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Quereinstieg

Quereinstieg in den öffentlichen Dienst: So gelingt der Wechsel 2026

Behörden stellen längst nicht mehr nur Verwaltungsfachangestellte ein. Wer Quereinsteiger sucht, wie die Eingruppierung ohne Verwaltungsausbildung funktioniert und wann eine Verbeamtung noch möglich ist.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Der öffentliche Dienst hat ein Nachwuchsproblem, und zwar nicht nur in der Verwaltung. Bis 2030 gehen je nach Schätzung 1,2 bis 1,3 Millionen Beschäftigte in den Ruhestand. Der Nachwuchs aus den eigenen Ausbildungsgängen reicht dafür nicht. Deshalb öffnen Bund, Länder und Kommunen viele Stellen für Bewerberinnen und Bewerber ohne klassische Verwaltungslaufbahn. Dieser Beitrag zeigt, wo der Einstieg realistisch ist, wie Sie eingruppiert werden und was Sie vom Wechsel erwarten dürfen.

Wer stellt Quereinsteiger ein?

Am größten ist der Bedarf dort, wo der Markt die Gehälter der Privatwirtschaft nach oben getrieben hat und Behörden nicht mithalten können. Dort werden Fachkräfte auch ohne Verwaltungserfahrung genommen:

  • IT und Digitalisierung: Administration, Softwareentwicklung, Informationssicherheit, Projektleitung. Rechenzentren der Länder, Bundesbehörden wie das ITZBund oder das BSI und kommunale IT-Dienstleister stellen laufend ein.
  • Bauingenieurwesen und Technik: Straßen- und Wasserbau, Hochbau, Gebäudemanagement, Vermessung. Bauämter und Landesbetriebe besetzen Ingenieurstellen oft monatelang nicht.
  • Lehrkräfte in Mangelfächern: Mathematik, Informatik, Physik, Musik und berufliche Fachrichtungen. Alle Länder haben Seiteneinstiegsprogramme mit berufsbegleitender pädagogischer Qualifizierung; die Bedingungen sind je nach Land unterschiedlich.
  • Pflege und Gesundheit: Kommunale Kliniken, Gesundheitsämter, Justizvollzug. Hier gilt meist der TVöD-P oder der TVöD-B.
  • Verwaltung mit Fachwirt: Wer einen kaufmännischen Abschluss und einen Fachwirt mitbringt, kann in Personal, Haushalt oder Vergabe einsteigen. Für hoheitliche Sachbearbeitung wird in der Regel der Verwaltungslehrgang nachgeholt.

Passende Ausschreibungen finden Sie über den Filter Stellen mit Quereinstieg. Achten Sie auf Formulierungen wie „oder vergleichbare Qualifikation" und „einschlägige Berufserfahrung" im Anforderungsprofil.

Eingruppierung ohne Verwaltungsausbildung

Bei Tarifbeschäftigten gilt die sogenannte Tarifautomatik: Sie werden nach der Tätigkeit eingruppiert, die Sie tatsächlich ausüben, nicht nach dem Abschluss, den Sie besitzen. Der Abschluss ist nur die Eintrittskarte, weil die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung für höhere Gruppen eine bestimmte Ausbildung oder „gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" verlangen. Als Orientierung:

AbschlussTypische Eingruppierung (TVöD)
Berufsausbildung (3 Jahre)E 5 bis E 8, je nach Schwierigkeit der Tätigkeit
Meister, Techniker, FachwirtE 9a bis E 9b
Bachelor, Diplom (FH)E 9b bis E 12
Master, Diplom (Uni), StaatsexamenE 13, in Leitungsfunktionen E 14 bis E 15

Die aktuellen Beträge finden Sie in der TVöD-Tabelle. Neben der Entgeltgruppe entscheidet die Stufe über Ihr Gehalt. Nach § 16 TVöD gilt bei Neueinstellung:

  1. Ohne einschlägige Berufserfahrung starten Sie in Stufe 1.
  2. Mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2.
  3. Bei mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung ist in der Regel Stufe 3 möglich.

„Einschlägig" bedeutet: Die frühere Tätigkeit muss der neuen fachlich entsprechen. Ein Softwareentwickler, der als Fachanwendungsbetreuer eingestellt wird, hat gute Argumente; ein Vertriebsmitarbeiter, der in die Personalverwaltung wechselt, nicht. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber zur Deckung des Personalbedarfs eine höhere Stufe oder eine Zulage gewähren. Das ist eine Kann-Regelung. Sprechen Sie das Thema im Auswahlgespräch aktiv an, bevor der Vertrag geschrieben wird, danach ist es kaum noch verhandelbar.

Verbeamtung als Quereinsteiger

Eine Verbeamtung ist auch ohne Vorbereitungsdienst möglich, aber an drei Hürden geknüpft.

Altersgrenze

Die Länder regeln die Höchstaltersgrenze selbst. Für Laufbahnbewerber liegt sie meist zwischen 40 und 45 Jahren, je nach Land unterschiedlich. Ausnahmen gelten unter anderem für Zeiten der Kinderbetreuung, Wehr- oder Zivildienst sowie für Mangelberufe. Der Bund hat keine gesetzliche Grenze, verbeamtet in der Praxis aber nur bis etwa 50 Jahre. Wer knapp an der Grenze ist, sollte zuerst die Verbeamtungsfrage klären und dann die Stelle wählen.

Zugang als „andere Bewerber"

Das Laufbahnrecht kennt neben Laufbahnbewerbern die Gruppe der „anderen Bewerber". Deren Befähigung wurde nicht im Vorbereitungsdienst, sondern durch Lebens- und Berufserfahrung erworben. Über die Anerkennung entscheidet beim Bund der Bundespersonalausschuss, in den Ländern der jeweilige Landespersonalausschuss oder die oberste Dienstbehörde. Typisch ist dieser Weg für Ingenieurinnen, IT-Fachleute und Ärzte im höheren oder gehobenen Dienst.

Gesundheit und Probezeit

Vor der Ernennung steht die amtsärztliche Untersuchung. Anschließend folgt eine Probezeit als Beamter auf Probe, meist drei Jahre, in der Berufserfahrung angerechnet werden kann.

Nachqualifizierung: Verwaltungslehrgang I und II

Für Stellen in der Kernverwaltung bieten die Studieninstitute und Verwaltungsschulen den Verwaltungslehrgang I (früher Angestelltenlehrgang I, Abschluss Verwaltungsfachangestellte) und den Verwaltungslehrgang II (Abschluss Verwaltungsfachwirt) an. Beide laufen berufsbegleitend über zwei bis drei Jahre und werden vom Arbeitgeber bezahlt, oft mit Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Ausscheiden. Der Lehrgang II öffnet den Weg in E 9b bis E 11 und ist in vielen Kommunen Voraussetzung für Sachgebietsleitungen.

Typischer Ablauf

  1. Ausschreibung mit Kennziffer finden, Anforderungsprofil auf „oder vergleichbar" prüfen.
  2. Bewerbung über das Portal des Arbeitgebers, Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise beilegen.
  3. Strukturiertes Auswahlgespräch, bei Beamtenstellen oft mit Arbeitsprobe oder Assessment-Center.
  4. Zusage, Klärung von Entgeltgruppe und Stufe, Vertrag oder Ernennungsurkunde.
  5. Einarbeitung, bei Bedarf Anmeldung zum Verwaltungslehrgang.

Zwischen Bewerbungsschluss und Vertrag liegen meist sechs bis zwölf Wochen. Wer schneller wechseln muss, sollte das früh sagen.

Was Sie gewinnen und was Sie aufgeben

Vorteile: Unbefristete Stellen mit hohem Kündigungsschutz, 30 Tage Urlaub, Jahressonderzahlung, betriebliche Zusatzversorgung über die VBL, geregelte Arbeitszeit mit Gleitzeit und verlässlicher Teilzeit. Bei Verbeamtung zusätzlich Pension und Beihilfe.

Nachteile: Der Gehaltsdeckel ist real. Wer in der IT-Wirtschaft sechsstellig verdient hat, landet im Tarif selten über E 13 oder E 14. Beförderungen hängen an freien Planstellen, nicht an Leistung allein. Entscheidungen brauchen Gremien, Vergaben brauchen Fristen, und Software ist oft älter als Ihre letzte Arbeitgeberin. Wer damit nicht leben kann, wird auch mit sicherem Arbeitsplatz unglücklich.

Begriffe wie Entgeltordnung, Stufenlaufzeit oder Laufbahngruppe erklärt das Glossar.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Verwaltungsausbildung in den öffentlichen Dienst wechseln?

Ja. Bei Tarifbeschäftigten richtet sich die Eingruppierung nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit, nicht nach einer bestimmten Ausbildung. Viele Stellen in IT, Technik, Pflege und Sozialarbeit werden gezielt für Fachkräfte ohne Verwaltungshintergrund ausgeschrieben. Für klassische Sachbearbeitung wird häufig eine Nachqualifizierung über den Verwaltungslehrgang erwartet.

Wird meine Berufserfahrung aus der Privatwirtschaft beim Gehalt angerechnet?

Teilweise. Nach § 16 TVöD führt mindestens ein Jahr einschlägiger Berufserfahrung zur Stufe 2, bei mindestens drei Jahren ist in der Regel Stufe 3 möglich. Entscheidend ist, dass die frühere Tätigkeit der neuen fachlich entspricht. Höhere Stufen kann der Arbeitgeber zur Personalgewinnung gewähren, muss es aber nicht.

Bis zu welchem Alter ist eine Verbeamtung möglich?

Die Höchstaltersgrenzen legt jedes Land selbst fest, für Laufbahnbewerber liegen sie meist zwischen 40 und 45 Jahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kinderbetreuungszeiten, Wehr- oder Zivildienst und für Mangelberufe. Der Bund kennt keine gesetzliche Altersgrenze, in der Praxis wird dort bis etwa 50 Jahre verbeamtet.

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