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Quereinstieg

Wechsel aus der Privatwirtschaft: Was Sie gewinnen und verlieren

Das Tabellenentgelt ist das ganze Angebot, Boni gibt es nicht. Dafür kommen 85 Prozent Jahressonderzahlung, eine Zusatzversorgung mit 5,49 Prozent Arbeitgeberanteil und ab 40 ein Kündigungsschutz, den die Privatwirtschaft nicht kennt.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Im öffentlichen Dienst ist das Gehalt eine Tabellenfrage. E 12 Stufe 3 bringt im TVöD VKA ab 1.5.2026 monatlich 5.359,50 € brutto, dazu eine Jahressonderzahlung von 85 Prozent des Durchschnittsentgelts aus Juli bis September. Der Arbeitgeber zahlt im Abrechnungsverband West der VBL 5,49 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, die Beschäftigten 1,81 Prozent. Ab 40 Jahren und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit ist die Kündigung nur noch aus wichtigem Grund möglich.

Eine Projektleiterin aus einem Industrieunternehmen bewirbt sich auf eine Stelle der Entgeltgruppe 12 bei einer Stadt. Mit drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung landet sie in Stufe 3 und damit bei 5.359,50 € brutto im Monat nach der Tabelle TVöD VKA ab 1.5.2026. Ihr bisheriges Fixgehalt lag darüber, ihr Bonus kam obendrauf. Trotzdem ist die Rechnung nicht entschieden, denn das öffentliche Angebot besteht aus vier Bausteinen, von denen nur einer in der Tabelle steht.

Was steht im Angebot des öffentlichen Dienstes?

Vier Bestandteile, alle tariflich festgelegt und deshalb nachprüfbar.

BestandteilRechtsgrundlageHöhe
Tabellenentgelt§ 15 TVöD in Verbindung mit der EntgelttabelleE 12 Stufe 3: 5.359,50 € im TVöD VKA, 5.210,41 € im TV-L
Jahressonderzahlung§ 20 (VKA) TVöD85 Prozent des durchschnittlichen Entgelts aus Juli, August und September, ausgezahlt bei Beschäftigung am 1. Dezember
Zusatzversorgung§ 25 TVöD, Tarifvertrag AltersversorgungUmlage im Abrechnungsverband West der VBL 2026 insgesamt 7,30 Prozent, davon 5,49 Prozent Arbeitgeber und 1,81 Prozent Beschäftigte
Fachkräftezulage bei KommunenFachkräfte-Richtlinie der VKA vom 10.11.2023bis zu 1.500 € monatlich in E 9a bis E 15, bis zu 1.000 € in E 7 und E 8, befristet auf höchstens zehn Jahre

Was fehlt, ist ebenso wichtig. Es gibt keine Boni, keine Erfolgsbeteiligung, keine Firmenwagenregelung und keine übertarifliche Zulage nach Verhandlungsgeschick. Der Tabellenbetrag ist der Betrag. Die Tabelle endet bei E 15; darüber liegen nur außertarifliche Positionen und Beamtenämter. Und die Entgeltgruppe selbst ist nicht verhandelbar, weil sie sich nach § 12 TVöD aus der Tätigkeit ergibt und vor der Ausschreibung festgelegt wurde. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zur Eingruppierung nach Tätigkeitsmerkmalen.

Wo liegt der verhandelbare Teil?

Bei der Stufe und, im kommunalen Bereich, bei der Fachkräftezulage. § 16 Abs. 2 TVöD ordnet Neueingestellte ohne einschlägige Berufserfahrung der Stufe 1 zu, mit mindestens einem Jahr der Stufe 2 und mit mindestens drei Jahren in der Regel der Stufe 3. Einschlägig heißt, dass die frühere Tätigkeit der neuen fachlich entspricht. Darüber hinaus erlaubt Satz 3 dem Arbeitgeber, zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer früheren beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise zu berücksichtigen, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich sind.

Bei Kommunen kommt Nummer 2 der Fachkräfte-Richtlinie hinzu: Neu eingestellte Fachkräfte der Entgeltgruppen 5 bis 15 können abweichend von § 16 Abs. 2 auch ohne Berufserfahrung der Stufe 2 oder 3 zugeordnet werden, in besonderen Fällen der Stufe 4. Eine gewährte Fachkräftezulage wird davon nicht berührt, beides lässt sich also kombinieren. In E 12 macht der Sprung von Stufe 3 auf Stufe 4 im TVöD VKA 564,32 € brutto im Monat aus. Wie Sie das ansprechen, steht in Gehalt verhandeln im öffentlichen Dienst, die Einzelheiten der Anrechnung in der Stufenzuordnung bei Neueinstellung.

Was ist die Sicherheit wert?

Sie entsteht in Stufen und hängt an der Beschäftigungszeit. Nach § 34 Abs. 1 TVöD beträgt die Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten zwei Wochen zum Monatsschluss, danach je nach Beschäftigungszeit einen Monat bis sechs Monate zum Quartalsende. Der eigentliche Einschnitt kommt später: Nach Absatz 2 können Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das gilt im Tarifgebiet West für Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber und für Beschäftigte des Bundes.

BeschäftigungszeitKündigungsfrist durch den Arbeitgeber
bis zum Ende des sechsten Monatszwei Wochen zum Monatsschluss
bis zu einem Jahrein Monat zum Monatsschluss
mehr als ein Jahrsechs Wochen zum Quartalsende
mindestens fünf Jahredrei Monate zum Quartalsende
mindestens zehn Jahrefünf Monate zum Quartalsende
mindestens zwölf Jahresechs Monate zum Quartalsende
ab 40 Jahren und mehr als 15 Jahrennur noch aus wichtigem Grund

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen war. Beim Wechsel zwischen Arbeitgebern, die vom TVöD erfasst werden, oder von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber werden die Zeiten anerkannt; Jahre in der Privatwirtschaft zählen nicht mit. Wer mit 45 wechselt, erreicht die Unkündbarkeit also mit 60, nicht sofort. Die Fristen im Detail behandelt der Beitrag zu Kündigungsfristen und Unkündbarkeit.

Wie steht es um Arbeitszeit und Altersvorsorge?

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt nach § 6 Abs. 1 TVöD im kommunalen Bereich durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich ohne Pausen. Seit dem Änderungstarifvertrag Nr. 22 können Beschäftigte und Arbeitgeber im gegenseitigen Einvernehmen und frühestens nach der Probezeit eine Erhöhung auf bis zu durchschnittlich 42 Stunden vereinbaren, befristet auf höchstens 18 Monate und mit einer Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund. Der Urlaub liegt bei 30 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche, nach der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung des § 26 Abs. 1 bei 31 Arbeitstagen.

Die Zusatzversorgung ist der Posten, den Wechselnde am häufigsten übersehen. § 25 TVöD gibt einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Tarifvertrag Altersversorgung beziehungsweise dem Altersvorsorge-TV-Kommunal. Im Abrechnungsverband West der VBL liegt die Umlage 2026 bei 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, davon 5,49 Prozent Arbeitgeber- und 1,81 Prozent Arbeitnehmeranteil; ein Sanierungsgeld fällt nicht an. Der Arbeitgeberanteil entspricht damit in E 12 Stufe 3 einem Betrag von knapp 300 € im Monat, der nicht auf der Gehaltsabrechnung als Nettozuwachs erscheint, aber die spätere Betriebsrente aufbaut. Wie viel vom Brutto tatsächlich ankommt, ordnet der Beitrag Vom Tarifbrutto zum Netto ein.

Was Sie aufgeben

Drei Dinge, die in keiner Ausschreibung stehen. Erstens die Geschwindigkeit: Eine Beförderung setzt eine freie und bewertete Planstelle voraus, und Höhergruppierung setzt eine geänderte Stellenbewertung voraus. Gute Arbeit allein bewegt nichts, weil die Tarifautomatik an der Tätigkeit hängt, nicht an der Leistung. Zweitens die Verhandelbarkeit: Nach der Unterschrift ist der einzige verbliebene Hebel der Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung. Drittens die Werkzeuge: Beschaffungen laufen über Vergabeverfahren, Entscheidungen über Gremien, und der Personalrat ist bei Einstellung und Eingruppierung zu beteiligen.

Der häufigste Fehler beim Wechsel ist die Reihenfolge. Wer zusagt und danach über Stufe, Zulage oder Verbeamtung sprechen will, verhandelt gegen eine Personalstelle, die den Vorgang bereits abgeschlossen hat. Klären Sie vor der Unterschrift drei Punkte schriftlich: die Stufenzuordnung samt anerkannter förderlicher Zeiten, eine mögliche Fachkräftezulage mit Höhe und Befristung und, wenn eine Verbeamtung in Betracht kommt, ob für die Stelle eine Planstelle ausgebracht ist. Offene Stellen für Wechselnde listet die Übersicht der Quereinstiegsstellen, die Wege ohne Verwaltungsausbildung beschreibt der Beitrag zum Quereinstieg in den öffentlichen Dienst, und die Unterschiede der Statusarten erklärt Beamte oder Tarifbeschäftigte.

Häufige Fragen

Verdiene ich im öffentlichen Dienst weniger als in der Privatwirtschaft?

Beim Grundgehalt oft ja, beim Gesamtpaket nicht zwingend. Der Tabellenbetrag ist das ganze Angebot; Boni, Aktienpakete und übertarifliche Zulagen gibt es nicht, und die Tabelle endet bei E 15. Dagegen stehen eine Jahressonderzahlung von 85 Prozent des Durchschnittsentgelts aus Juli bis September, eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung und 30 Urlaubstage, ab 2027 nach § 26 TVöD 31 Tage. Wer nur Bruttosummen vergleicht, rechnet falsch.

Welche Stufe bekomme ich beim Wechsel aus der Wirtschaft?

Ohne einschlägige Berufserfahrung Stufe 1, mit mindestens einem Jahr Stufe 2, mit mindestens drei Jahren in der Regel Stufe 3. Einschlägig heißt fachlich gleichartig, nicht nur irgendwie beruflich. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer früheren Tätigkeit anrechnen, wenn sie für die neue Aufgabe förderlich sind. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Wie viel zahlt der Arbeitgeber in die Zusatzversorgung ein?

Im Abrechnungsverband West der VBL beträgt die Umlage 2026 insgesamt 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon trägt der Arbeitgeber 5,49 Prozent und die beschäftigte Person 1,81 Prozent; ein Sanierungsgeld wird nicht erhoben. Der Anspruch auf diese Versicherung folgt aus § 25 TVöD und dem Tarifvertrag Altersversorgung. Kommunale Zusatzversorgungskassen haben eigene Sätze.

Ab wann bin ich im öffentlichen Dienst unkündbar?

Nach § 34 Abs. 2 TVöD können Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nach einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Tarifgebiet West gilt das für Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber und für Beschäftigte des Bundes. Zeiten bei einem anderen TVöD-Arbeitgeber zählen als Beschäftigungszeit mit.

Kann ich als Wechslerin später noch verbeamtet werden?

Das hängt an drei Bedingungen: der Laufbahnbefähigung, der Altersgrenze des jeweiligen Dienstherrn und einer freien, bewerteten Planstelle. Die Laufbahnbefähigung kann auch ohne Vorbereitungsdienst anerkannt werden; nach § 24 der Bundeslaufbahnverordnung genügt für den gehobenen Dienst ein Bachelor mit mindestens eineinhalb Jahren hauptberuflicher Tätigkeit. Fragen Sie im Auswahlgespräch nach der Planstelle, nicht nach der Möglichkeit.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. TVöD Allgemeiner Teil, § 6 Abs. 1, § 16 (VKA), § 20 (VKA), § 25, § 26, § 34 (Lesefassung VKA) · Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22, Stand 1.1.2026
  2. VBL, Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2026, Abrechnungsverband West · Stand 11.2025, für das Jahr 2026
  3. Richtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften (Fachkräfte-RL), Nummern 1 und 2 · Beschluss vom 10.11.2023, anwendbar bis 31.12.2028
  4. Bundeslaufbahnverordnung (BLV), § 24 und § 25 · Ausfertigung vom 11.3.2026, abgerufen 7.9.2026
  5. Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026
  6. Entgelttabelle TV-L (data/pay-tables/TV_L-2026-04-01.json) · Stand 1.4.2026