Ausbildung im öffentlichen Dienst: Berufe, Bewerbung, Übernahme
Duale Ausbildung, Vorbereitungsdienst als Anwärterin oder duales Studium mit Beamtenstatus: Welche drei Wege es in den öffentlichen Dienst gibt, wann Sie sich bewerben müssen, wie der Einstellungstest abläuft und wie es nach dem Abschluss weitergeht.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Es gibt drei Wege: die duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz mit Ausbildungsvertrag, den Vorbereitungsdienst als Beamtin auf Widerruf mit Anwärterbezügen und das duale Studium für den gehobenen Dienst. Nach einer dualen Ausbildung liegt der Einstieg häufig bei E 5 bis E 6 im TVöD, ab rund 3.124 Euro. Nach dem Vorbereitungsdienst folgt das Eingangsamt A 6 oder A 7, im gehobenen Dienst A 9 oder A 10. § 16a TVAöD sichert Ausgelernten bei Bedarf eine Übernahme für zwölf Monate zu.
Bund, Länder, Kommunen und öffentliche Unternehmen bilden in mehr als hundert Berufen aus, von der Verwaltungsfachangestellten über den Fachinformatiker bis zur Kommissaranwärterin. Anders als in der Privatwirtschaft führen dabei drei verschiedene Wege ins Ziel, und sie unterscheiden sich in Rechtsstatus, Bezahlung und späterer Laufbahn. Wer das vor der Bewerbung sortiert, bewirbt sich auf das Richtige. Freie Plätze stehen unter Ausbildungs- und Studienplätze.
Welche drei Wege gibt es?
Duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz
Der klassische Weg: Ausbildungsvertrag, Berufsschule, Zwischen- und Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle. § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG gibt vor, dass die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll; in der Verwaltung sind drei Jahre der Normalfall. Auszubildende sind Tarifbeschäftigte und werden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes bezahlt.
Der Kernberuf jeder Stadtverwaltung ist die Verwaltungsfachangestellte. Daneben bilden Behörden Fachinformatikerinnen für Systemintegration und Anwendungsentwicklung aus, Vermessungstechniker, Bauzeichnerinnen und Geomatiker in Vermessungs- und Bauämtern sowie Justiz-, Sozialversicherungs- und Medienfachangestellte. Bauhöfe, Stadtwerke und Verkehrsbetriebe bilden handwerklich aus, etwa Elektronikerinnen, Anlagenmechaniker und Fachkräfte für Abwassertechnik. Die Ausschreibungen liegen unter Ausbildungsstellen.
Vorbereitungsdienst als Anwärterin oder Anwärter
Der Weg ins Beamtenverhältnis führt über den Vorbereitungsdienst. Er dauert im mittleren Dienst meist zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung. In dieser Zeit sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge statt einer Ausbildungsvergütung; Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen dabei nicht an. Die Ausbildung wechselt zwischen Fachtheorie an einer Verwaltungsschule und Praxisabschnitten in der Behörde.
Vorbereitungsdienste gibt es in der allgemeinen Verwaltung ebenso wie bei Polizei, Justizvollzug, Steuerverwaltung, Zoll, Bundeswehrverwaltung und Vermessung. Die Laufbahn, für die Sie sich entscheiden, legt den späteren Einsatzbereich weitgehend fest: Ein Wechsel zwischen Steuerverwaltung und Polizeivollzug ist danach nicht vorgesehen, ein Aufstieg innerhalb der Laufbahn dagegen schon.
Duales Studium mit Beamtenstatus auf Widerruf
Für den gehobenen Dienst ist der Vorbereitungsdienst in den meisten Laufbahnen als duales Studium an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst organisiert. Abschlüsse sind der Diplom-Verwaltungswirt (FH), der Bachelor of Arts Public Management oder fachspezifische Bachelor in Steuerverwaltung, Rentenversicherung oder Polizeivollzug. Auch hier gilt der Status Beamtin auf Widerruf mit Anwärterbezügen.
Daneben existieren duale Studiengänge ohne Beamtenstatus, etwa Soziale Arbeit, Bauingenieurwesen oder Informatik in Kooperation mit einer Behörde oder einem öffentlichen Unternehmen. Dort schließen Sie einen Studienvertrag mit tariflicher Vergütung. Beide Varianten stehen unter duale Studienplätze.
Was verdiene ich nach dem Abschluss?
Nach der Ausbildung landen Sie je nach Weg in einer Entgeltgruppe des TVöD oder einer Besoldungsgruppe. Die Beträge unten sind Stufe 1, brutto im Monat, auf volle Euro gerundet, ohne Zulagen und Jahressonderzahlung. Der TVöD folgt der VKA-Tabelle ab 1. Mai 2026, die Besoldung der Bundesbesoldungsordnung A.
| Weg | Abschluss | Typischer Einstieg |
|---|---|---|
| Duale Ausbildung, z. B. Verwaltungsfachangestellte | Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle | Tarifbeschäftigt, häufig E 5 bis E 6; E 5 ab rund 3.124 Euro, E 6 ab rund 3.240 Euro |
| Duale Ausbildung, z. B. Fachinformatikerin, Vermessungstechniker | Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle | Tarifbeschäftigt, je nach Tätigkeit E 6 bis E 9a; E 9a ab rund 3.659 Euro |
| Vorbereitungsdienst mittlerer Dienst | Laufbahnprüfung | Beamtin auf Probe, Eingangsamt A 6 oder A 7; A 6 ab rund 3.000 Euro, A 7 ab rund 3.138 Euro |
| Duales Studium gehobener Dienst | Laufbahnprüfung und Hochschulabschluss | Beamter auf Probe, Eingangsamt A 9 oder A 10; A 9 ab rund 3.552 Euro, A 10 ab rund 3.786 Euro |
| Duales Studium ohne Beamtenstatus | Hochschulabschluss | Tarifbeschäftigt, häufig E 9b bis E 10; E 9b ab rund 3.780 Euro |
Alle Stufen stehen unter TVöD VKA und Besoldung Bund. In den Ländern gelten der TV-L und eigene Landesbesoldungsgesetze mit abweichenden Beträgen. Welche Stufe innerhalb der Gruppe Sie bekommen, hängt von anrechenbarer Vorerfahrung ab; die Regeln erklärt der Beitrag zur Stufenzuordnung bei Neueinstellung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Beim Schulabschluss verlangt die duale Ausbildung meist den mittleren Schulabschluss, teils genügt ein guter Hauptschulabschluss. Der mittlere Dienst setzt den mittleren Abschluss voraus, gehobener Dienst und duales Studium die Fachhochschulreife oder das Abitur.
Für das Beamtenverhältnis kommt die Staatsangehörigkeit hinzu. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG darf nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt; Ausnahmen lässt § 7 Abs. 3 BeamtStG nur zu, wenn für die Gewinnung ein dringendes dienstliches Interesse besteht. Für die duale Ausbildung gilt diese Beschränkung nicht.
Vor der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf steht die amtsärztliche Untersuchung. Polizei, Justizvollzug und Feuerwehr stellen zusätzliche Anforderungen an Sehkraft und Sportleistung. Ein Führungszeugnis wird auf allen drei Wegen verlangt, und für den Vorbereitungsdienst gelten je nach Land und Laufbahn Höchstaltersgrenzen; für die duale Ausbildung gibt es keine.
Wann und wo bewerbe ich mich?
Der öffentliche Dienst plant früh. Für einen Ausbildungsbeginn im August oder September und für den Vorbereitungsdienst, der je nach Land zwischen August und Oktober startet, enden die Fristen häufig schon ein Jahr vorher, bei Polizei und Finanzverwaltung teilweise noch früher. Wer im Abschlussjahr erst nach den Halbjahreszeugnissen sucht, findet oft nur Restplätze.
Bewerbungsfristen sind im Regelfall Ausschlussfristen: Maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde, nicht das Absenden. Was daraus für Portal, E-Mail und Post folgt, steht im Beitrag zu den Bewerbungsfristen im öffentlichen Dienst. Große Arbeitgeber schreiben über eigene Karriereportale aus, Bundesbehörden häufig über Interamt, Kommunen auf ihren Stadtseiten. Wie Anschreiben und Lebenslauf für eine Auswahlkommission aufgebaut werden und welche Formalien über den Ausschluss entscheiden, behandelt der Beitrag Anschreiben und Lebenslauf für Behörden.
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Weil Art. 33 Abs. 2 GG die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verlangt, sind die Verfahren standardisiert und für alle Bewerber gleich. Die Reihenfolge ist fast überall dieselbe.
- Vorauswahl nach Aktenlage: Zeugnisnoten, besonders in Deutsch und Mathematik, Vollständigkeit der Unterlagen, formale Voraussetzungen.
- Schriftlicher Einstellungstest: Sprachverständnis, Rechtschreibung, Rechnen, logisches Denken, Konzentration und Allgemeinwissen, bei Verwaltungsberufen oft eine Textaufgabe mit Fallbezug. Viele Länder nutzen dafür ein zentrales Testzentrum.
- Assessment-Center oder Gruppenaufgabe: Gruppendiskussion, Kurzvortrag, Rollenspiel mit einem fiktiven Bürgergespräch, bei Polizei und Feuerwehr zusätzlich ein Sporttest.
- Strukturiertes Auswahlgespräch: gleiche Fragen für alle, Bewertung nach Punkteschema. Erwartet werden Kenntnisse über den Arbeitgeber und Beispiele für Zuverlässigkeit und Zusammenarbeit.
- Amtsärztliche Untersuchung vor der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf.
Die Aufgabentypen im schriftlichen Test wiederholen sich über Jahre hinweg, weshalb Übungsaufgaben tatsächlich etwas bringen. Viele Arbeitgeber stellen eigene Beispielsätze bereit.
Was passiert nach der Abschlussprüfung?
Für Tarifauszubildende regelt § 16a TVAöD die Übernahme. Nach bestandener Abschlussprüfung werden sie bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Danach folgt bei entsprechender Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Der Bedarf muss zum Zeitpunkt des Ausbildungsendes vorliegen und setzt eine freie und besetzbare Stelle voraus, die eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht. Steht nur eine Stelle für mehrere Ausgelernte zur Verfügung, sind bei der Auswahl das Ergebnis der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Die Prüfungsnote entscheidet also nicht nur über den Abschluss, sondern in knappen Jahrgängen über den Arbeitsvertrag.
Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Anwärterinnen zu Beamten auf Probe ernannt. Die Probezeit dauert üblicherweise drei Jahre, danach folgt die Ernennung auf Lebenszeit. Was Sie im Beamtenverhältnis gegenüber dem Tarif gewinnen und aufgeben, rechnet der Beitrag Beamte oder Tarifbeschäftigte vor.
Warum sich eine Bewerbung auf mehreren Wegen lohnt
Die drei Zugänge laufen zeitlich parallel und schließen einander nicht aus: Sie können sich gleichzeitig um eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt und um den Vorbereitungsdienst beim Land bewerben. Weil die Zusagen zu unterschiedlichen Zeitpunkten kommen und die Auswahlquoten stark schwanken, erhöht das die Chance erheblich, ohne dass sich der Aufwand verdoppelt: Zeugnisse und Lebenslauf sind dieselben.
Bei den Beamtenlaufbahnen kommt die Reihenfolge hinzu. Staatsangehörigkeit und gesundheitliche Eignung sollten Sie klären, bevor Sie einen Einstellungstest schreiben, nicht danach. Bewerberinnen und Bewerber, die erst nach bestandenem Test von Bedenken der Amtsärztin erfahren, verlieren einen ganzen Einstellungsjahrgang. Wer für die Ausbildung bereits zu alt ist oder aus anderen Gründen später einsteigt, findet die Alternativen im Beitrag Quereinstieg in den öffentlichen Dienst.
Häufige Fragen
Welchen Schulabschluss brauche ich für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst?
Das hängt vom Weg ab. Für eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz verlangen die meisten Arbeitgeber einen mittleren Schulabschluss, einige nehmen Bewerber mit gutem Hauptschulabschluss. Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst setzt den mittleren Abschluss voraus, der gehobene Dienst und das duale Studium die Fachhochschulreife oder das Abitur. Die genaue Anforderung steht immer in der Ausschreibung.
Werde ich während der Ausbildung schon verbeamtet?
Nur im Vorbereitungsdienst. Anwärterinnen und Anwärter sowie Studierende in einem verwaltungsinternen dualen Studium werden zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Anwärterbezüge statt einer Ausbildungsvergütung. Wer eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz macht, ist Auszubildender mit Ausbildungsvertrag und wird nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes bezahlt.
Werde ich nach der Ausbildung übernommen?
§ 16a TVAöD sieht vor, dass Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf für zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, sofern keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Danach folgt bei Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Bedarf setzt eine freie und besetzbare Stelle voraus; bei einer Auswahl zählen Prüfungsergebnis und persönliche Eignung.
Wann muss ich mich für einen Ausbildungsplatz bewerben?
Deutlich früher als in der Privatwirtschaft. Für einen Beginn im August oder September laufen die Fristen häufig schon ein Jahr vorher ab, bei Polizei und Finanzverwaltung teilweise noch früher. Wer erst nach den Halbjahreszeugnissen des Abschlussjahres sucht, findet oft nur Restplätze. Die Frist ist im Regelfall eine Ausschlussfrist, maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde.
Wie lange dauert eine Ausbildung im öffentlichen Dienst?
Bei der dualen Ausbildung gibt § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG vor, dass die Ausbildungsdauer nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen soll; Verwaltungsfachangestellte und Fachinformatiker liegen bei drei Jahren. Der Vorbereitungsdienst dauert im mittleren Dienst meist zwei Jahre, im gehobenen Dienst drei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- § 5 Berufsbildungsgesetz (Ausbildungsordnung, Ausbildungsdauer) · Abruf 7.9.2026
- § 7 Beamtenstatusgesetz (Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses) · Abruf 7.9.2026
- TVAöD Allgemeiner Teil, § 16a Übernahme von Auszubildenden · Fassung vom 13.9.2005, zuletzt geändert 2020
- Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (Bestenauslese im Auswahlverfahren) · Abruf 7.9.2026
- Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Tarifeinigung 6.4.2025, Tabelle ab 1.5.2026
- Grundgehalt Bundesbesoldung A (data/pay-tables/BBesO_A-2026-05-01.json) · BMI-Rundschreiben 3.9.2025, vorläufig, ab 1.5.2026