Einstieg bei Polizei und Justiz: Laufbahnen und Bewerbung
Polizei und Justiz sind fast vollständig Ländersache, und jedes Land hat eigene Laufbahnen, Altersgrenzen und Einstellungstermine. Welche Wege es im mittleren, gehobenen und höheren Dienst gibt und wie das Auswahlverfahren abläuft.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Polizei und Justiz beschäftigen fast ausschließlich Beamte und stellen über Vorbereitungsdienste und duale Studiengänge ein. Die Altersgrenzen setzt jedes Land selbst: Bayern verlangt am Einstellungstag ein Alter zwischen 17 und 30 Jahren, in Nordrhein-Westfalen darf man an diesem Tag noch nicht 37 sein, bei der Bundespolizei sind mit Berufserfahrung bis zu 35 Jahre im mittleren und 41 im gehobenen Dienst möglich. Der gehobene Dienst beginnt in A 9, beim Bund mit rund 3.552 Euro Grundgehalt in Stufe 1.
Wie alt Sie bei der Bewerbung sein dürfen, entscheidet der Dienstherr, nicht der Beruf. In Bayern müssen Bewerberinnen und Bewerber am Einstellungstag zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. In Nordrhein-Westfalen dürfen sie am Einstellungstag, im Regelfall dem 1. September, noch nicht 37 sein. Die Bundespolizei lässt bei abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens drei Jahren Berufserfahrung im besonderen dienstlichen Interesse bis zu 35 Jahre im mittleren und bis zu 41 Jahre im gehobenen Dienst zu. Drei Dienstherren, drei Grenzen: So funktionieren Polizei und Justiz insgesamt.
Wer stellt bei der Polizei ein?
Die Polizei ist Ländersache. Jedes der sechzehn Länder hat eine eigene Landespolizei mit eigenem Polizeigesetz, eigener Laufbahnverordnung und eigenem Besoldungsgesetz. Auf Bundesebene kommen die Bundespolizei mit Grenzschutz, Bahnpolizei, Luftsicherheit und Bereitschaftspolizei sowie das Bundeskriminalamt hinzu, geregelt im Bundespolizeigesetz und im BKA-Gesetz.
Diese Aufteilung hat praktische Folgen. Wer beim Bund einsteigt, wird nach der Bundesbesoldungsordnung besoldet, wer zu einer Landespolizei geht, nach dem jeweiligen Landesrecht. Auch Zugangsvoraussetzungen, Sporttests und Einstellungstermine legt jeder Dienstherr für sich fest. Eine Bewerbung bei mehreren Dienstherren gleichzeitig ist zulässig und wegen der abweichenden Altersgrenzen oft sinnvoll. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie unter Stellen bei Polizei und Sicherheit.
Welche Laufbahnen gibt es im Polizeivollzugsdienst?
Mittlerer Dienst
Der mittlere Polizeivollzugsdienst umfasst die Besoldungsgruppen A 7 bis A 9. Der Einstieg erfolgt über eine Ausbildung als Polizeimeisteranwärterin oder Polizeimeisteranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, mit Anwärterbezügen von Beginn an. Die Ausbildung wechselt zwischen Polizeischule und Praktika in Dienststellen und endet mit der Laufbahnprüfung. Die Bundespolizei verlangt dafür einen allgemeinen Schulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder einen Hauptschulabschluss mit anschließender Ausbildung. Einzelne Länder bieten diese Laufbahn nicht mehr an und stellen nur noch im gehobenen Dienst ein; ob Ihr Land dazugehört, steht auf dessen Karriereportal. Stellen dieser Laufbahn finden Sie unter mittlerer Dienst.
Gehobener Dienst
Der gehobene Polizeivollzugsdienst reicht von A 9 bis A 13. Der Zugang führt über ein duales Bachelorstudium an der Hochschule für Polizei oder der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes, beim Bund an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Studium ist zugleich Vorbereitungsdienst: Sie sind Kommissaranwärterin oder Kommissaranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Die Bundespolizei setzt dafür die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife voraus. Nordrhein-Westfalen öffnet den Bachelorstudiengang zusätzlich über die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung für Bewerber mit abgeschlossener Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung und verlangt daneben sechs Jahre Englischunterricht ab der Sekundarstufe I oder ein Niveau B1. Stellen finden Sie unter gehobener Dienst.
Höherer Dienst
Der höhere Polizeivollzugsdienst beginnt bei A 13 und wird selten direkt von außen besetzt. Der übliche Weg führt aus dem gehobenen Dienst über ein Auswahlverfahren zum Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Einzelne Länder und der Bund lassen daneben Bewerber mit einem einschlägigen Hochschulabschluss zu, etwa in Rechtswissenschaft oder Informatik beim Bundeskriminalamt.
Was der Einstieg bringt
Beträge für die Landespolizeien lassen sich nicht pauschal nennen, weil jedes Land eine eigene Besoldungstabelle führt. Als Orientierung dient die Bundesbesoldung: Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 9 in Stufe 1, dem Einstieg in den gehobenen Dienst, liegt beim Bund bei rund 3.552 Euro brutto im Monat, gerundet und ohne Polizeizulage und Familienzuschlag. Die Landestabellen liegen je nach Land darüber oder darunter. Die vollständige Bundestabelle finden Sie unter Besoldung Bund; was Besoldung von Tarifentgelt unterscheidet, erklärt der Beitrag Beamte oder Tarifbeschäftigte.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Neben Schulabschluss und Alter prüfen alle Dienstherren dieselben vier Punkte, wenn auch mit unterschiedlichen Maßstäben. Die gesundheitliche Eignung stellt der polizeiärztliche Dienst fest; geprüft werden Sehleistung, Hörvermögen, Körpergewicht und Belastbarkeit, sichtbare Tätowierungen behandelt jedes Land nach eigenen Regeln. Die sportliche Eignung weist ein standardisierter Test nach; bei der Bundespolizei besteht er aus einem Koordinationstest, einem Pendellauf und einem Zwölf-Minuten-Lauf, häufig kommt ein Schwimmnachweis hinzu. Die persönliche Eignung umfasst Führungszeugnis, Zuverlässigkeitsprüfung, geordnete finanzielle Verhältnisse und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Verlangt wird außerdem die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaats; einzelne Länder lassen bei dienstlichem Interesse weitere zu. Den Führerschein der Klasse B erwarten die meisten Dienstherren bis zur Einstellung oder bis zum Ende der Ausbildung.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Die Auswahl läuft in aufeinander aufbauenden Stufen. Wer eine Stufe nicht besteht, scheidet aus.
- Schriftlicher Test: Rechtschreibung, Textverständnis, Logik, Konzentration und Merkfähigkeit, zunehmend computergestützt. Die Bundespolizei setzt im mittleren Dienst ein Diktat, im gehobenen Dienst einen Aufsatz sowie einen Intelligenztest ein.
- Sporttest: Standardisierte Übungen, bei der Bundespolizei Koordinationstest, Pendellauf und Zwölf-Minuten-Lauf; die Länder legen eigene Parcours und Grenzwerte fest.
- Ärztliche Untersuchung: Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit durch den polizeiärztlichen Dienst.
- Mündliche Prüfung oder Assessment-Center: Einzelgespräch vor einer Kommission, oft mit Gruppendiskussion, Rollenspiel oder Kurzvortrag; die Bundespolizei prüft dabei auch Allgemeinwissen und berufsbezogene Fragen.
Zur Dauer nennt die Bundespolizei einen belastbaren Wert: Auf die Bewerbung selbst folgt in der Regel nach vier bis acht Wochen eine Antwort. Erste Ergebnisse der Teilprüfungen erfahren Bewerber meist unmittelbar, die abschließende Entscheidung fällt später. Da die Einstellungstermine an Schuljahres- oder Semesterbeginn hängen, enden die Bewerbungsfristen deutlich früher, häufig schon im Vorjahr. Wer den Termin verpasst, wartet auf den nächsten Durchgang.
Welche Berufe bietet die Justiz?
Auch die Justiz ist Ländersache. Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten gehören zu den Landesjustizverwaltungen; nur die obersten Bundesgerichte, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz sind Bundesbehörden. Stellen finden Sie unter Stellen in Justiz und Recht.
Geschäftsstelle, Vollstreckung, Rechtspflege
Justizfachangestellte sind der einzige große Tarifberuf der Justiz und arbeiten nach einer dreijährigen dualen Ausbildung in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sind Beamte des mittleren Justizdienstes mit Aufgaben in Geschäftsstelle, Kostenwesen und als Urkundsbeamte; der Zugang führt über einen Vorbereitungsdienst mit Anwärterbezügen. Gerichtsvollzieher vollstrecken Titel, nehmen Vermögensauskünfte ab und stellen zu, je nach Land im mittleren oder gehobenen Dienst. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehören zum gehobenen Justizdienst und entscheiden nach dem Rechtspflegergesetz eigenständig in Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzsachen. Ausbildungsdauer, Zugangsvoraussetzungen, Besoldung und der Gebührenanteil der Gerichtsvollzieher stehen im Beitrag zur Ausbildung in der Justiz; offene Plätze listet die Übersicht Ausbildung.
Justizvollzug
Der allgemeine Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist eine Laufbahn des mittleren Dienstes. Die Ausbildung erfolgt als Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf, mit Theorie an der Justizvollzugsschule und Praxis in der Anstalt. Verlangt werden ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung, häufig zusätzlich Berufserfahrung, sowie gesundheitliche und sportliche Eignung. Daneben beschäftigt der Vollzug Fachkräfte im Werkdienst, im Krankenpflegedienst und im Sozialdienst, meist als Beamte, teilweise im Tarif.
Richter und Staatsanwälte
Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden nach der R-Besoldung besoldet und stehen in einem eigenen Dienstverhältnis nach dem Deutschen Richtergesetz. Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt, also das rechtswissenschaftliche Studium mit erstem Staatsexamen, der Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendar und das zweite Staatsexamen. Die Länder verlangen überdurchschnittliche Examensnoten; welche Grenze gilt, legt jede Landesjustizverwaltung selbst fest. Die Einstellung erfolgt zunächst als Richter auf Probe oder Staatsanwalt.
Übersicht der Einstiegswege
| Bereich | Laufbahn | Zugang | Status |
|---|---|---|---|
| Polizeivollzugsdienst | Mittlerer Dienst (A 7 bis A 9) | Ausbildung als Polizeimeisteranwärter | Beamte |
| Polizeivollzugsdienst | Gehobener Dienst (A 9 bis A 13) | Duales Bachelorstudium an der Polizeihochschule | Beamte |
| Polizeivollzugsdienst | Höherer Dienst (ab A 13) | Masterstudium an der Deutschen Hochschule der Polizei | Beamte |
| Justiz | Justizfachangestellte | Duale Ausbildung | Tarifbeschäftigte (TV-L) |
| Justiz | Justizfachwirt (mittlerer Dienst) | Vorbereitungsdienst | Beamte |
| Justiz | Gerichtsvollzieher (mittlerer oder gehobener Dienst) | Vorbereitungsdienst oder Studiengang | Beamte |
| Justiz | Rechtspfleger (gehobener Dienst) | Diplomstudium Rechtspflege | Beamte |
| Justizvollzug | Allgemeiner Vollzugsdienst (mittlerer Dienst) | Vorbereitungsdienst an der Justizvollzugsschule | Beamte |
| Justiz | Richter, Staatsanwalt (R-Besoldung) | Zwei juristische Staatsexamen | Richterverhältnis, Beamte |
Bewerbungstermin und Statuswechsel
Ein später Start kostet ein ganzes Jahr. Polizei und Justiz stellen zu festen Terminen ein, und die Fristen enden oft im Vorjahr. Wer sich nur bei einem Dienstherrn bewirbt, verschenkt zudem Chancen: Die Altersgrenzen der Beispiele oben liegen sieben Jahre auseinander, mit 32 ist man in Bayern chancenlos und in Nordrhein-Westfalen noch im Rennen. Vergleichen Sie deshalb das eigene Land, die Nachbarländer und die Bundespolizei, bevor Sie sich festlegen. Grundsätzliches zu behördlichen Verfahren steht im Beitrag Bewerbung im öffentlichen Dienst.
Unterschätzt wird außerdem der Statuswechsel. Anwärterinnen und Anwärter stehen vom ersten Tag an im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Das bedeutet Beihilfe statt gesetzlicher Krankenkasse, Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten und eine Prüfung der Verfassungstreue, die auch zurückliegende Mitgliedschaften und Äußerungen erfassen kann. Wer das erst nach der Zusage erfährt, steht vor Entscheidungen, die sich schlecht rückgängig machen lassen. Alle Beamtenstellen finden Sie unter Beamte.
Häufige Fragen
Wie alt darf ich bei der Bewerbung zur Polizei höchstens sein?
Das legt jeder Dienstherr selbst fest. In Bayern müssen Bewerberinnen und Bewerber am Einstellungstag zwischen 17 und 30 Jahre alt sein, Ausnahmen sind nur beim Höchstalter möglich. In Nordrhein-Westfalen darf man am Einstellungstag, im Regelfall der 1. September, noch nicht 37 Jahre alt sein; Wehr- und Zivildienst sowie Betreuungs- und Pflegezeiten verschieben die Grenze um bis zu sechs Jahre.
Brauche ich Abitur, um zur Polizei zu gehen?
Nicht überall. Für den mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei genügt ein allgemeiner Schulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder ein Hauptschulabschluss mit anschließender Ausbildung. Der gehobene Dienst verlangt die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. In Nordrhein-Westfalen öffnet zusätzlich eine abgeschlossene Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung den Bachelorstudiengang.
Was verdient man als Polizeikommissar oder Polizeikommissarin?
Der gehobene Polizeivollzugsdienst beginnt in der Besoldungsgruppe A 9. Beim Bund liegt das Grundgehalt der A 9 in Stufe 1 bei rund 3.552 Euro brutto im Monat, gerundet und ohne Polizeizulage und Familienzuschlag. Die Länder besolden nach eigenen Gesetzen mit teils spürbaren Abweichungen nach oben und unten, weshalb sich ein einheitlicher Betrag für alle Landespolizeien nicht angeben lässt.
Wie werde ich Rechtspflegerin oder Rechtspfleger?
Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes. Der Zugang führt über ein Diplomstudium an einer Fachhochschule für Rechtspflege, das als Vorbereitungsdienst mit Anwärterbezügen absolviert wird und Theorie mit Praxisabschnitten bei Gerichten verbindet. Voraussetzung ist die Fachhochschulreife oder das Abitur. Nach dem Rechtspflegergesetz entscheiden sie eigenständig in Grundbuch-, Nachlass-, Register- und Insolvenzsachen.
Wie lange dauert das Auswahlverfahren bei der Polizei?
Die Bundespolizei gibt an, dass Bewerberinnen und Bewerber in der Regel nach vier bis acht Wochen eine Antwort auf ihre Bewerbung erhalten. Danach folgen die Teilprüfungen, deren erste Ergebnisse meist unmittelbar mitgeteilt werden, während die abschließende Entscheidung später fällt. Da die Einstellungstermine an Schuljahres- oder Semesterbeginn gekoppelt sind, enden die Bewerbungsfristen deutlich früher, oft im Vorjahr.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Bundespolizei, Häufige Fragen zu Einstellung und Auswahlverfahren (Schulabschlüsse, Sporttest, Altersausnahmen, Bearbeitungsdauer) · abgerufen 7.9.2026
- Polizei Nordrhein-Westfalen, Karriereportal genau mein Fall, Fragen und Antworten (Höchstalter, Zugang zum Bachelorstudiengang) · abgerufen 7.9.2026
- Bayerische Polizei, Karriereportal, Fragen und Antworten (Alter am Einstellungstag) · abgerufen 7.9.2026
- Rechtspflegergesetz (Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger) · abgerufen 7.9.2026
- Deutsches Richtergesetz (Befähigung zum Richteramt) · abgerufen 7.9.2026
- Bundesbesoldungsordnung A, Grundgehaltssätze (A 9 Stufe 1), Tabelle in data/pay-tables/BBesO_A-2026-05-01.json · vorläufige Tabelle, gültig ab 1.5.2026