Anwärterbezüge: Was Sie im Vorbereitungsdienst verdienen
Wer als Beamtin oder Beamter auf Widerruf ausgebildet wird, bekommt keinen Lohn, sondern Anwärterbezüge. Ihre Höhe hängt allein von der Laufbahngruppe ab, nicht vom Alter und nicht vom Ausbildungsjahr.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Anwärterbezüge bestehen nach § 59 BBesG aus dem Anwärtergrundbetrag, gegebenenfalls einem Erhöhungsbetrag, Sonderzuschlägen, dem Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen. Der Grundbetrag richtet sich nach Anlage VIII BBesG und liegt in deren geltender Fassung bei 1.407,63 € im einfachen, 1.473,37 € im mittleren, 1.744,22 € im gehobenen und 2.624,08 € im höheren Dienst. Er steigt während der Ausbildung nicht. Bei Bewerbermangel kann die oberste Dienstbehörde nach § 63 BBesG einen Sonderzuschlag von bis zu 90 Prozent des Grundbetrags zahlen, verbunden mit einer fünfjährigen Bindung.
Wer beim Zoll, bei der Bundespolizei oder in einer Bundesbehörde eine Laufbahnausbildung beginnt, wird nicht angestellt, sondern ernannt: zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf. Damit endet das Arbeitsrecht und beginnt das Besoldungsrecht. Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung, sondern Anwärterbezüge, und deren Höhe steht nicht in einem Tarifvertrag, sondern in Anlage VIII des Bundesbesoldungsgesetzes.
Woraus bestehen Anwärterbezüge?
Aus fünf Bestandteilen, die § 59 Abs. 2 BBesG abschließend aufzählt: dem Anwärtergrundbetrag, dem Anwärtererhöhungsbetrag, den Anwärtersonderzuschlägen, dem Familienzuschlag und den vermögenswirksamen Leistungen. Zulagen und Vergütungen gibt es nur, wenn ein Gesetz sie ausdrücklich vorsieht. Der Regelfall ist also schlank: Grundbetrag plus Familienzuschlag, sonst nichts.
Der Anwärtergrundbetrag ist der Kern. Er bemisst sich nach § 61 BBesG allein nach der Laufbahngruppe, für die Sie ausgebildet werden. Das unterscheidet ihn grundlegend von einer Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD, die nach Ausbildungsjahren gestaffelt ist. Eine Anwärterin im dritten Jahr des gehobenen Dienstes bekommt denselben Grundbetrag wie am ersten Tag. Wie die tarifliche Alternative aussieht, zeigt der Beitrag Ausbildung im öffentlichen Dienst.
Der Anwärtererhöhungsbetrag nach § 62 BBesG betrifft eine kleine Gruppe: Anwärterinnen und Anwärter, deren Zulassung zum Vorbereitungsdienst eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes voraussetzt. Sie erhalten zusätzlich 10 Prozent des Anwärtergrundbetrags.
Wie hoch ist der Anwärtergrundbetrag?
Die geltende Fassung der Anlage VIII BBesG nennt vier Beträge, einen je Laufbahngruppe. Sie ist mit dem Gültigkeitsdatum 1. März 2024 veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 414, S. 18).
| Laufbahngruppe | Anwärtergrundbetrag im Monat | Typischer Einstieg | Eingangsamt nach der Prüfung |
|---|---|---|---|
| Einfacher Dienst | 1.407,63 € | Hauptschulabschluss | A 2 bis A 4 |
| Mittlerer Dienst | 1.473,37 € | Mittlerer Schulabschluss | A 6 oder A 7 |
| Gehobener Dienst | 1.744,22 € | Abitur oder Fachhochschulreife, duales Studium | A 9 oder A 10 |
| Höherer Dienst | 2.624,08 € | Master, Diplom oder Erstes Staatsexamen | A 13 |
Die Beträge des Bundes werden derzeit vorläufig als Abschlag auf Grundlage eines Rundschreibens des Bundesinnenministeriums höher ausgezahlt als in der veröffentlichten Anlage VIII. Ein Anpassungsgesetz, das die Tarifergebnisse 2025 und 2026 in die Anlage einarbeitet, ist auf gesetze-im-internet.de noch nicht abgebildet. Fragen Sie deshalb vor Dienstantritt bei der Bezügestelle nach dem aktuell ausgezahlten Betrag; die Tabelle oben nennt den Rechtsstand, nicht zwingend die Überweisung.
Die 16 Länder haben eigene Besoldungsgesetze und damit eigene Anwärtergrundbeträge. Für Lehramtsreferendariat, Polizeianwärterdienst oder die Finanzverwaltung eines Landes stehen die Zahlen im jeweiligen Landesbesoldungsgesetz, nicht in der Anlage VIII des Bundes. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind spürbar; sie folgen denselben Mustern wie bei der Besoldung selbst.
Wann gibt es einen Anwärtersonderzuschlag?
Nur bei einem Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern. § 63 BBesG erlaubt der obersten Dienstbehörde dann einen Zuschlag von bis zu 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags. Bei einem zusätzlichen Erhöhungsbetrag nach § 62 BBesG sind es bis zu 80 Prozent. In beiden Fällen gilt eine Obergrenze: Der Zuschlag darf nicht dazu führen, dass die Anwärterbezüge das Anfangsgrundgehalt des künftigen Eingangsamts erreichen.
Der Zuschlag ist kein Geschenk. § 63 BBesG knüpft ihn an eine Bindung von mindestens fünf Jahren als Beamtin oder Beamter des Bundes oder als Soldatin oder Soldat, unmittelbar im Anschluss an die bestandene Laufbahnprüfung. Wer vorher ausscheidet, die Prüfung schuldhaft nicht besteht oder die fünf Jahre nicht erfüllt und das zu vertreten hat, muss den Zuschlag in voller Höhe zurückzahlen. Rechnen Sie deshalb nach, bevor Sie den Zuschlag in Ihre Kalkulation aufnehmen: Fünf Jahre Bindung sind ein Preis, kein Bonus.
Welche Behörden derzeit zahlen, ist nicht zentral veröffentlicht. In der Praxis tauchen Sonderzuschläge dort auf, wo der Bewerbermarkt eng ist, etwa in technischen und IT-nahen Laufbahnen. Ob eine Ausschreibung ihn vorsieht, steht im Ausschreibungstext; fehlt der Hinweis, gibt es ihn nicht.
Was kommt zum Grundbetrag dazu?
- Familienzuschlag: Verheiratete und Anwärterinnen und Anwärter mit Kindern erhalten ihn nach denselben Regeln wie andere Beamte. Er ist der einzige Bestandteil, der sich während des Vorbereitungsdienstes durch Heirat oder Geburt ändern kann.
- Vermögenswirksame Leistungen: ein fester Monatsbetrag, den der Dienstherr auf einen Sparvertrag zahlt. Ohne Vertrag verfällt er, deshalb lohnt der Abschluss in den ersten Wochen.
- Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt einen Prozentsatz der Krankheitskosten. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung ab, die für Anwärterinnen und Anwärter besonders günstige Tarife anbietet. Die Systematik erklärt Beihilfe für Beamte.
- Keine Sozialabgaben: Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Vom Brutto gehen nur Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ab, dazu die private Krankenversicherung.
Deshalb führt der reine Bruttovergleich mit einer Ausbildungsvergütung in die Irre. Ein Anwärtergrundbetrag von 1.473,37 € im mittleren Dienst kommt netto in eine andere Größenordnung als ein tariflicher Bruttobetrag derselben Höhe, weil rund ein Fünftel an Arbeitnehmerbeiträgen entfällt. Was von einem Tarifbrutto übrig bleibt, rechnet Brutto und Netto im öffentlichen Dienst vor.
Wie lange dauert der Vorbereitungsdienst und was folgt danach?
Die Bundeslaufbahnverordnung wurde am 11. März 2026 neu gefasst (BGBl. 2026 I Nr. 67, S. 2) und ist seit dem 17. März 2026 in Kraft. Sie regelt die Dauer je Laufbahngruppe: mindestens sechs Monate im einfachen Dienst (§ 14 BLV), mindestens ein Jahr und in der Regel zwei Jahre im mittleren Dienst (§ 15 BLV), in der Regel drei Jahre im gehobenen Dienst (§ 16 BLV) und mindestens 14 Monate, in der Regel zwei Jahre im höheren Dienst (§ 17 BLV). Verkürzungen sind möglich, wenn Sie einschlägige Vorbildung mitbringen.
Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes. Übernommene Anwärterinnen und Anwärter werden zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ernannt und erhalten ab diesem Tag das Grundgehalt des Eingangsamts. Der Sprung ist erheblich: Im gehobenen Dienst des Bundes liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 9 in der ersten Erfahrungsstufe deutlich über dem doppelten Anwärtergrundbetrag. Die aktuellen Sätze stehen in der Tabelle Bundesbesoldung A.
Eine Übernahmegarantie gibt es nicht. § 7 BBG verlangt für die Ernennung auf Probe dieselben Voraussetzungen wie für den Widerrufsdienst, dazu die im Vorbereitungsdienst erworbene Laufbahnbefähigung. Der Weg vom Widerruf über die Probe zur Lebenszeit ist in Beamter werden Schritt für Schritt beschrieben.
Was Bewerberinnen und Bewerber vorher klären sollten
Drei Punkte entscheiden über die Finanzplanung der Ausbildungsjahre. Erstens die Unterkunft: Viele Vorbereitungsdienste finden an zentralen Bildungseinrichtungen statt, oft weit vom Wohnort entfernt. Ob der Dienstherr Unterkunft stellt oder Trennungsgeld zahlt, steht in der Einstellungszusage und macht mehrere hundert Euro im Monat aus. Zweitens die private Krankenversicherung: Der Anwärtertarif ist günstig, endet aber mit dem Vorbereitungsdienst. Klären Sie beim Abschluss, ob eine Option auf den späteren Normaltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung enthalten ist.
Drittens die Rückzahlungsklauseln. Neben dem Sonderzuschlag nach § 63 BBesG enthalten manche Einstellungszusagen eigene Regelungen für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens. Lesen Sie diesen Abschnitt vor der Unterschrift, nicht danach. Wer nach zwei Jahren merkt, dass die Laufbahn nicht passt, steht sonst mit einer vierstelligen Forderung da. Welche Laufbahnen der Bund derzeit ausbildet, zeigen die Beamtenstellen und die Stellen beim Bund.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Anwärterbezüge im gehobenen Dienst?
Der Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst des Bundes beträgt nach der geltenden Fassung der Anlage VIII des Bundesbesoldungsgesetzes 1.744,22 € im Monat. Dazu können ein Familienzuschlag, vermögenswirksame Leistungen und bei Bewerbermangel ein Anwärtersonderzuschlag kommen. Die Länder haben eigene Besoldungsgesetze mit abweichenden Beträgen. Der Grundbetrag hängt nur von der Laufbahngruppe ab, nicht vom Ausbildungsjahr.
Steigen die Anwärterbezüge im zweiten und dritten Jahr?
Nein. Anders als eine Ausbildungsvergütung nach dem TVAöD kennt der Anwärtergrundbetrag keine Ausbildungsjahre. Er ist über den gesamten Vorbereitungsdienst gleich hoch und ändert sich nur, wenn der Gesetzgeber die Anlage VIII des Bundesbesoldungsgesetzes anpasst oder wenn sich Ihr Familienzuschlag ändert, etwa durch Heirat oder die Geburt eines Kindes. Nach bestandener Laufbahnprüfung greift die Regelung des § 60 BBesG.
Was ist ein Anwärtersonderzuschlag?
Ein Aufschlag auf den Anwärtergrundbetrag, den die oberste Dienstbehörde nach § 63 BBesG nur bei einem Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern gewähren darf. Er beträgt höchstens 90 Prozent des Anwärtergrundbetrags, bei Anwärtern mit Erhöhungsbetrag höchstens 80 Prozent. Wer ihn erhält, muss nach bestandener Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre beim Bund bleiben, sonst wird der Zuschlag in voller Höhe zurückgefordert.
Zahlen Anwärterinnen und Anwärter Steuern und Sozialabgaben?
Anwärterbezüge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen dagegen nicht an, weil das Beamtenverhältnis auf Widerruf versicherungsfrei ist. Statt einer Krankenkasse tragen Sie die Beiträge einer privaten Krankenversicherung, deren Kosten die Beihilfe des Dienstherrn zum Teil ersetzt. Netto bleibt deshalb mehr übrig, als der Bruttovergleich mit einer Ausbildungsvergütung vermuten lässt.
Wie lange dauert ein Vorbereitungsdienst beim Bund?
Nach der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung vom 11. März 2026 dauert der Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst mindestens sechs Monate, für den mittleren Dienst mindestens ein Jahr und in der Regel zwei Jahre, für den gehobenen Dienst in der Regel drei Jahre und für den höheren Dienst mindestens 14 Monate, in der Regel zwei Jahre. Verkürzungen sind bei einschlägiger Vorbildung möglich.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- § 59 BBesG Anwärterbezüge (gesetze-im-internet.de) · Abruf 8.9.2026
- § 61 BBesG Anwärtergrundbetrag · Abruf 8.9.2026
- § 62 BBesG Anwärtererhöhungsbetrag · Abruf 8.9.2026
- § 63 BBesG Anwärtersonderzuschläge · Abruf 8.9.2026
- Anlage VIII BBesG Anwärtergrundbetrag · Fassung gültig ab 1.3.2024, BGBl. 2023 I Nr. 414, S. 18
- BBesG Gesamtausgabe (zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.2.2026) · Abruf 8.9.2026
- § 6 BBesG Teilzeitbeschäftigung · Abruf 8.9.2026
- § 7 BBG Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses · Abruf 8.9.2026
- § 14 BLV Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst · Fassung vom 11.3.2026
- § 15 BLV Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst · Fassung vom 11.3.2026
- § 16 BLV Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst · Fassung vom 11.3.2026
- § 17 BLV Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst · Fassung vom 11.3.2026