Anschreiben und Lebenslauf: Was die Kommission wirklich liest
In der Vorauswahl wird Ihre Bewerbung gegen das Anforderungsprofil abgeglichen, Kriterium für Kriterium. Was dort nicht belegt ist, existiert für das Verfahren nicht. Struktur, Prüfliste und die Frage, was tatsächlich bewertet wird.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Behörden prüfen Bewerbungen zuerst formal gegen die Muss-Kriterien der Ausschreibung. Nur was durch Zeugnis oder Nachweis belegt ist, zählt; Selbstbeschreibungen im Anschreiben ersetzen keinen Beleg. Ein Bewerbungsfoto darf nach Angaben von karriere.bund.de nicht verlangt werden, eine Gehaltsvorstellung ist überflüssig, weil die Entgeltgruppe in der Ausschreibung steht. Der Lebenslauf braucht lückenlose Zeiträume und Tätigkeitsbeschreibungen statt Berufsbezeichnungen, weil daraus später die Stufe folgt.
Die Ausschreibung THW-2026-258 der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk für eine Sachbearbeitung Haushalt und Beschaffung in Bonn nennt im Anforderungsprofil unter anderem ein abgeschlossenes Bachelorstudium, „Vertiefte Kenntnisse im Bundeshaushaltsrechts und in Vergabeverfahren“ und „Sehr gute MS-Office-Kenntnisse“. Genau diese Zeilen werden in der Vorauswahl abgehakt. Ihre Bewerbung wird nicht gelesen wie eine Geschichte, sondern abgeglichen wie eine Liste.
Was passiert mit meiner Bewerbung in der Vorauswahl?
Sie wird gegen das Anforderungsprofil geprüft, Kriterium für Kriterium, meist von der Personalstelle zusammen mit dem Fachbereich. Was nicht belegt ist, gilt als nicht vorhanden. Wer die Muss-Kriterien nicht erfüllt, scheidet vor jeder inhaltlichen Würdigung aus.
Der Grund ist rechtlich, nicht bürokratische Marotte. Art. 33 Abs. 2 GG erlaubt als Maßstab nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung; § 9 BBG und der gleichlautende § 9 BeamtStG für die Länder verbieten die Berücksichtigung von Herkunft, Beziehungen, Religion oder Geschlecht. Eine Behörde, die von der Ausschreibung abweicht und jemanden ohne das geforderte Muss-Kriterium einlädt, macht ihre Auswahlentscheidung angreifbar. Nach § 6 Abs. 3 BGleiG muss jede Ausschreibung des Bundes die Anforderungen des Arbeitsplatzes ausdrücklich festlegen. Diese Bindung schützt Sie auch: Kein anderes Kriterium darf zählen.
karriere.bund.de unterscheidet dabei Muss- und Kann-Kriterien. Muss-Kriterien sind zwingend, Kann-Kriterien erkennen Sie an „idealerweise“, „wünschenswert sind“ oder „von Vorteil sind“. Wer ein Kann-Kriterium nicht erfüllt, kann sich trotzdem bewerben; wer ein zwingendes Kriterium nicht erfüllt, scheidet in der Vorauswahl aus.
Wie baue ich das Anschreiben auf?
Nach den Kriterien der Ausschreibung, nicht nach Ihrer Zeitachse. Ein Anschreiben, das chronologisch von der Ausbildung bis heute erzählt, zwingt die Lesenden dazu, die Zuordnung selbst zu leisten. In einem Verfahren mit vielen Bewerbungen leistet sie niemand.
| Abschnitt | Umfang | Inhalt | Häufiger Fehler |
|---|---|---|---|
| Bezugszeile | eine Zeile | Stellenbezeichnung und Kennziffer wörtlich aus der Ausschreibung | Kennziffer fehlt, Zuordnung im Posteingang scheitert |
| Einstieg | 2 bis 3 Sätze | Warum diese Aufgabe bei dieser Behörde, mit Bezug zu deren gesetzlichem Auftrag | Lob des öffentlichen Dienstes im Allgemeinen |
| Kriterienteil | je Muss-Kriterium ein Absatz | Tätigkeit, Zeitraum, Ergebnis und die Anlage, die es belegt | Eigenschaftswörter statt Tätigkeiten |
| Kann-Kriterien | ein kurzer Absatz | Was Sie zusätzlich mitbringen, sofern es in der Ausschreibung steht | Fähigkeiten, nach denen niemand gefragt hat |
| Formalien | 1 bis 2 Sätze | Frühester Eintrittstermin, Teilzeitwunsch, Hinweis auf Nachteilsausgleich | Gehaltsvorstellung, obwohl die Entgeltgruppe feststeht |
Zur letzten Zeile ausdrücklich: karriere.bund.de schreibt, eine Gehaltsvorstellung brauche man nicht anzugeben, weil Gehalt und Besoldung an die Tabellen gebunden sind und die Gruppe in der Ausschreibung steht. Was danach noch verhandelbar ist, betrifft die Stufenzuordnung bei Neueinstellung und gehört in das Gespräch nach der Zusage, nicht ins Anschreiben. Die Beträge zur genannten Gruppe stehen in den Tabellen zu TVöD Bund und TVöD VKA.
Was macht einen Lebenslauf für Behörden brauchbar?
Tätigkeitsbeschreibungen statt Berufsbezeichnungen und lückenlose Zeiträume mit Monat und Jahr. „Sachbearbeiterin“ sagt der Personalstelle nichts; „Prüfung von Bauanträgen nach der Landesbauordnung, eigenständige Bescheiderteilung“ sagt ihr alles.
Das hat einen zweiten, oft übersehenen Zweck. Nach § 16 TVöD und § 16 TV-L entscheidet einschlägige Berufserfahrung über die Stufe, und einschlägig ist nach den Protokollerklärungen die Erfahrung in der übertragenen oder einer entsprechenden Tätigkeit. Maßgeblich ist die Aufgabe, nicht der Titel. Wer die Aufgaben im Lebenslauf und in den Arbeitszeugnissen konkret beschrieben hat, kann die Anrechnung nach der Zusage belegen. Wer nur Stationen aufzählt, muss Zeugnisse nachfordern, wenn es um Geld geht.
Zeitraumangaben sollten Monate enthalten, weil die Stufenzuordnung nach Jahren einschlägiger Erfahrung rechnet. Ehrenamtliches Engagement kann nach karriere.bund.de angegeben werden. Ein Foto darf nicht verlangt werden. Nach § 9 Abs. 2 BGleiG dürfen Unterbrechungen wegen Familien- oder Pflegeaufgaben, eine daraus folgende geringere Zahl aktiver Dienstjahre sowie reduzierte Arbeitszeit nicht in die vergleichende Bewertung einfließen; auch die Absicht, künftig Arbeitszeit zu reduzieren, darf nicht gegen Sie zählen. Wer in Teilzeit einsteigen will, kann das offen schreiben.
Prüfliste vor dem Absenden
- Jedes Muss-Kriterium der Ausschreibung durchgehen und daneben notieren, welche Anlage es belegt. Bleibt ein Feld leer, fehlt entweder ein Nachweis oder die Voraussetzung.
- Kennziffer und Stellenbezeichnung wörtlich übernehmen. In der Ausschreibung BVA-2026-090 des Bundesverwaltungsamts für eine Sachbearbeitung im Bereich Travel Management System ist die Kennziffer Teil des Stellentitels; ohne sie landet die Mail im falschen Vorgang.
- Abschluss- und Arbeitszeugnisse vollständig beilegen, nicht nur das letzte. Bei ausländischen Abschlüssen vorab prüfen, ob eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen verlangt wird.
- Dateiformat und Größenbegrenzung des Bewerbungsportals prüfen. Mehrere Behörden verlangen PDF-Dateien mit einer Obergrenze; eine abgewiesene Datei ist eine nicht eingegangene Bewerbung.
- Bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung den Nachweis beilegen und den gewünschten Nachteilsausgleich benennen. Öffentliche Arbeitgeber müssen nach § 165 Satz 3 SGB IX einladen, sofern die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt.
- Den Eingang vor Fristablauf sicherstellen. Die Frist ist in der Regel eine Ausschlussfrist; die Einzelheiten stehen im Beitrag zu den Bewerbungsfristen im öffentlichen Dienst.
Was die Kommission nicht bewertet
Design, Layoutideen und Deckblätter tragen nichts. Es gibt kein Merkmal „gestalterischer Eindruck“, weil es keine Rechtsgrundlage dafür gäbe. Ebenso wertlos sind Eigenschaftswörter ohne Beleg: „teamfähig“, „belastbar“ und „engagiert“ sind Behauptungen, die niemand prüfen kann und die deshalb kein Feld füllen. Ersetzen Sie jede solche Zuschreibung durch eine Situation mit Zeitangabe und Ergebnis.
Umgekehrt schadet ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot der Behörde, nicht Ihnen: Nach § 22 AGG genügen im Streitfall Indizien für eine Benachteiligung, dann trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß vorlag. Ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG muss allerdings innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung schriftlich geltend gemacht werden. Wie das gesamte Verfahren von der Ausschreibung bis zur Absage abläuft, steht im Beitrag zur Bewerbung im öffentlichen Dienst; wer aus der Wirtschaft kommt, findet die Besonderheiten im Beitrag zum Quereinstieg. Passende Ausschreibungen listet die Übersicht der Stellen in der Verwaltung.
Häufige Fragen
Wie schreibe ich ein Anschreiben für den öffentlichen Dienst?
Ordnen Sie es nach den Kriterien der Ausschreibung, nicht chronologisch nach Ihrem Lebenslauf. Zu jedem Muss-Kriterium gehört ein Absatz mit einer belegbaren Tätigkeit und dem Hinweis, welche Anlage das nachweist. karriere.bund.de erwartet zusätzlich, dass Motivation und Bezug zum Arbeitgeber erkennbar sind. Eine Gehaltsvorstellung brauchen Sie nicht anzugeben, weil Entgelt- oder Besoldungsgruppe in der Ausschreibung stehen.
Muss ich ein Bewerbungsfoto beilegen?
Nein. karriere.bund.de stellt ausdrücklich fest, dass ein Bewerbungsbild nicht verlangt werden darf; die Beigabe ist Ihre Entscheidung. Der Hintergrund ist § 7 Abs. 1 AGG: Ein Foto liefert Hinweise auf Alter, ethnische Herkunft oder Religion, also auf Merkmale, wegen derer niemand benachteiligt werden darf. Wer kein Foto beilegt, hat dadurch keinen Nachteil im Verfahren.
Welche Unterlagen gehören in eine Bewerbung bei einer Behörde?
Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf sowie die in der Ausschreibung genannten Nachweise, in der Regel Abschluss- und Arbeitszeugnisse. karriere.bund.de nennt zusätzlich Nachweise über Sprachkenntnisse, Zertifikate und ehrenamtliches Engagement. Bei ausländischen Abschlüssen kann eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen verlangt werden. Was in der Ausschreibung aufgeführt ist, muss vollständig vorliegen.
Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf um?
Benennen Sie den Zeitraum und den Grund knapp, statt ihn zu verschweigen. Nicht bewertet werden dürfen nach § 9 Abs. 2 BGleiG Unterbrechungen wegen Familien- oder Pflegeaufgaben, eine dadurch geringere Zahl aktiver Dienstjahre und reduzierte Arbeitszeit. Eine unerklärte Lücke fällt dagegen in der Vorauswahl auf und kostet Rückfragen, die in einem Verfahren mit vielen Bewerbungen selten gestellt werden.
Zählt Berufserfahrung aus meiner Bewerbung später für das Gehalt?
Ja, deshalb ist der Lebenslauf mehr als eine Übersicht. Nach § 16 TVöD und § 16 TV-L führt einschlägige Berufserfahrung zu einer höheren Stufe. Maßgeblich ist die ausgeübte Tätigkeit, nicht die Berufsbezeichnung. Wer im Lebenslauf und in den Arbeitszeugnissen Aufgaben konkret beschreibt, kann die Anrechnung später belegen; wer nur Stellenbezeichnungen nennt, muss nacharbeiten.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- karriere.bund.de: Bewerben in der Bundesverwaltung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Bewerbungsfoto) · Abruf 7.9.2026
- Grundgesetz Art. 33 Abs. 2 (gesetze-im-internet.de) · Abruf 7.9.2026
- Bundesbeamtengesetz § 9 (Auswahlkriterien) und § 8 (Stellenausschreibung) · Abruf 7.9.2026
- Beamtenstatusgesetz § 9 (Kriterien der Ernennung) · Abruf 7.9.2026
- Bundesgleichstellungsgesetz § 6 (Arbeitsplatzausschreibung) und § 9 (Qualifikation) · Abruf 7.9.2026
- AGG §§ 7, 11, 15 und 22 (Benachteiligungsverbot, Ausschreibung, Frist, Beweislast) · Abruf 7.9.2026
- SGB IX § 165 Satz 3 (Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber) · Abruf 7.9.2026
- service.bund.de, Ausschreibung Technisches Hilfswerk, Kennziffer THW-2026-258, Bewerbungsfrist 5.10.2026 · Abruf 7.9.2026
- service.bund.de, Ausschreibung Bundesverwaltungsamt, Kennziffer BVA-2026-090, Bewerbungsfrist 28.9.2026 · Abruf 7.9.2026