Arbeiten im Finanzamt: Finanzwirt und Diplom-Finanzwirt werden
Zwei Jahre Ausbildung oder drei Jahre duales Studium: Welcher Schulabschluss reicht, wie die Prüfungen ablaufen und wie Sie später in die nächste Laufbahn aufsteigen.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht
Das Wichtigste in Kürze
Im Finanzamt steigen die meisten Beschäftigten über zwei Wege ein. Die Ausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt im mittleren Dienst dauert zwei Jahre und setzt in der Regel einen Realschulabschluss voraus. Das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin oder zum Diplom-Finanzwirt (FH) im gehobenen Dienst dauert drei Jahre: 21 Monate Fachstudien und 15 Monate Praxis. Beide Wege regelt das Steuerbeamtenausbildungsgesetz bundeseinheitlich, Dienstherr ist aber das jeweilige Land.
Zwei Jahre dauert die Ausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt im mittleren Dienst. Drei Jahre dauert das duale Studium zur Diplom-Finanzwirtin oder zum Diplom-Finanzwirt (FH) im gehobenen Dienst. Beide Wege regelt das Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) bundeseinheitlich. Ihr Dienstherr ist trotzdem das jeweilige Land, denn die Finanzämter gehören zur Steuerverwaltung der Länder. Sie bewerben sich also bei einer Landesfinanzverwaltung und nicht beim Bund.
Welche Laufbahnen gibt es in der Steuerverwaltung?
Das StBAG kennt vier Laufbahnen: den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Eine Laufbahn ist eine Gruppe von Ämtern, für die dieselbe Vorbildung und Ausbildung verlangt wird. Für jede Laufbahn legt das Gesetz den nötigen Schulabschluss und den Aufbau des Vorbereitungsdienstes fest. Vorbereitungsdienst heißt die Ausbildungszeit, in der Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf eingestellt sind.
Einige Länder haben ihre Laufbahngruppen zusammengefasst oder umbenannt. Nordrhein-Westfalen spricht zum Beispiel von der Laufbahngruppe 2.1 statt vom gehobenen Dienst. An den Anforderungen ändert das nichts. Nach § 1 Abs. 3 StBAG richten sich Vorbildung und Ausbildung der Steuerbeamten immer nach dem StBAG.
Für den einfachen Dienst genügt ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Der Vorbereitungsdienst dauert sechs Monate und endet ohne Prüfung. Der höhere Dienst setzt ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium voraus, etwa in Rechtswissenschaft oder in Wirtschafts-, Finanz- oder Sozialwissenschaften. Danach folgen mindestens zwei Jahre Vorbereitungsdienst und eine zweite Prüfung. Für dessen Fortbildung unterhält der Bund die Bundesfinanzakademie.
Wie wird man Finanzwirtin oder Finanzwirt?
Sie brauchen einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Alternativ reicht ein Hauptschulabschluss mit mindestens gutem Erfolg. Dann müssen Sie zusätzlich eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Bereich abgeschlossen haben (§ 3 StBAG).
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre. Er wechselt zwischen Theorie und Praxis. Die Theorie findet an einer Bildungseinrichtung der Steuerbeamten statt, in Brandenburg etwa an der Landesfinanzschule. Die Praxis absolvieren Sie in einem Ausbildungsfinanzamt. Dort lenkt eine Ausbildungsleiterin oder ein Ausbildungsleiter Ihre Ausbildung und wird dafür von anderen Aufgaben entlastet (§ 8 Abs. 3 StBAPO).
Zum Selbststudium sind Anwärterinnen und Anwärter ausdrücklich verpflichtet. Manche Leistungsnachweise laufen im Antwort-Wahl-Verfahren, also als Multiple-Choice-Test. Für 5 Notenpunkte müssen Sie dort grundsätzlich 60 Prozent der erreichbaren Punkte schaffen (§ 18 Abs. 1 StBAPO). Am Ende steht die Laufbahnprüfung, die Sie einmal wiederholen dürfen. Danach führen Sie die Berufsbezeichnung „Finanzwirtin“ oder „Finanzwirt“.
In Brandenburg beginnt die Ausbildung jeweils am 15. August. Die Landesfinanzschule nimmt nur Beamtinnen und Beamte auf Widerruf auf, die beim Land Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt oder beim Bundeszentralamt für Steuern eingestellt sind. Ihre Bewerbung richten Sie deshalb an die Finanzverwaltung und nicht an die Schule. Passende Ausbildungsangebote finden Sie unter Ausbildung im öffentlichen Dienst.
Wie wird man Diplom-Finanzwirtin oder Diplom-Finanzwirt?
Voraussetzung ist eine Schulbildung, die zum Hochschulstudium berechtigt, oder ein gleichwertiger Bildungsstand (§ 4 StBAG). Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und läuft als Studiengang an einer Fachhochschule. Er besteht aus 21 Monaten Fachstudien und 15 Monaten berufspraktischen Studienzeiten im Finanzamt.
Nach vier bis sechs Monaten Fachstudien legen Sie eine Zwischenprüfung ab. Den Abschluss bildet die Laufbahnprüfung. Jede nicht bestandene Prüfung dürfen Sie einmal wiederholen. In Nordrhein-Westfalen heißen die Studierenden Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter. Sie studieren an der Hochschule für Finanzen NRW und erhalten nach bestandener Staatsprüfung den Grad „Diplom-Finanzwirtin (FH)“ oder „Diplom-Finanzwirt (FH)“.
Eine Ausnahme beim Abschlussgrad gibt es. Laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2021 verleiht Baden-Württemberg den Bachelor of Laws (LL.B.). Die übrigen 15 Länder vergeben den Diplomgrad. Wie das duale Studium allgemein organisiert ist und wie die Übernahme abläuft, beschreibt der Artikel zum dualen Studium in der Verwaltung.
Finanzwirt und Diplom-Finanzwirt im Vergleich
| Merkmal | Finanzwirt/in (mittlerer Dienst) | Diplom-Finanzwirt/in (gehobener Dienst) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 3 StBAG | § 4 StBAG |
| Schulabschluss | Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit gutem Erfolg plus Berufsausbildung | Hochschulzugangsberechtigung oder gleichwertiger Bildungsstand |
| Dauer | 2 Jahre | 3 Jahre |
| Aufbau | Theorie an der Bildungseinrichtung, Praxis im Ausbildungsfinanzamt | 21 Monate Fachstudien, 15 Monate berufspraktische Studienzeiten |
| Zwischenprüfung | nicht im StBAG vorgesehen | nach 4 bis 6 Monaten Fachstudien |
| Abschlussprüfung | Laufbahnprüfung, einmal wiederholbar | Laufbahnprüfung, einmal wiederholbar |
| Abschluss | Berufsbezeichnung „Finanzwirt/in“ | „Diplom-Finanzwirt/in (FH)“, in Baden-Württemberg LL.B. |
| Verkürzte Arbeitszeit in der Praxis | bis 50 Prozent nach Landesrecht | bis 50 Prozent nach Landesrecht |
| Status während der Ausbildung | Beamtin oder Beamter auf Widerruf | Beamtin oder Beamter auf Widerruf |
Das Eingangsamt fehlt in der Tabelle bewusst. Welches Besoldungsamt Sie nach der Prüfung erhalten und wie die Amtsbezeichnung lautet, legt die Besoldungsordnung Ihres Landes fest. Die Angabe steht in der Stellenausschreibung oder auf der Karriereseite der Landesfinanzverwaltung. Wie Besoldungsgruppen und Laufbahnen zusammenhängen, zeigt der Beitrag zu Entgelt- und Besoldungsgruppen.
Was verdient man im Finanzamt?
Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte werden nach dem Besoldungsrecht ihres Landes bezahlt. Die Tabelle der Bundesbesoldung gilt für sie nicht. Dasselbe Amt kann deshalb in Bayern anders vergütet sein als in Sachsen. Die Unterschiede zwischen den Ländern zeigt der Besoldungsvergleich der Bundesländer.
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge statt eines Grundgehalts. Deren Höhe und Aufbau erklärt der Artikel zu den Anwärterbezügen im Vorbereitungsdienst. Wie sich das spätere Gehalt aus Grundgehalt, Erfahrungsstufen und Familienzuschlag zusammensetzt, lesen Sie unter Besoldung verstehen.
Welche Arbeitsgebiete Ihnen nach der Prüfung offenstehen, entscheidet die Finanzverwaltung Ihres Landes. Fragen Sie im Auswahlverfahren gezielt nach Einsatzbereichen wie Veranlagung, Betriebsprüfung oder Steuerfahndung. Klären Sie dabei auch, ab welcher Laufbahn diese Stellen besetzt werden.
Können Finanzwirte in den gehobenen Dienst aufsteigen?
Ja, der Aufstieg ist möglich, die Einzelheiten regelt aber jedes Land selbst (§ 6 Abs. 1 StBAG). Brandenburg nennt den Aufstieg in den gehobenen Dienst ausdrücklich als Perspektive nach der Ausbildung zum Finanzwirt. Auch vom gehobenen in den höheren Dienst führt ein Aufstiegsweg, ebenfalls nach Landesrecht (§ 6 Abs. 5 StBAG).
Zulassung, Auswahl und Dauer des Aufstiegs unterscheiden sich deshalb zwischen den Ländern. Die allgemeinen Modelle beschreibt der Beitrag zum Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst. Für Ihr Land fragen Sie am besten bei der Ausbildungsleitung im Finanzamt nach.
Sonderfall: Sie haben schon ein Verwaltungsstudium
Ein abgeschlossenes Studium für eine andere gehobene Verwaltungslaufbahn ersetzt die Steuerausbildung nicht. Darauf weist die Fachhochschule für Finanzen Brandenburg ausdrücklich hin. Auch Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes anderer Verwaltungen müssen am Auswahlverfahren teilnehmen. Sie absolvieren anschließend das vollständige duale Studium nach § 4 StBAG.
Fällt Ihre Ausbildung längere Zeit aus, etwa durch Krankheit, kann sich der Vorbereitungsdienst verlängern. Das gilt bei einer Unterbrechung der Theorie um mehr als drei Wochen oder der Praxis um insgesamt mehr als einen Monat (§ 27 Abs. 1 StBAPO). Voraussetzung ist, dass sich das Versäumte nicht nachholen lässt.
So gehen Sie bei der Bewerbung vor
- Wählen Sie das Land, in dem Sie arbeiten möchten, und öffnen Sie die Karriereseite seiner Finanzverwaltung.
- Prüfen Sie Einstellungstermin und Bewerbungsfrist. Brandenburg schreibt bereits Studienplätze für September 2027 aus.
- Klären Sie die persönlichen Voraussetzungen für die Verbeamtung, darunter das Höchstalter Ihres Landes.
- Bereiten Sie sich auf das Auswahlverfahren vor. Hinweise dazu gibt der Artikel zu Ablauf und Fristen der Bewerbung.
- Suchen Sie parallel nach offenen Stellen bei Arbeitgebern der Länder und in der Liste für Beamtenstellen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Finanzwirt?
Die Ausbildung zur Finanzwirtin oder zum Finanzwirt im mittleren Steuerverwaltungsdienst dauert nach § 3 StBAG zwei Jahre. Sie wechselt zwischen Theorie an einer Bildungseinrichtung der Steuerbeamten und Praxis in einem Ausbildungsfinanzamt. Arbeiten Sie in der Praxis mit verkürzter Arbeitszeit, kann sich die Ausbildung angemessen verlängern. Auch längere Ausfälle, etwa mehr als einen Monat in der Praxis, können zu einer Verlängerung führen. In Brandenburg beginnt die Ausbildung jeweils am 15. August.
Welchen Schulabschluss braucht man für eine Ausbildung im Finanzamt?
Für den mittleren Dienst brauchen Sie einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Ein Hauptschulabschluss reicht, wenn er mindestens mit gutem Erfolg abgeschlossen wurde und Sie zusätzlich eine förderliche Berufsausbildung oder eine Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Bereich haben. Für das duale Studium im gehobenen Dienst ist eine Schulbildung nötig, die zum Hochschulstudium berechtigt. Für den einfachen Dienst genügt der Hauptschulabschluss. Diese Anforderungen gelten nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz in allen Ländern.
Bekommt man als Diplom-Finanzwirt einen Bachelor?
In den meisten Ländern nicht. Nach einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2021 verleihen 15 Länder den Grad „Diplom-Finanzwirtin (FH)“ oder „Diplom-Finanzwirt (FH)“. Nur Baden-Württemberg vergibt den Bachelor of Laws (LL.B.). Der Grad wird nach bestandener Laufbahnprüfung verliehen, die in Nordrhein-Westfalen Staatsprüfung heißt. Mit ihm verbunden ist die Befähigung für den gehobenen Dienst der Finanzverwaltung, in NRW Laufbahngruppe 2.1 genannt.
Kann man die Ausbildung im Finanzamt in Teilzeit machen?
Teilweise ja. Das Steuerbeamtenausbildungsgesetz erlaubt es den Ländern, die Arbeitszeit während der berufspraktischen Abschnitte um bis zu 50 Prozent zu verkürzen. Das gilt für die Ausbildung zum Finanzwirt und für das duale Studium zum Diplom-Finanzwirt. Der Vorbereitungsdienst wird dann entsprechend verlängert. Ob und unter welchen Bedingungen Ihr Land davon Gebrauch macht, regelt das Landesrecht. Fragen Sie deshalb vor der Bewerbung bei der Finanzverwaltung Ihres Wunschlandes nach.
Wie oft darf man die Prüfung zum Finanzwirt wiederholen?
Die Laufbahnprüfung im mittleren Steuerverwaltungsdienst darf nach § 3 StBAG einmal wiederholt werden. Im gehobenen Dienst gilt dasselbe für jede Prüfung: Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung dürfen bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Bei Multiple-Choice-Leistungsnachweisen liegt die Mindestgrenze nach § 18 StBAPO grundsätzlich bei 60 Prozent der erreichbaren Punkte. Wer sie erreicht, erhält 5 Notenpunkte.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG), Gesamttext · Neufassung vom 29.10.1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.7.2021
- § 3 StBAG, Mittlerer Dienst · zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.7.2021
- § 4 StBAG, Gehobener Dienst · zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.7.2021
- § 6 StBAG, Aufstieg in höhere Laufbahnen · zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.7.2021
- Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) · Verordnung vom 26.10.2022
- § 18 StBAPO, Bewertung im Antwort-Wahl-Verfahren · Verordnung vom 26.10.2022
- § 27 StBAPO, Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes · Verordnung vom 26.10.2022
- BMF: Ausbildung in der Steuerverwaltung der Länder, bundeseinheitliche Vorschriften · 01.08.2023
- Fachhochschule für Finanzen Brandenburg: Bewerbungsverfahren Diplom-Finanzwirt/in · abgerufen 14.10.2026
- FHF Brandenburg / Landesfinanzschule: Ausbildungsinformationen Finanzwirt/in · abgerufen 14.10.2026
- Finanzverwaltung NRW: Broschüre duales Studium im Finanzamt · ohne Datumsangabe
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, WD 8 – 042/21 · 2021