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Gehalt & Tarif

Zulagen im öffentlichen Dienst: Schicht, Erschwernis, Fachkräfte

200 € Wechselschichtzulage, 100 € Schichtzulage, bis zu 1.500 € Fachkräftezulage bei Kommunen. Welche Zulage auf welcher Rechtsgrundlage steht und welche Sie beantragen müssen.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Neben dem Tabellenentgelt zahlt der öffentliche Dienst Zeitzuschläge und Zulagen. Ständige Wechselschichtarbeit bringt nach § 8 Abs. 5 TVöD 200 € im Monat, ständige Schichtarbeit 100 €; im TV-L gelten dieselben Beträge seit 1. Juli 2026. Nachtarbeit wird mit 20 v.H., Sonntagsarbeit mit 25 v.H. und Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich mit 135 v.H. des Stundenanteils der Stufe 3 vergütet. Erschwerniszuschläge liegen bei 5 bis 15 v.H. Kommunale Arbeitgeber können bis 31. Dezember 2028 eine Fachkräftezulage von bis zu 1.500 € monatlich zahlen.

Eine Pflegefachkraft in E 9b Stufe 3 bei einer Kommune verdient nach der Tabelle ab 1.5.2026 monatlich 4.203,56 € brutto. Arbeitet sie in ständiger Wechselschicht, kommen 200 € dazu. Für jede Nachtstunde gibt es zusätzlich 20 v.H. des Stundenanteils, für einen Feiertagsdienst ohne Freizeitausgleich 135 v.H. Zulagen und Zeitzuschläge sind der Teil des Gehalts, den die Entgelttabelle nicht zeigt, und sie stehen auf sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Welche Zulagen gibt es im öffentlichen Dienst?

Der Tarifvertrag unterscheidet drei Gruppen. Zeitzuschläge nach § 8 TVöD hängen an der Lage der Arbeitszeit, also an Nacht, Sonntag, Feiertag oder Samstagnachmittag. Zulagen nach § 8 Abs. 5 und 6 hängen an der Form der Arbeit, also an Wechselschicht oder Schicht. Erschwerniszuschläge nach § 19 hängen an den Bedingungen der Arbeit, etwa an Gefahr, Hitze oder Strahlenexposition. Daneben stehen Zulagen für bestimmte Tätigkeiten in den Anlagen der Entgeltordnung und die außertarifliche Fachkräftezulage der kommunalen Arbeitgeber.

Zulage oder ZuschlagRechtsgrundlageHöheVoraussetzung
Überstunden E 1 bis E 9b§ 8 Abs. 1 Buchst. a TVöD30 v.H. je Stundeangeordnete Überstunde
Überstunden E 9c bis E 15§ 8 Abs. 1 Buchst. a TVöD15 v.H. je Stundeim TV-L gilt die Grenze zwischen E 9b und E 10
Nachtarbeit§ 8 Abs. 1 Buchst. b TVöD20 v.H. je StundeArbeit in der Nacht
Sonntagsarbeit§ 8 Abs. 1 Buchst. c TVöD25 v.H. je StundeDienst am Sonntag
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich§ 8 Abs. 1 Buchst. d TVöD135 v.H. je Stundemit Freizeitausgleich 35 v.H.
24. und 31. Dezember ab 6 Uhr§ 8 Abs. 1 Buchst. e TVöD35 v.H. je StundeDienst an diesen Tagen
Samstag 13 bis 21 Uhr§ 8 Abs. 1 Buchst. f TVöD20 v.H. je Stundenicht im Rahmen von Schichtarbeit
Wechselschichtzulage§ 8 Abs. 5 TVöD200 € monatlich, sonst 1,18 € je Stundeständige Wechselschichtarbeit
Schichtzulage§ 8 Abs. 6 TVöD100 € monatlich, sonst 0,59 € je Stundeständige Schichtarbeit
Erschwerniszuschlag§ 19 Abs. 4 TVöD5 bis 15 v.H. je Stundeaußergewöhnliche Erschwernis
Persönliche Zulage§ 14 TVöDUnterschiedsbetrag zur höheren Entgeltgruppehöherwertige Tätigkeit ab einem Monat
Fachkräftezulage (Kommunen)Fachkräfte-RL der VKAbis 1.500 € monatlich in E 9a bis E 15Personalbedarf oder Bindung, befristet

Wie viel bringt ein Nachtdienst konkret?

Die Zeitzuschläge rechnen sich nicht aus Ihrem eigenen Entgelt, sondern aus dem Tabellenentgelt der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Wer in Stufe 1 steht, bekommt also denselben Zuschlag wie eine Kollegin in Stufe 6. Der Stundenanteil ergibt sich nach § 24 Abs. 3 Satz 3, indem der Monatsbetrag durch das 4,348-fache der regelmäßigen Wochenarbeitszeit geteilt wird; diese beträgt nach § 6 Abs. 1 TVöD 39 Stunden.

Ein Beispiel in E 9b nach TVöD VKA, Tabelle ab 1.5.2026: Stufe 3 liegt bei 4.203,56 €, geteilt durch das 4,348-fache von 39 ergibt einen Stundenanteil von 24,79 €. Daraus folgen 4,96 € für jede Nachtstunde, 6,20 € für jede Sonntagsstunde und 33,47 € für jede Feiertagsstunde ohne Freizeitausgleich. In E 6 liegt der Stundenanteil bei 21,11 €, die Nachtstunde also bei 4,22 €.

Zwei Regeln begrenzen die Summe. Treffen die Zuschläge für Sonntag, Feiertag, 24. und 31. Dezember sowie Samstagnachmittag zusammen, wird nur der höchste gezahlt; der Nachtzuschlag bleibt daneben bestehen. Und für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich sind einschließlich des Tabellenentgelts höchstens 235 v.H. zu zahlen. Auf Wunsch lassen sich die Zuschläge in Zeit umwandeln, wenn ein Arbeitszeitkonto nach § 10 besteht. Mehr dazu steht im Beitrag zu Arbeitszeit, Gleitzeit und Überstunden.

Wechselschicht oder Schicht: was ist der Unterschied?

Wechselschichtarbeit setzt einen ständigen Wechsel der Schichten mit Nachtarbeit voraus, Schichtarbeit nicht. Deshalb ist die Wechselschichtzulage doppelt so hoch. Ständige Wechselschichtarbeit bringt 200 € im Monat, ständige Schichtarbeit 100 €. Wer nicht ständig in dieser Form arbeitet, erhält stundenbezogene Beträge: 1,18 € je Stunde Wechselschicht und 0,59 € je Stunde Schicht.

Der TV-L hat lange deutlich weniger gezahlt. Bis zum 30. Juni 2026 galten dort 105 € monatlich für ständige Wechselschicht und 40 € für ständige Schichtarbeit. Seit dem 1. Juli 2026 sind es 200 € und 100 € monatlich, bei nicht ständiger Ausübung 1,19 € und 0,60 € je Stunde. Die Protokollerklärung zu den Absätzen 5 und 6 des TVöD sieht vor, dass sich die Beträge bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2026 um den vereinbarten Vomhundertsatz verändern.

An der Wechselschicht- und Schichtzulage hängt mehr als Geld. Wer die Wechselschichtzulage bezieht und ständig Wechselschichtarbeit leistet, erhält nach § 27 TVöD einen Arbeitstag Zusatzurlaub je zwei zusammenhängende Monate. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zum Urlaub im öffentlichen Dienst. Stellen im Schichtdienst finden Sie unter Gesundheit und Pflege sowie Polizei, Sicherheit und Feuerwehr.

Erschwerniszuschläge: wofür genau?

Erschwerniszuschläge zahlt der Arbeitgeber für Arbeiten mit außergewöhnlichen Erschwernissen. Ausdrücklich ausgenommen sind Erschwernisse, die zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören, das der Eingruppierung zugrunde liegt. Eine Straßenreinigerin bekommt für den Schmutz ihres Berufs keinen Zuschlag, weil er bereits in der Entgeltgruppe steckt.

§ 19 Abs. 2 nennt fünf Fallgruppen: besondere Gefährdung, extreme nicht klimabedingte Hitzeeinwirkung, besonders starke Schmutz- oder Staubbelastung, besonders starke Strahlenexposition und sonstige vergleichbar erschwerte Umstände. Wird der Erschwernis durch Arbeitsschutz ausreichend Rechnung getragen, entfällt der Zuschlag. Die Höhe liegt nach Absatz 4 in der Regel bei 5 bis 15 v.H. des Stundenanteils des Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2, in besonderen Fällen auch abweichend. Nach der Tabelle TVöD VKA ab 1.5.2026 sind das je Stunde zwischen 0,88 € und 2,63 €. Welche Arbeiten zuschlagspflichtig sind, vereinbaren die Tarifparteien im Bereich der VKA landesbezirklich, für den Bund in einem Bundestarifvertrag.

Für Beamtinnen und Beamte gilt stattdessen die Erschwerniszulagenverordnung des Bundes. Sie arbeitet mit festen Beträgen statt mit Prozentsätzen: 6,31 € je Stunde für Dienst an Sonn- und Feiertagen, 2,97 € je Stunde zwischen 20 und 6 Uhr, 35,78 € je Einsatz für Sprengstoffentschärfer im unmittelbaren Gefahrenbereich. Die Unterschiede zwischen beiden Statusgruppen beschreibt der Beitrag Beamte oder Tarifbeschäftigte.

Zulagen für bestimmte Tätigkeiten

Die Entgeltordnung enthält Zulagen, die an eine konkrete Aufgabe geknüpft sind. In der Pflege erhalten Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9 für die überwiegende Tätigkeit in Einheiten für Intensivmedizin 100,00 € monatlich. Für die Pflege in Infektionsabteilungen, geschlossenen oder halbgeschlossenen psychiatrischen Abteilungen, geriatrischen Stationen sowie bei Transplantations- und Chemotherapiepatienten sind es 46,02 € monatlich.

Im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es eine Zulage von 100,00 € monatlich für die Tätigkeit in einer besonderen Wohnform oder in der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII, wenn dort überwiegend Menschen mit durchgängigem Unterstützungsbedarf betreut werden; überwiegt dieser Anteil nicht, sind es 50,00 €. Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen, Kinderpflegern oder Heilerziehungspflegern erhalten 70,00 € monatlich, wenn die Anleitung mindestens 15 Prozent ihrer Gesamttätigkeit ausmacht. Im TV-L zahlen Berlin, Bremen und Hamburg eigene Zulagen im Sozial- und Erziehungsdienst von 130 € oder 180 € monatlich.

Eine eigene Kategorie ist die persönliche Zulage nach § 14 TVöD. Wer vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übernimmt und sie mindestens einen Monat ausgeübt hat, erhält rückwirkend ab dem ersten Tag den Unterschiedsbetrag zu dem Entgelt, das bei dauerhafter Übertragung zugestanden hätte. Das ist keine Belohnung, sondern der Ausgleich einer höheren Eingruppierung auf Zeit. Wie die dauerhafte Höhergruppierung läuft, steht in einem eigenen Beitrag.

Fachkräftezulage und Vorweggewährung: der verhandelbare Teil

Kommunale Arbeitgeber können bis zum 31. Dezember 2028 die Fachkräfte-Richtlinie der VKA anwenden, wenn es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften notwendig ist. Einzelnen Beschäftigten in den Entgeltgruppen 9a bis 15 kann danach eine Fachkräftezulage von bis zu 1.500 € monatlich gewährt werden, in E 7 und E 8 bis zu 1.000 €, in E 5 und E 6 bis zu 500 €. Die Zulage fließt in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und für die Jahressonderzahlung ein, sie ist auf höchstens zehn Jahre zu befristen und kann mehrfach verlängert werden. Künftige Entgelterhöhungen dürfen darauf angerechnet werden.

Die zweite Möglichkeit ist die Vorweggewährung von Stufen. Beim Bund erlaubt § 16 Abs. 6 TVöD ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt, im TV-L § 16 Abs. 5. Für die Kommunen fehlt eine solche Regelung im Tarifvertrag; dort greift Nummer 2 der Fachkräfte-Richtlinie, nach der neu eingestellte Fachkräfte der Entgeltgruppen 5 bis 15 auch ohne Berufserfahrung der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden können, in besonderen Fällen der Stufe 4. Beides ist eine Ermessensentscheidung, beides gehört vor die Vertragsunterschrift. Der Beitrag Gehalt verhandeln im öffentlichen Dienst zeigt, wie Sie das ansprechen.

Ein häufiger Fehler ist das Warten auf die Abrechnung. Zeitzuschläge und Schichtzulagen laufen automatisch über den Dienstplan, aber Fehler im Dienstplan setzen sich in der Abrechnung fort. Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach § 37 TVöD, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Prüfen Sie deshalb jede Entgeltabrechnung gegen den Dienstplan, besonders in den ersten Monaten und nach jedem Wechsel des Arbeitsbereichs. Alle Tabellenwerte stehen unter TVöD VKA und TV-L.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wechselschichtzulage im öffentlichen Dienst?

Wer ständig Wechselschichtarbeit leistet, erhält nach § 8 Abs. 5 TVöD 200 € im Monat. Bei nicht ständiger Wechselschichtarbeit sind es 1,18 € pro Stunde. Im TV-L gelten seit dem 1. Juli 2026 dieselben 200 € monatlich und 1,19 € pro Stunde; davor waren es 105 € und 0,63 €. Die Beträge verändern sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen nach dem 31. Dezember 2026 um den vereinbarten Vomhundertsatz.

Was bekomme ich für Nachtarbeit und Sonntagsarbeit im TVöD?

Nachtarbeit wird mit einem Zeitzuschlag von 20 v.H. vergütet, Sonntagsarbeit mit 25 v.H., Arbeit an Samstagen zwischen 13 und 21 Uhr mit 20 v.H. Bezugsgröße ist immer der auf eine Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe, nicht Ihrer eigenen Stufe. Treffen mehrere dieser Zuschläge zusammen, wird nur der höchste gezahlt. Nacht- und Sonntagszuschlag lassen sich dagegen kombinieren.

Gibt es eine Fachkräftezulage im öffentlichen Dienst?

Bei kommunalen Arbeitgebern ja. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA können neu eingestellte oder zu bindende Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 15 bis zu 1.500 € monatlich zusätzlich erhalten, in E 7 und E 8 bis zu 1.000 €, in E 5 und E 6 bis zu 500 €. Die Zulage ist auf höchstens zehn Jahre zu befristen und kann verlängert werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Muss ich Zulagen beantragen oder werden sie automatisch gezahlt?

Zeitzuschläge und Schichtzulagen entstehen unmittelbar aus dem Tarifvertrag und werden über den Dienstplan abgerechnet. Prüfen Sie trotzdem jede Abrechnung, denn Ansprüche verfallen nach § 37 TVöD, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Die Fachkräftezulage und die Vorweggewährung von Stufen sind dagegen Ermessensentscheidungen und werden vor der Einstellung ausgehandelt.

Welche Zulagen gibt es in der Pflege?

Beschäftigte der Entgeltgruppen P 5 bis P 9, die zeitlich überwiegend in Einheiten für Intensivmedizin pflegen, erhalten 100,00 € monatlich. Für die Pflege in Infektions-, geschlossenen psychiatrischen oder geriatrischen Abteilungen sowie bei Transplantations- und Chemotherapiepatienten sind es 46,02 € monatlich. Dazu kommen Wechselschicht- und Schichtzulage sowie die Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. TVöD Allgemeiner Teil, § 6 Abs. 1, § 8, § 14, § 19, § 23, § 24 Abs. 3 sowie Anlagen (Lesefassung VKA) · Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6.4.2025, Stand 1.1.2026
  2. TV-L i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 14, § 8, § 19, § 19a (TdL) · Fassung vom 14.2.2026
  3. Richtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften (Fachkräfte-RL) · Beschluss vom 10.11.2023, gültig bis 31.12.2028
  4. Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) für Beamtinnen und Beamte des Bundes · zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 22.12.2023, abgerufen 7.9.2026
  5. Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026