

Das Bundesamt für Musterwesen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Referat Vergabe. Der Dienstposten ist bewertet mit A 11 BBesO beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD Bund, vorbehaltlich der abschließenden Stellenbewertung.

Zwingend erforderlich: Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder eine vergleichbare Qualifikation.

Wünschenswert: Kenntnisse im Vergaberecht, Erfahrung mit elektronischen Vergabeplattformen, gute Englischkenntnisse.

Die Tabelle übersetzt jede Zeile in Klartext.

BausteinFormulierung in der AnzeigeWas sie für Sie bedeutet
Stellenbezeichnung„Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter (m/w/d)“Die Stelle steht allen Geschlechtern offen. Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht benachteiligend ausgeschrieben werden.
Bewertung„A 11 BBesO beziehungsweise E 11 TVöD Bund“Besoldungsgruppe für Beamte, Entgeltgruppe für Tarifbeschäftigte
Vorbehalt„vorbehaltlich der abschließenden Stellenbewertung“Die genannte Gruppe ist noch nicht endgültig.
Muss-Kriterium„Zwingend erforderlich“Wer es nicht erfüllt, wird nicht weiter berücksichtigt, sofern die Anforderung zulässig ist.
Vergleichbarkeitsklausel„oder eine vergleichbare Qualifikation“Andere Abschlüsse sind möglich, wenn Sie die Gleichwertigkeit belegen.
Kann-Kriterium„Wünschenswert“Kein Ausschlussgrund, aber ein Pluspunkt im Vergleich

Was verrät die Entgelt- oder Besoldungsgruppe in der Anzeige?

Die Gruppe zeigt, wie die Behörde die Stelle wertet und was Sie ungefähr verdienen. Die Doppelangabe „A 11 beziehungsweise E 11“ bedeutet: Die Stelle kann mit einer Beamtin oder einem Beamten oder mit Tarifbeschäftigten besetzt werden. BBesO steht für die Bundesbesoldungsordnung, also die Besoldungstabelle des Bundes.

Für die Musteranzeige ergeben sich folgende Beträge. E 11 Stufe 1, TVöD Bund, gültig ab 1.5.2026: 4.269,64 € brutto. In Stufe 3 sind es 5.046,03 € brutto. A 11 Stufe 1, Bundesbesoldung, gültig ab 1.5.2026: 4.295,50 € brutto; dieser Wert beruht auf einem vorläufigen BMI-Rundschreiben. Welche Stufe Sie erhalten, hängt von Ihrer Berufserfahrung ab, wie der Artikel zur Stufenzuordnung bei Neueinstellung zeigt. Alle Werte finden Sie in den Tabellen zum TVöD Bund und zur Bundesbesoldung.

Manche Anzeigen nennen eine Spanne. In einem Verfahren vor dem VGH München (Beschluss vom 14.6.2023, BeckRS 2023, 17244) waren Dienstposten etwa mit „A9g bis A11 BBesO“ bewertet. Ein Dienstposten kann also mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet sein. Fragen Sie in diesem Fall nach, mit welchem Amt Sie eingestellt werden. Die Grundlagen zu Gruppen und Laufbahnen erklärt der Artikel E 13, A 11, gehobener Dienst.

Was bedeutet „vorbehaltlich der Stellenbewertung“?

Der Zusatz heißt: Die genannte Gruppe ist eine vorläufige Einschätzung. Die Behörde hat die Bewertung der Stelle noch nicht abgeschlossen. Im Tarifbereich folgt die Entgeltgruppe aus der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit, wie der Artikel zur Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen erläutert.

Für Sie folgt daraus eine praktische Konsequenz. Klären Sie spätestens vor der Vertragsunterschrift, welche Gruppe tatsächlich gilt. Steht die endgültige Gruppe im Arbeitsvertrag oder in der Ernennungsurkunde, haben Sie Klarheit.

Was unterscheidet Muss-Kriterien von Kann-Kriterien?

Muss-Kriterien entscheiden darüber, ob Sie überhaupt im Verfahren bleiben. Kann-Kriterien entscheiden darüber, wie Sie im Vergleich abschneiden. Das BVerwG beschreibt die Funktion so: Mit dem Anforderungsprofil steuert der Dienstherr, wer sich bewerben kann, und engt das Bewerberfeld ein. Zugleich legt er die Kriterien fest, an denen Eignung und Fähigkeiten gemessen werden.

Einheitliche Begriffe gibt es in der Praxis nicht. Muss-Kriterien erkennen Sie an Wörtern wie „zwingend“, „vorausgesetzt“ oder „konstitutiv“. Kann-Kriterien heißen oft „wünschenswert“ oder „von Vorteil“. Im Fall des VGH München waren die Anforderungen als „konstitutiv (obligatorisch)“ bezeichnet. Dort gab es zusätzlich ein nachrangiges Profil: Die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst sollte nur zählen, wenn niemand die Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst mitbrachte. Lesen Sie solche Stufungen genau, denn sie können auch Ihnen eine Tür öffnen.

Darf der Dienstherr jedes Muss-Kriterium verlangen?

Nein, jedenfalls nicht bei Beamtinnen und Beamten. Der Dienstherr ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, und das Anforderungsprofil wird an Art. 33 Abs. 2 GG gemessen. Das BVerwG hat dafür das Laufbahnprinzip betont. Danach gilt als geeignet, wer die Befähigung für eine Laufbahn besitzt. Das betrifft die Dienstposten seines Statusamts und des nächsthöheren Statusamts (vgl. § 16 Abs. 1, § 22 Abs. 3 BBG). Man darf erwarten, dass er sich in neue Aufgaben einarbeitet.

Eine zwingende Sonderanforderung ist nur ausnahmsweise erlaubt. Die Aufgaben müssen besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten zwingend voraussetzen. Ein Laufbahnbewerber darf sie in der Regel nicht mitbringen und sie sich nicht in angemessener Zeit aneignen können. Diese Voraussetzungen muss die Behörde darlegen. Die Gerichte prüfen sie in vollem Umfang.

Der entschiedene Fall zeigt die Grenze konkret. Ein mit A 16 bewerteter Dienstposten verlangte unter anderem die Befähigung zum Richteramt, Englisch auf Niveau „SLP 3“ und mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten. Die juristische Ausbildung durfte zwingend sein. Die Nachrichtendienst-Erfahrung durfte es nicht. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass der Dienstherr den Aufgabenbereich jederzeit aus sachlichem Grund ändern kann. Im Beschluss vom 25.6.2014 (Az. 2 B 1.13) hat das BVerwG diese Linie bestätigt.

Darf ich mich bewerben, wenn ein Kriterium fehlt?

Bei einem fehlenden Kann-Kriterium lautet die Antwort ja. Es schließt Sie nach dem Wortlaut der Anzeige nicht aus, Sie stehen im Vergleich nur schlechter da. Bei einem fehlenden Muss-Kriterium kommt es auf dessen Zulässigkeit an.

Ist die Anforderung sachlich zwingend, etwa eine juristische Ausbildung für juristische Kernaufgaben, hat die Bewerbung kaum Aussicht. Ist sie eine Spezialerfahrung, die sich eine Laufbahnbeamtin oder ein Laufbahnbeamter einarbeiten könnte, sieht es anders aus. Dann kann eine Auswahl, die Sie allein daran scheitern lässt, rechtlich angreifbar sein. Die genannten Beschlüsse betreffen Beamtinnen und Beamte. Zu Tarifbeschäftigten treffen sie keine eigene Aussage. Bringen Sie einen ausländischen Abschluss mit, hilft der Artikel zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Was bedeutet „oder vergleichbare Qualifikation“?

Die Klausel öffnet eine zwingende Anforderung für andere Wege. Statt des genannten Abschlusses akzeptiert die Behörde auch eine gleichwertige Ausbildung oder Erfahrung. Die Beweislast liegt praktisch bei Ihnen. Zeigen Sie im Anschreiben, welche Inhalte Ihres Werdegangs dem geforderten Abschluss entsprechen.

Hilfreich sind konkrete Belege: Modulübersichten, Zeugnisse, Projektbeschreibungen. Wie Sie das knapp darstellen, steht im Artikel Anschreiben und Lebenslauf. Passende Stellen ohne klassischen Verwaltungsabschluss finden Sie unter Stellen für Quereinsteigende.

Checkliste: Wie prüfe ich eine Anzeige vor der Bewerbung?

  1. Prüfen Sie, ob die Stelle intern oder extern ausgeschrieben ist. Der Artikel zur internen und externen Ausschreibung klärt, wer sich bewerben darf.
  2. Notieren Sie die Entgelt- oder Besoldungsgruppe und schlagen Sie den Betrag in der passenden Tabelle nach.
  3. Achten Sie auf einen Bewertungsvorbehalt oder eine Bewertungsspanne.
  4. Markieren Sie jedes Muss-Kriterium und prüfen Sie, ob Sie es belegen können.
  5. Suchen Sie nach Vergleichbarkeitsklauseln und nachrangigen Profilen.
  6. Ordnen Sie Ihre Erfahrungen den Kann-Kriterien zu und greifen Sie diese im Anschreiben auf.
  7. Prüfen Sie die Bewerbungsfrist und die verlangten Unterlagen.

Was tun, wenn Sie am Anforderungsprofil scheitern?

Lassen Sie sich die Gründe der Absage nennen. Beruft sich die Behörde auf eine zwingende Anforderung, fragen Sie, warum sie unverzichtbar sein soll. Bei Beamtenstellen muss der Dienstherr die Ausnahme darlegen, und ein Gericht prüft sie vollständig.

Besonders bei Beförderungsdienstposten lohnt die Prüfung. Laut BVerwG wird die Auswahl für Beförderungsämter dort auf die Auswahl um den höherwertigen Dienstposten vorverlagert. Ein unzulässiges Profil wirkt sich dann auf die spätere Beförderung aus. Welche Fristen und Rechte Sie haben, beschreibt der Artikel Absage, Rechtsschutz und Akteneinsicht. Den gesamten Ablauf von der Anzeige bis zur Zusage zeigt der Artikel Bewerbung im öffentlichen Dienst.

Häufige Fragen

Kann ich mich bewerben, wenn ich nicht alle Anforderungen der Stellenausschreibung erfülle?

Das hängt von der Art der Anforderung ab. Fehlt ein Punkt, den die Anzeige als „wünschenswert“ oder „von Vorteil“ bezeichnet, schließt Sie das nicht aus. Sie stehen im Vergleich nur schlechter da. Fehlt ein Kriterium, das als „zwingend“ oder „konstitutiv“ gekennzeichnet ist, scheiden Sie aus, sofern die Anforderung zulässig ist. Bei Beamtenstellen hat das Bundesverwaltungsgericht solche Muss-Kriterien eng begrenzt (Beschluss vom 20.6.2013, Az. 2 VR 1.13).

Was heißt konstitutives Anforderungsprofil im öffentlichen Dienst?

Ein konstitutives Anforderungsprofil enthält Merkmale, die zwingend vorliegen müssen. Wer sie nicht erfüllt, wird im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Nach dem Bundesverwaltungsgericht sind solche Anforderungen bei Beamtinnen und Beamten nur zulässig, wenn die Aufgaben besondere Fähigkeiten zwingend voraussetzen. Laufbahnbewerber dürfen diese in der Regel nicht mitbringen und sie nicht in angemessener Zeit erlernen können. Diese Ausnahme muss die Behörde begründen.

Was bedeutet „vorbehaltlich der Stellenbewertung“ in einer Stellenanzeige?

Der Zusatz zeigt, dass die genannte Entgelt- oder Besoldungsgruppe vorläufig ist. Die Behörde hat die Bewertung des Dienstpostens noch nicht abgeschlossen. Die endgültige Gruppe kann deshalb von der Angabe in der Anzeige abweichen. Im Tarifbereich richtet sie sich nach der tatsächlich auszuübenden Tätigkeit. Bewerberinnen und Bewerber sollten vor der Vertragsunterschrift nachfragen, welche Gruppe verbindlich gilt, und auf die Angabe im Arbeitsvertrag achten.

Wie viel verdient man mit E 11 TVöD Bund?

In der Entgeltgruppe 11 des TVöD Bund beträgt das Monatsentgelt ab 1.5.2026 in Stufe 1 4.269,64 € brutto. In Stufe 3 sind es 5.046,03 € brutto, in Stufe 6 6.326,77 € brutto. Die Einstiegsstufe hängt von einschlägiger Berufserfahrung ab. Ausgeschrieben wird E 11 häufig zusammen mit A 11 für Beamtinnen und Beamte. A 11 Stufe 1 liegt in der Bundesbesoldung nach vorläufigem Rundschreiben bei 4.295,50 € brutto.

Darf eine Behörde lange Berufserfahrung als Pflicht in der Ausschreibung verlangen?

Bei Beamtenstellen nur in engen Grenzen. Das Bundesverwaltungsgericht hielt im Beschluss vom 20.6.2013 (2 VR 1.13) die geforderte zweijährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten für unzulässig. Eine juristische Ausbildung durfte dagegen zwingend sein. Maßstab ist das Laufbahnprinzip: Laufbahnbefähigte gelten grundsätzlich als geeignet und können sich einarbeiten. Spezielle Erfahrung ist meist eher ein Kriterium für den Vergleich als ein Ausschlussgrund.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, Az. 2 VR 1.13 (HTML) · Entscheidung vom 20.6.2013
  2. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013, Az. 2 VR 1.13 (PDF mit Leitsatz) · Entscheidung vom 20.6.2013
  3. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2014, Az. 2 B 1.13 · Entscheidung vom 25.6.2014
  4. VGH München, Beschluss vom 14.06.2023 (BeckRS 2023, 17244) · Entscheidung vom 14.6.2023
  5. § 11 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) · geltende Fassung, Abruf 30.10.2026
  6. TVöD Entgelttabelle Verwaltung (Bund), Tarifeinigung 06.04.2025 · gültig ab 1.5.2026
  7. Bundesbesoldungsgesetz, Anlage IV (Grundgehalt), Werte nach BMI-Rundschreiben vom 03.09.2025, vorläufig · gültig ab 1.5.2026