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BAG kippt Kündigung wegen fehlender Gleichstellungs-Stellungnahme
Das Bundesarbeitsgericht erklärt eine Probezeit-Kündigung für unwirksam, weil dem Personalrat die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten fehlte.
Infocenter · Themen
Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Kündigung.
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Das Bundesarbeitsgericht erklärt eine Probezeit-Kündigung für unwirksam, weil dem Personalrat die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten fehlte.
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Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen bald in Rente. Ohne geordnete Übergabe verschwindet ihr Erfahrungswissen mit ihnen aus der Behörde.
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Eine Verdi-Erhebung zeigt: Teams in Kitas und Jugendämtern arbeiten dauerhaft an der Belastungsgrenze. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Personalschlüssel.
Bewerbung
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. Diese Pflicht wirkt nur, wenn die Behörde von der Schwerbehinderung weiß, und sie hat genau eine Ausnahme.
Bewerbung
Im Raum sitzen meist fünf Personen, jede mit eigener Rolle. Die Fragen sind für alle Bewerberinnen und Bewerber identisch, die Antworten werden protokolliert und einzeln bewertet. Was das für Ihre Vorbereitung heißt.
Bewerbung
Vor jeder Einstellung von außen steht beim Bund eine öffentliche Ausschreibung, vor mancher internen Besetzung dagegen gar keine. Welcher Ausschreibungstyp vorliegt, entscheidet darüber, ob Ihre Bewerbung überhaupt gelesen wird.
Arbeitsalltag & Recht
Einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht, in der Praxis regeln Dienstvereinbarungen fast alles. Was Telearbeit von mobilem Arbeiten unterscheidet und wie Sie in der Ausschreibung erkennen, ob Sie von zu Hause arbeiten dürfen.
Arbeitsalltag & Recht
Zwischen der Entscheidung der Auswahlkommission und Ihrem Vertrag liegt eine Beteiligung, von der Bewerberinnen und Bewerber nichts mitbekommen. Der Personalrat muss der Einstellung zustimmen, und er kann sie verhindern.
Bewerbung
Zwischen Ihrem Gespräch und der Zusage liegen Beteiligungsfristen, die im Gesetz stehen: zehn Arbeitstage für den Personalrat, zehn für die Gleichstellungsbeauftragte, sieben Tage für die Schwerbehindertenvertretung. Nacheinander, nicht gleichzeitig.
Bewerbung
Behörden bewerten Bewerbungen anders als Unternehmen: nach Aktenlage, nach festen Kriterien und mit Beteiligung von Personalrat und Gleichstellungsbeauftragter. Was das für Unterlagen, Fristen und Gespräche bedeutet.
Bewerbung
Zwischen der Konkurrentenmitteilung und der Ernennung der Mitbewerberin liegen in der Praxis zwei Wochen. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert den Zugriff auf die Stelle endgültig, auch wenn die Auswahl fehlerhaft war.