IT-Quereinstieg in Behörden: Eingruppierung und Zulage
Für IT gilt eine eigene Entgeltordnung: E 6 mit Ausbildung, E 10 mit Hochschulabschluss, E 13 als Leitung einer IT-Gruppe. Wer keinen Informatikabschluss hat, kommt über die Klausel zu den sonstigen Beschäftigten hinein.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
IT-Beschäftigte werden nicht nach den allgemeinen Verwaltungsmerkmalen eingruppiert, sondern nach einem eigenen Abschnitt der Entgeltordnung. Eine einschlägige Berufsausbildung führt zu E 6, eine einschlägige Hochschulbildung zu E 10, besondere Leistungen zu E 11, Spezialaufgaben zu E 12 und die Leitung einer IT-Gruppe zu E 13. In E 11 Stufe 3 sind das 5.046,03 € brutto im TVöD VKA. Kommunale Arbeitgeber können bis Ende 2028 zusätzlich bis zu 1.500 € Fachkräftezulage monatlich zahlen.
Eine Fachinformatikerin, die in der Systemintegration einer Stadtverwaltung anfängt, ist in E 6 eingruppiert. Ihr Kollege am Nebentisch, gleiche Aufgaben, aber mit einem Bachelor in Informatik, sitzt in E 10. In Stufe 3 des TVöD VKA sind das 3.580,46 € gegenüber 4.794,69 € brutto im Monat. Der Grund ist nicht Willkür, sondern ein eigener Abschnitt der Entgeltordnung, der für IT-Tätigkeiten andere Regeln aufstellt als für die Verwaltung.
Warum gilt für IT eine eigene Entgeltordnung?
Weil die allgemeinen Verwaltungsmerkmale IT-Arbeit nicht abbilden. Die Entgeltordnung ordnet Beschäftigte, deren Tätigkeit in einem speziellen Tätigkeitsmerkmal aufgeführt ist, ausschließlich diesem zu; die allgemeinen Merkmale des Verwaltungsdienstes gelten dann weder in derselben noch in einer höheren Entgeltgruppe. Wer IT macht, wird deshalb nicht nach „gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen“ bewertet, sondern nach Gestaltungsspielraum, besonderen Leistungen und Spezialaufgaben.
Der Anwendungsbereich ist weit gefasst. Erfasst sind alle Beschäftigten, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik befassen, ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. Dazu zählen Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken und Netzkomponenten, und zwar über den gesamten Lebenszyklus: Planung, Design, Implementierung, Test, Betrieb, Optimierung, Fehlerbeseitigung, Qualitätssicherung. Auch die Informationssicherheit, die Produktionssteuerung und das IKT-Servicemanagement fallen darunter. Ausgenommen sind nur Beschäftigte, die IT-Systeme lediglich anwenden oder sich die technischen Spezifikationen zuarbeiten lassen. Die Grundlagen der Bewertung erklärt der Beitrag zur Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen.
Welche Rolle führt zu welcher Entgeltgruppe?
Die Merkmale bauen aufeinander auf und starten an zwei Einstiegspunkten: bei der Berufsausbildung in E 6 und beim Hochschulabschluss in E 10. Die Tabelle zeigt die Fallgruppen des TVöD VKA mit den Beträgen der Stufe 3 ab 1.5.2026; der TV-L verwendet in Teil II Abschnitt 11 nahezu denselben Wortlaut.
| Entgeltgruppe | Tätigkeitsmerkmal der Entgeltordnung | Typische Rolle | TVöD VKA, Stufe 3 | TV-L, Stufe 3 |
|---|---|---|---|---|
| E 6 | einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, etwa als Fachinformatikerin, IT-Systemelektroniker oder IT-System-Kauffrau, und entsprechende Tätigkeit | Anwendungsbetreuung, First Level Support | 3.580,46 € | 3.547,20 € |
| E 7 | Beschäftigte der E 6, die ohne Anleitung tätig sind | eigenständiger Second Level Support | 3.682,69 € | 3.645,69 € |
| E 8 | Tätigkeit, die über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert | Systemadministration mit eigenen Entscheidungen | 3.843,36 € | 3.795,52 € |
| E 9a | Tätigkeit, die zusätzliche Fachkenntnisse erfordert | Fachadministration einer Anwendung | 4.097,67 € | 3.925,58 € |
| E 9b | Tätigkeit, die umfassende Fachkenntnisse erfordert, also eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach | Betreuung mehrerer Systeme, Netzadministration | 4.203,56 € | 4.035,07 € |
| E 10 | einschlägige abgeschlossene Hochschulbildung, etwa Informatik, und entsprechende Tätigkeit; oder Gestaltungsspielraum über E 8 hinaus | Softwareentwicklung, IT-Projektarbeit | 4.794,69 € | 4.599,41 € |
| E 11 | besondere Leistungen, also besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder fachliche Weisungsbefugnis | Architektur, IT-Sicherheitsbeauftragung | 5.046,03 € | 4.748,43 € |
| E 12 | drei Jahre praktische Erfahrung und besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder Spezialaufgaben | Projektleitung, Spezialistin für Verfahren | 5.359,50 € | 5.210,41 € |
| E 13 | erheblich herausgehobenes Maß der Verantwortung; oder Leitung einer IT-Gruppe mit mindestens zwei Unterstellten ab E 12 oder drei ab E 11 | Leitung einer IT-Gruppe, Referatsleitung | 5.709,87 € | 5.366,89 € |
Der Sprung von E 9b auf E 10 ist der größte der Reihe und hängt am Abschluss oder am Gestaltungsspielraum, nicht an Berufsjahren. Und E 12 wie E 13 lassen sich über die Leitungsfallgruppen erreichen, die keine besondere Schwierigkeit verlangen, sondern eine ausdrückliche Anordnung und eine bestimmte Zahl unterstellter Beschäftigter. Wer eine IT-Gruppe führt, sollte deshalb prüfen, ob die Unterstellung schriftlich angeordnet ist; ohne diese Anordnung greift die Fallgruppe nicht.
Was zählt als einschlägige Hochschulbildung?
Ein Bachelor, ein FH-Diplom oder ein gleichwertiger Abschluss nach § 18 Hochschulrahmengesetz, jeweils aus einem Studiengang mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit und mit der Hochschulreife als Zugangsvoraussetzung. Abschlüsse an akkreditierten Bachelorausbildungsgängen von Berufsakademien stehen dem gleich; das Akkreditierungserfordernis ist bis zum 31. Dezember 2029 ausgesetzt. Ein ausländischer Abschluss gilt, wenn ihn die zuständige staatliche Stelle als vergleichbar bewertet hat.
Einschlägig heißt fachlich passend, nicht zwingend Informatik. Die Entgeltordnung nennt Informatik nur als Beispiel; Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik oder ein technisches Studium mit IT-Schwerpunkt kommen ebenso in Betracht, wenn die Tätigkeit dazu passt. Fehlt der Abschluss ganz, greift die Klausel der sonstigen Beschäftigten, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Sie steht in jeder Einstiegsfallgruppe der IT-Merkmale und ist der eigentliche Quereinstieg.
Wer sie nutzen will, muss die Gleichwertigkeit belegen, und zwar vor der Vertragsunterschrift. Brauchbar sind Arbeitszeugnisse mit konkreter Aufgabenbeschreibung, Projektlisten mit Rolle und Verantwortung, Herstellerzertifikate und Nachweise über Weiterbildungen. Fehlt der Nachweis, ordnet die Entgeltordnung die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe an, also E 9b statt E 10. Weitere Stellen für Quereinsteiger und die offenen IT-Stellen zeigen, wie Behörden diese Klausel in Ausschreibungen formulieren.
Wie viel Zulage ist möglich?
Bei kommunalen Arbeitgebern bis zu 1.500 € im Monat. Grundlage ist die Fachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10. November 2023, die Mitglieder der kommunalen Arbeitgeberverbände bis zum 31. Dezember 2028 anwenden können, soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften notwendig ist. Sie sieht drei Stufen vor.
| Entgeltgruppe | Fachkräftezulage monatlich | Bedingungen |
|---|---|---|
| E 9a bis E 15 | bis zu 1.500 € | auf höchstens zehn Jahre zu befristen, Verlängerung mehrfach möglich |
| E 7 und E 8 | bis zu 1.000 € | fließt in Entgeltfortzahlung und Jahressonderzahlung ein |
| E 5 und E 6 | bis zu 500 € | bei Teilzeit anteilig, künftige Entgelterhöhungen anrechenbar |
Die Zulage ist kein Anspruch, sondern eine Ermessensentscheidung. Sie gilt für neu eingestellte Beschäftigte und, wenn Bindungsbedarf besteht, auch für den Bestand. Daneben erlaubt Nummer 2 der Richtlinie, neu eingestellte Fachkräfte der Entgeltgruppen 5 bis 15 auch ohne Berufserfahrung der Stufe 2 oder 3 zuzuordnen, in besonderen Fällen der Stufe 4. Beide Instrumente lassen sich kombinieren; eine Vorweggewährung von Stufen berührt die Fachkräftezulage nicht. Welche Zulagen es sonst gibt, listet die Übersicht der Zulagen, und wie Sie das Gespräch führen, steht im Beitrag Gehalt verhandeln im öffentlichen Dienst.
Homeoffice und Verbeamtung in der Behörden-IT
Mobiles Arbeiten ist in der IT verbreitet, steht aber nicht im Tarifvertrag. Es beruht auf Dienstvereinbarungen der einzelnen Behörde, die Umfang, Erreichbarkeit und Ausstattung regeln. IT-Dienstleister des Bundes und der Länder werben damit in ihren Ausschreibungen, meist mit der Einschränkung, dass der Anteil vom Aufgabenbereich abhängt; Betrieb und Rechenzentrumsdienste sind stärker an den Ort gebunden als Entwicklung oder Projektarbeit. Lassen Sie sich die geltende Dienstvereinbarung vor der Zusage zeigen. Wie die Rechtslage insgesamt aussieht, erklärt der Beitrag Homeoffice im öffentlichen Dienst, und offene Stellen mit dieser Zusage finden Sie unter IT-Stellen mit Homeoffice.
Eine Verbeamtung ist auch in der IT möglich. Beim Bund führt der Weg in den gehobenen technischen Verwaltungsdienst; nach § 24 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung besitzt dessen Befähigung auch, wer den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung digitale Verwaltung und IT-Sicherheit abgeschlossen hat. Ohne Vorbereitungsdienst genügt nach § 24 Abs. 1 ein an einer Hochschule erworbener Bachelor aus einem Studiengang mit mindestens drei Jahren Regelstudienzeit, verbunden mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten. Für den höheren Dienst verlangt § 25 einen Master und je nach Leistungspunkten zwischen zweieinhalb und drei Jahren hauptberufliche Tätigkeit.
Der häufigste Fehler beim IT-Quereinstieg ist die Fixierung auf das Gehalt der letzten Stelle. Verhandelbar sind Stufe und Fachkräftezulage, nicht die Entgeltgruppe; diese folgt aus der Stellenbewertung, die vor der Ausschreibung abgeschlossen wurde. Prüfen Sie deshalb die Aufgabenbeschreibung: Nennt sie Gestaltungsspielraum, fachliche Weisungsbefugnis oder Spezialaufgaben, während die Ausschreibung nur E 9b anbietet, ist die Bewertung angreifbar. Die passende Stufe leitet der Beitrag zur Stufenzuordnung bei Neueinstellung her.
Häufige Fragen
Welche Entgeltgruppe bekomme ich als Softwareentwickler im öffentlichen Dienst?
Mit einschlägiger Hochschulbildung, etwa einem Bachelor in Informatik, und entsprechender Tätigkeit sind Sie in E 10 eingruppiert. Hebt sich die Tätigkeit durch besondere Leistungen heraus, also durch besondere Fachkenntnisse, besondere praktische Erfahrung oder fachliche Weisungsbefugnis, folgt E 11. Mit dreijähriger praktischer Erfahrung und Spezialaufgaben ist E 12 möglich. Mit einer Ausbildung als Fachinformatiker beginnt die Kette dagegen bei E 6.
Komme ich ohne Informatikstudium in die IT einer Behörde?
Ja. Jede Fallgruppe der IT-Merkmale nennt neben dem Abschluss auch sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Wer die Aufgaben einer E 10 tatsächlich erfüllt, kann so ohne Abschluss dorthin gelangen. Der Nachweis liegt bei Ihnen: Projektlisten, Zertifikate und Zeugnisse müssen belegen, dass Ihre Kenntnisse denen eines einschlägigen Studiums entsprechen.
Gibt es eine IT-Zulage im öffentlichen Dienst?
Bei kommunalen Arbeitgebern ja, allerdings nicht als IT-Zulage, sondern als allgemeine Fachkräftezulage. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA können Beschäftigte der Entgeltgruppen 9a bis 15 bis zu 1.500 € monatlich zusätzlich erhalten, in E 7 und E 8 bis zu 1.000 €. Die Zulage ist auf höchstens zehn Jahre zu befristen, sie ist eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers und die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Wer fällt überhaupt unter die IT-Tätigkeitsmerkmale?
Alle Beschäftigten, die sich mit Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik befassen, unabhängig von ihrer organisatorischen Eingliederung. Erfasst ist der gesamte Lebenszyklus eines Systems von der Planung bis zur Qualitätssicherung, ebenso die Informationssicherheit, die Produktionssteuerung und das IKT-Servicemanagement. Nicht erfasst sind Beschäftigte, die IT-Systeme lediglich anwenden oder sich die technischen Spezifikationen von Fachleuten zuarbeiten lassen.
Kann ich als IT-Fachkraft verbeamtet werden?
Beim Bund führt der Weg über den gehobenen technischen Verwaltungsdienst. Nach § 24 Abs. 2 der Bundeslaufbahnverordnung hat dessen Befähigung auch, wer den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes oder den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Fachrichtung digitale Verwaltung und IT-Sicherheit abgeschlossen hat. Ohne Vorbereitungsdienst genügt nach § 24 Abs. 1 ein Bachelor mit mindestens eineinhalb Jahren hauptberuflicher Tätigkeit.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Anlage 1 zum TVöD, Entgeltordnung (VKA), Teil A Abschnitt II Ziffer 2 sowie grundsätzliche Eingruppierungsregelungen Nr. 2 bis 4 (VKA-Broschüre Verwaltung, 10. Auflage 2025) · Stand 1.1.2025, einschließlich Tarifeinigung vom 6.4.2025
- Anlage A zum TV-L, Entgeltordnung, Teil II Abschnitt 11 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik (TdL) · Fassung des ÄTV Nr. 13
- Richtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften (Fachkräfte-RL), Nummern 1 und 2 · Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.11.2023, anwendbar bis 31.12.2028
- TVöD Allgemeiner Teil, § 6, § 16 (VKA), § 34 (Lesefassung VKA) · Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22, Stand 1.1.2026
- Bundeslaufbahnverordnung (BLV), § 16, § 24, § 25 · Ausfertigung vom 11.3.2026, abgerufen 7.9.2026
- Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026
- Entgelttabelle TV-L (data/pay-tables/TV_L-2026-04-01.json) · Stand 1.4.2026