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Ausbildung & Studium

Ausbildung in der Justiz: Justizfachangestellte bis Rechtspfleger

Die Justiz bildet in fünf Einstiegsberufen aus, vom Wachtmeisterdienst bis zum Rechtspflegerstudium. Welcher Schulabschluss wofür reicht, wie lange die Ausbildung dauert und in welcher Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe sie endet.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Justizfachangestellte sind der einzige klassische Ausbildungsberuf der Justiz nach dem Berufsbildungsgesetz; die Ausbildungsverordnung vom 26. Februar 2025 setzt drei Jahre an. Justizfachwirte durchlaufen in Nordrhein-Westfalen einen zweijährigen Vorbereitungsdienst und beginnen in A 6. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger absolvieren nach § 2 des Rechtspflegergesetzes drei Jahre Vorbereitungsdienst mit 24 Monaten Studium und starten in A 9. Der Justizwachtmeisterdienst beginnt in A 5.

Fünf Einstiege führen in die Justiz, und sie liegen weit auseinander. Der Justizwachtmeisterdienst beginnt in Nordrhein-Westfalen mit einem Hauptschulabschluss und endet im Eingangsamt A 5. Das Rechtspflegerstudium verlangt die Hochschulzugangsberechtigung, dauert drei Jahre und startet in A 9. Dazwischen liegen die Justizfachangestellten als einziger Tarifberuf, die Justizfachwirte und die Gerichtsvollzieher.

Welche Ausbildungsberufe bietet die Justiz?

Die Justiz ist Ländersache. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten gehören zu den Landesjustizverwaltungen, und jedes Land regelt Zugang, Vorbereitungsdienst und Besoldung selbst. Die folgenden Angaben stammen überwiegend aus Nordrhein-Westfalen; die Struktur ist bundesweit vergleichbar, die Zahlen sind es nicht. Nur die Ausbildung zur Justizfachangestellten und die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger regelt Bundesrecht.

BerufZugangDauerEingangsamt oder Entgeltgruppe
JustizwachtmeisterdienstHauptschulabschlussLehrgang von 12 Wochen nach mindestens 18 Monaten BerufserfahrungA 5 (Justizoberwachtmeisterin)
JustizfachangestellteFachoberschulreife, auch Hauptschulabschluss3 Jahre nach der Bundesverordnung, 2,5 Jahre nach dem NRW-PortalE 9a TV-L
Justizfachwirtin, Justizfachwirtmittlerer Schulabschluss oder Hauptschulabschluss mit BerufsausbildungVorbereitungsdienst von 2 JahrenA 6
Gerichtsvollzieherin, GerichtsvollzieherFachoberschulreife mit förderlicher Ausbildung und 3 Jahren Erfahrung oder aus dem JustizdienstEignungslehrgang von 6 Monaten, dann LaufbahnausbildungA 8, Beförderung nach A 9
Rechtspflegerin, Rechtspflegerzum Hochschulstudium berechtigende SchulbildungVorbereitungsdienst von 3 Jahren, davon 24 Monate StudiumA 9

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter Stellen in Justiz und Recht und bei den Ländern als Arbeitgeber. Wie Polizei- und Justizlaufbahnen zusammenhängen, beschreibt der Beitrag Einstieg bei Polizei und Justiz.

Justizfachangestellte: der einzige Tarifberuf

Justizfachangestellte sind ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes. Die geltende Ausbildungsverordnung wurde am 26. Februar 2025 ausgefertigt und trat am 1. August 2025 in Kraft; gleichzeitig lief die alte Verordnung von 1998 aus. § 2 der neuen Verordnung bestimmt eine Ausbildungsdauer von drei Jahren.

Das Karriereportal der nordrhein-westfälischen Justiz nennt dagegen eine zweieinhalbjährige Ausbildung, die sich bei Hauptschulabschluss auf drei Jahre verlängert. Beide Angaben stehen so in den Quellen, ohne dass die Landesseite den Unterschied erklärt. Wer sich bewirbt, sollte die Dauer für den eigenen Jahrgang schriftlich bestätigen lassen, weil sie Vergütung und Prüfungstermin bestimmt.

Ausgebildet wird im Wechsel zwischen Ausbildungsgericht und Berufskolleg, ergänzt um Abschnitte bei einer Staatsanwaltschaft sowie bei den zentralen Insolvenz- und Registergerichten. Zu den Aufgaben gehören Verhandlungsprotokolle, die Bearbeitung von Akteneinsichtsgesuchen sowie das Kosten- und Entschädigungsrecht. Nordrhein-Westfalen nennt für die Ausbildungsvergütung rund 1.356 Euro brutto im ersten, 1.410 Euro im zweiten und 1.460 Euro im dritten Jahr, jeweils mit dem dort angegebenen Stand 2027.

Nach der Ausbildung folgt die Eingruppierung nach dem TV-L. Nordrhein-Westfalen nennt ein Einstiegsgehalt von rund 3.693 Euro brutto in der Entgeltgruppe E 9a, ebenfalls für 2027. Die vollständige Tabelle steht unter TV-L-Entgelttabelle; wie sich Entgeltgruppen aus Tätigkeitsmerkmalen ergeben, erklärt Eingruppierung und Tätigkeitsmerkmale.

Justizwachtmeister und Justizfachwirt: die Beamtenwege im mittleren Bereich

Der Justizwachtmeisterdienst kennt keinen klassischen Vorbereitungsdienst. Der Einstieg erfolgt in Nordrhein-Westfalen zunächst als Justizhelferin oder Justizhelfer im Tarifverhältnis, eingruppiert in E 4. Nach mindestens 18 Monaten Berufserfahrung folgt ein fachtheoretischer Lehrgang von zwölf Wochen am Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau. Danach beginnt die Beamtenlaufbahn im Eingangsamt A 5 als Justizoberwachtmeisterin oder Justizoberwachtmeister, mit Beförderungsmöglichkeit bis A 7. Die Landesbesoldungsordnung A ordnet diese Laufbahn dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 zu, also dem früheren einfachen Dienst. Die Aufgaben liegen bei Sicherheit im Gericht, Vorführdienst, Zustellungen und Sitzungsdienst.

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte gehören zur Laufbahngruppe 1 mit zweitem Einstiegsamt, dem früheren mittleren Dienst. Die nordrhein-westfälische Ausbildungs- und Prüfungsordnung setzt in § 6 Absatz 1 einen Vorbereitungsdienst von zwei Jahren an und verlangt in § 2 den mittleren Schulabschluss oder den Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Während des Vorbereitungsdienstes stehen Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge, die Nordrhein-Westfalen mit rund 1.620 Euro brutto angibt. Das Eingangsamt ist A 6, genannt werden rund 3.191 Euro brutto zuzüglich einer Strukturzulage von rund 95 Euro, jeweils für 2027.

Was Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind kein Hilfspersonal der Richterschaft. Sie entscheiden in den ihnen übertragenen Sachgebieten sachlich unabhängig, und § 3 des Rechtspflegergesetzes zählt diese Gebiete auf. In vollem Umfang übertragen sind unter anderem Grundbuch-, Schiffsregister- und Luftfahrzeugpfandrechtssachen, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Vereinssachen, Aufgebotsverfahren, Urkundssachen sowie die Gesellschafts-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Vorbehaltlich einzelner Rückgriffsvorschriften kommen Kindschafts- und Adoptionssachen, Betreuungssachen, Nachlass- und Teilungssachen, Handelsregisterverfahren und Insolvenzverfahren hinzu, dazu Kostenfestsetzung, Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe.

Der Zugang steht in § 2 des Gesetzes. Betraut werden kann, wer einen Vorbereitungsdienst von drei Jahren abgeleistet und die Rechtspflegerprüfung bestanden hat. Der Dienst umfasst mindestens 18 Monate Fachstudium an einer Fachhochschule und mindestens ein Jahr praktische Ausbildung. Zugelassen wird, wer eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt; Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes kommen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung auch ohne diese Schulbildung in Betracht. Ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium kann bis zu zwölf Monate auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.

In Nordrhein-Westfalen nimmt das Studium innerhalb der drei Jahre 24 Monate ein, an der Hochschule der Justiz in Bad Münstereifel oder Essen. Die Prüfung besteht aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt; verliehen wird der Grad Diplom-Rechtspflegerin oder Diplom-Rechtspfleger. Das Eingangsamt ist A 9, angegeben mit rund 3.507 Euro brutto zum Stand 2027, während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gezahlt. Was Besoldung von Tarifentgelt trennt, steht im Beitrag Beamte oder Tarifbeschäftigte.

Gerichtsvollzieher: Besoldung plus Gebührenanteil

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher vollstrecken Titel, nehmen Vermögensauskünfte ab und stellen zu. In Nordrhein-Westfalen führen drei Wege in den Beruf: der Quereinstieg mit Fachoberschulreife, förderlicher Berufsausbildung und drei Jahren Berufserfahrung, dem ein sechsmonatiger Eignungslehrgang vorausgeht; der Wechsel aus einem bestehenden Beamtenverhältnis in der Justiz; und der Aufstieg aus der Laufbahngruppe 1 mit zweitem Einstiegsamt. Besoldet wird nach der Landesbesoldungsordnung A in A 8 als Gerichtsvollzieherin, mit Beförderungsamt A 9 als Obergerichtsvollzieherin.

Die Besonderheit liegt in der Vergütung. Nach der nordrhein-westfälischen Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieher behalten sie einen gestaffelten Anteil der eingenommenen Gebühren: 62 Prozent bis 10.000 Euro, 65 Prozent für den Mehrbetrag bis 30.000 Euro, 70 Prozent bis 50.000 Euro und 50 Prozent darüber. Aus dieser Vergütung sind allerdings ausdrücklich die typischen Aufwendungen zu bestreiten, insbesondere Einrichtung und Betrieb des Büros einschließlich Personalkosten sowie der Aufwand bei Nachtdienst. Wer den Bruttoanteil als Zusatzeinkommen liest, verrechnet sich.

Der Fehler, der Bewerbungen in der Justiz scheitern lässt

Die Justiz stellt zu festen Terminen ein, meist einmal jährlich zum Ausbildungs- oder Studienbeginn. Die Bewerbungsfristen enden entsprechend früh, häufig ein Jahr vorher. Wer die Frist verpasst, wartet einen vollen Jahrgang. Welche Fristenregeln im öffentlichen Dienst gelten, steht im Beitrag Bewerbungsfristen im öffentlichen Dienst.

Der zweite Fehler betrifft die Reihenfolge. Viele bewerben sich auf das Rechtspflegerstudium, obwohl die Hochschulzugangsberechtigung fehlt, und lassen den Weg über den Justizfachwirt außer Acht. Dieser führt nach § 2 Absatz 2 des Rechtspflegergesetzes mit drei Jahren Berufserfahrung ebenfalls in den Vorbereitungsdienst, dann sogar mit Bezügen statt Studiengebühren. Umgekehrt bewerben sich Abiturientinnen und Abiturienten auf die Ausbildung zur Justizfachangestellten, obwohl ihnen das Studium mit dem deutlich höheren Eingangsamt offensteht. Eine Übersicht der Ausbildungswege im öffentlichen Dienst gibt der Beitrag Ausbildung im öffentlichen Dienst, offene Plätze listet die Ausbildungsseite.

Häufige Fragen

Welchen Schulabschluss brauche ich für eine Ausbildung bei der Justiz?

Das hängt vom Beruf ab. Für Justizfachangestellte verlangt Nordrhein-Westfalen die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss, lässt aber auch Bewerber mit Hauptschulabschluss zu. Der Justizwachtmeisterdienst öffnet sich mit Hauptschulabschluss. Der Vorbereitungsdienst zum Justizfachwirt setzt den mittleren Schulabschluss voraus oder den Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Für das Rechtspflegerstudium ist nach dem Rechtspflegergesetz eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung nötig.

Wie lange dauert die Ausbildung zur Justizfachangestellten?

Die bundesweite Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung vom 26. Februar 2025, in Kraft seit dem 1. August 2025, bestimmt in § 2 eine Ausbildungsdauer von drei Jahren. Das Karriereportal der nordrhein-westfälischen Justiz spricht dagegen von einer zweieinhalbjährigen Ausbildung, die sich bei Bewerbern mit Hauptschulabschluss auf drei Jahre verlängert. Fragen Sie deshalb bei der Bewerbung nach, welche Dauer für Ihren Jahrgang gilt.

Was macht eine Rechtspflegerin?

§ 3 des Rechtspflegergesetzes zählt die übertragenen Sachgebiete auf. Dazu gehören in vollem Umfang Grundbuchsachen, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Vereinssachen, Aufgebotsverfahren und die Gesellschafts-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Vorbehaltlich einzelner Rückgriffsregeln kommen Nachlass- und Teilungssachen, Betreuungssachen, Handelsregisterverfahren und Insolvenzverfahren hinzu. Rechtspfleger entscheiden dort sachlich unabhängig, nicht als Zuarbeit für Richterinnen und Richter.

Verdienen Gerichtsvollzieher mehr als andere Justizbeamte?

Sie werden in Nordrhein-Westfalen in A 8 als Gerichtsvollzieherin und in A 9 als Obergerichtsvollzieherin besoldet und erhalten zusätzlich einen Anteil an den eingenommenen Gebühren. Die Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieher setzt diesen Anteil gestaffelt fest, beginnend mit 62 Prozent bis 10.000 Euro. Aus dieser Vergütung sind allerdings die typischen Bürokosten einschließlich Personal zu bestreiten, sie ist also kein reiner Zuverdienst.

Kann ich als Justizfachwirt später Rechtspfleger werden?

Ja. § 2 Absatz 2 des Rechtspflegergesetzes lässt Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes zum Vorbereitungsdienst zu, wenn sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben und dafür geeignet erscheinen. Diese Bewerber brauchen keine Hochschulzugangsberechtigung. Der Weg führt über dieselbe dreijährige Ausbildung mit Fachstudium und endet mit derselben Rechtspflegerprüfung wie beim Direkteinstieg.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV) vom 26.2.2025, BGBl. 2025 I Nr. 81, § 2 Ausbildungsdauer, § 19 Inkrafttreten · in Kraft seit 1.8.2025
  2. Rechtspflegergesetz (RPflG), § 2 Voraussetzungen für die Übertragung, § 3 übertragene Geschäfte · abgerufen 8.9.2026
  3. justiz-karriere.nrw, Ausbildung zur Justizfachangestellten (Zugang, Ausbildungsorte, Vergütung, Eingruppierung) · Beträge dort mit Stand 2027, abgerufen 8.9.2026
  4. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte (APO JFW NRW), § 2 Zugang, § 6 Dauer des Vorbereitungsdienstes · Fassung vom 26.6.2019, geändert 5.8.2024
  5. Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Anlage 1 (Landesbesoldungsordnung A): Justizoberwachtmeister A 5, Gerichtsvollzieher A 8, Obergerichtsvollzieher A 9 · abgerufen 8.9.2026
  6. Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieher (GVVergVO NRW) vom 9.12.2014, GV. NRW. S. 880, § 1 Gebührenanteile · Fassung vom 9.12.2014, abgerufen 8.9.2026