StaatsJobs.com – Startseite

News

Wissen sichern, bevor Kollegen in Rente gehen

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen bald in Rente. Ohne geordnete Übergabe verschwindet ihr Erfahrungswissen mit ihnen aus der Behörde.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht

Das Wichtigste in Kürze

Ein hoher Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist über 55 Jahre alt. Wenn erfahrene Kolleginnen und Kollegen ausscheiden, geht oft nicht dokumentiertes Erfahrungswissen verloren, weil Dienstanweisungen nur Ergebnisse, nicht aber Entscheidungswege festhalten. Behörden können mit strukturierter Übergabe und gemeinsamen Wissensablagen gegensteuern. Für Beschäftigte bedeutet das: Wer neu einsteigt oder in Kürze in eine Leitungsfunktion wechselt, profitiert von klaren Übergabeprozessen und sollte diese aktiv einfordern.

Warum Wissen mit ausscheidenden Beschäftigten verschwindet

In Akten steht meist nur das Ergebnis einer Bearbeitung: ein Bescheid, eine Vorlage, ein Vermerk. Wie eine erfahrene Sachbearbeiterin zu ihrer Einschätzung kam und welche Stelle sie vorher kontaktiert hat, halten Dienstanweisungen oft nicht fest. Verlässt diese Person die Behörde, verschwindet dieses ungeschriebene Wissen mit ihr.

Solange eine Stelle besetzt bleibt, fällt diese Lücke niemandem auf. Erst beim Weggang zeigt sich, wie viel Erfahrung an eine einzelne Person gebunden war.

Demografischer Wandel verschärft die Lage

Bundesweit ist gut jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst 55 Jahre oder älter. In einzelnen Organisationseinheiten liegt dieser Anteil noch deutlich höher. Scheiden mehrere erfahrene Kolleginnen und Kollegen in kurzer Zeit aus derselben Abteilung aus, fehlt nicht nur die Fachkenntnis, sondern auch die Ansprechperson für Rückfragen.

Der Fachkräftemangel verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Freie Stellen bleiben länger unbesetzt, eine direkte Übergabe von Person zu Person findet dann oft gar nicht mehr statt.

Was eine geordnete Übergabe leisten kann

Als Richtwert gilt: Wer etwa ein Jahr vor dem Ausscheiden mit der Übergabe beginnt, hat noch Zeit für Rückfragen. In der letzten Dienstwoche bleibt dafür keine Gelegenheit mehr. Sinnvoll ist ein Start in einem überschaubaren Aufgabenfeld, das sich bei Bewährung auf weitere Bereiche ausweiten lässt.

Wichtig ist zudem eine gemeinsame Ablage, auf die mehrere Personen zugreifen können, statt Notizen auf persönlichen Laufwerken. Wer einen Eintrag anlegt, sollte Anlass und Entscheidung in einem Satz festhalten, damit ihn auch Außenstehende verstehen.

Was das für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bedeutet

Für Berufseinsteiger und Quereinsteiger lohnt sich der Blick auf die Übergabepraxis der künftigen Behörde. Wo Wissen strukturiert dokumentiert wird, fällt die Einarbeitung leichter. Wer selbst bald in eine Leitungsposition wechselt, sollte frühzeitig klären, welche Verfahrensschritte bislang nur im Kopf der Vorgängerin oder des Vorgängers existierten.

Stellenangebote bei Bundesbehörden, Landesverwaltungen und Kommunen unterscheiden sich darin, wie systematisch Übergaben organisiert sind. Ein Blick in die Stellenausschreibung oder eine Nachfrage im Vorstellungsgespräch kann hier Klarheit schaffen. Wer sich generell über offene Positionen informieren möchte, findet eine Übersicht unter aktuellen Stellenangeboten.

Bezahlung und Status bleiben unabhängig von der Übergabe

Unabhängig von der Wissenssicherung gelten die üblichen Regelungen zu Eingruppierung und Besoldung weiter. Tarifbeschäftigte orientieren sich an den Tabellen des TVöD-VKA oder des TV-L, Beamtinnen und Beamte an den Werten der Bundesbesoldung. Wer zwischen Verbeamtung und Tarifbeschäftigung abwägt, sollte diese Rahmenbedingungen bei der Bewerbung im Blick behalten.

Häufige Fragen

Warum geht Erfahrungswissen im öffentlichen Dienst häufig verloren?

Akten dokumentieren meist nur Ergebnisse wie Bescheide, nicht aber den Entscheidungsweg dorthin. Wenn erfahrene Beschäftigte ausscheiden, ohne dass eine geordnete Übergabe stattfindet, verschwindet dieses ungeschriebene Wissen mit ihnen. Solange eine Stelle besetzt ist, fällt diese Lücke niemandem auf.

Wie hoch ist der Anteil älterer Beschäftigter im öffentlichen Dienst?

Bundesweit ist gut jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst 55 Jahre oder älter. In einzelnen Organisationseinheiten liegt dieser Anteil laut Behörden Spiegel deutlich höher, wodurch Altersabgänge sich dort ballen können.

Was können neue Beschäftigte selbst tun, um von Erfahrungswissen zu profitieren?

Neue Beschäftigte sollten aktiv nachfragen, ob eine strukturierte Übergabe stattgefunden hat und wo Vorgänge dokumentiert sind. Eine gemeinsame Ablage mit klaren Zuständigkeiten erleichtert die Einarbeitung erheblich gegenüber verstreuten persönlichen Notizen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. Behörden Spiegel · Stand 24.9.2026