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TVöD oder TV-L: Unterschiede bei Bund, Kommunen und Ländern

Bund und Kommunen zahlen nach TVöD, die Länder nach TV-L, Hessen nach TV-H. Was das für Tabelle, Jahressonderzahlung, Arbeitszeit, Urlaub und Zulagen bedeutet, mit Beträgen aus den Tabellen 2026.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Der TVöD gilt für Bund und Kommunen, der TV-L für 15 Länder, der TV-H für Hessen. Die TVöD-Tabelle liegt in E 9b Stufe 1 um 159,74 € über dem TV-L (3.779,84 € gegen 3.620,10 €), in Stufe 6 um 298,50 €. Größer ist der Unterschied bei der Jahressonderzahlung: 85 Prozent bei den Kommunen, 75 bis 95 Prozent beim Bund, 32,53 bis 88,14 Prozent im TV-L. Der TVöD hat 39 Wochenstunden, ab 2027 31 Urlaubstage und das Wahlmodell für freie Tage; der TV-L rechnet die Arbeitszeit je Land aus und bleibt bei 30 Tagen. Hessen erhöht zum 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent und hat das LandesTicket.

E 9b Stufe 3 bringt bei einer Stadtverwaltung 4.203,56 € im Monat, in einer Landesbehörde 4.035,07 €. Der Unterschied von 168,49 € entsteht, weil für Kommunen und Bund der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt, für die Länder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), und beide getrennt verhandelt werden. Hessen steht mit dem TV-H noch einmal daneben. Wer zwischen einer Stelle beim Landkreis, beim Bundesamt und beim Landesamt wählt, sollte die Unterschiede bei Tabelle, Jahressonderzahlung, Arbeitszeit und Zulagen kennen. Alle Beträge stammen aus den Tabellen TVöD VKA und TVöD Bund (gültig seit 1. Mai 2026) und TV-L (gültig seit 1. April 2026).

Wer fällt unter TVöD, TV-L und TV-H?

Der TVöD gilt für die Bundesverwaltung und für die Mitglieder der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): Städte, Landkreise, Gemeinden, kommunale Krankenhäuser, Sparkassen und Entsorgungsbetriebe; Stadtwerke und Verkehrsbetriebe haben eigene Spartentarife. Der TV-L gilt für die 15 Länder der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL): Ministerien, Landesämter, Polizei- und Justizverwaltung, Hochschulen, Universitätskliniken und Landesbetriebe. Hessen ist 2004 aus der TdL ausgetreten und schließt mit dem TV-H eigene Tarifverträge. Beamtinnen und Beamte fallen unter keinen dieser Verträge; sie werden nach Besoldungsgesetzen bezahlt (Beamte oder Tarifbeschäftigte).

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

MerkmalTVöD BundTVöD VKATV-L
Aktuelle Tabelleseit 1.5.2026 (+2,8 %)seit 1.5.2026 (+2,8 %)seit 1.4.2026 (+2,8 %, mindestens 100 €)
Laufzeitbis 31.3.2027bis 31.3.2027bis 31.1.2028; +2,0 % ab 1.3.2027, +1,0 % ab 1.1.2028
Wochenarbeitszeit39 Stunden39 Stundenje Land berechnet; 38,5 Stunden bei Schichtarbeit und in Kliniken, 40 Stunden im Tarifgebiet Ost, 42 Stunden für Ärzte an Unikliniken
Freiwillige Erhöhung bis 42 Stundenja, § 6 Abs. 1aja, § 6 Abs. 1anein
Jahressonderzahlung95 % (E 1 bis 8), 90 % (E 9a bis 12), 75 % (E 13 bis 15)85 % in allen Gruppen87,43 % (E 1 bis 4), 88,14 % (E 5 bis 8), 74,35 % (E 9a bis 11), 46,47 % (E 12 und 13), 32,53 % (E 14 und 15)
Jahressonderzahlung in freie Tagebis zu 3 Tage (§ 29a)bis zu 3 Tage, nicht in Krankenhäusern und Pflegenein
Entgeltgruppe 9cjajanein
LeistungsentgeltLeistungsTV-Bund§ 18 (VKA): 2 % der ständigen Monatsentgelte§ 18 gestrichen
Wechselschichtzulage200 €200 €, Kliniken 250 €105 €, ab 1.7.2026 200 €, Unikliniken 250 €
Urlaub30 Tage, ab 2027 31 Tage30 Tage, ab 2027 31 Tage30 Tage

Wie groß ist der Unterschied in der Tabelle?

In den unteren Gruppen liegen TVöD und TV-L nah beieinander, ab E 9 öffnet sich die Schere, vor allem in den Endstufen. Der Vergleich zeigt Stufe 1 und Stufe 6, brutto im Monat, TVöD VKA gegen TV-L:

EntgeltgruppeTVöD VKA Stufe 1TV-L Stufe 1TVöD VKA Stufe 6TV-L Stufe 6
E 53.124,08 €3.073,97 €3.783,33 €3.720,25 €
E 83.486,40 €3.419,52 €4.230,97 €4.158,27 €
E 9b3.779,84 €3.620,10 €5.313,37 €5.014,87 €
E 114.269,64 €4.178,35 €6.326,77 €6.050,95 €
E 134.901,11 €4.759,37 €7.025,87 €6.764,69 €

Der Bund weicht von der VKA nur in E 9a bis E 9c ab: E 9b beginnt beim Bund mit 3.833,50 € und endet mit 5.297,75 €. Der TV-L hat kein E 9c. Der TV-L erhöht am 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent und am 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent, während für den TVöD ab April 2027 neu verhandelt wird; der Abstand kann sich 2027 also verschieben. Die vollständigen Tabellen: TVöD VKA, TVöD Bund, TV-L. Was die Tarifrunde der Länder sonst geändert hat, steht im Beitrag zur Tarifeinigung TV-L 2026.

Wo ist die Jahressonderzahlung am höchsten?

Die Jahressonderzahlung macht den größeren Unterschied als die Tabelle. Beispiel Stufe 3, Bemessungsgrundlage Tabellenentgelt ohne Zulagen: In E 9b zahlt der Bund 90 Prozent von 4.267,03 €, also 3.840,33 €; die Kommune 85 Prozent von 4.203,56 €, also 3.573,03 €; das Land 74,35 Prozent von 4.035,07 €, also 3.000,07 €. In E 13 dreht sich das Bild zwischen Bund und Kommune: Der Bund zahlt 75 Prozent (4.282,40 €), die Kommune 85 Prozent (4.853,39 €), das Land 46,47 Prozent (2.493,99 €). Aufs Jahr gerechnet, zwölf Monatsentgelte plus Jahressonderzahlung, kommt E 13 Stufe 3 bei der Kommune auf 73.371,83 €, beim Bund auf 72.800,84 € und beim Land auf 66.896,67 € brutto. In E 5 Stufe 3 liegen alle drei mit 44.665,20 € (Bund), 44.320,29 € (Kommune) und 44.195,95 € (Land) fast gleichauf, weil der TV-L in den unteren Gruppen 88,14 Prozent zahlt. Die Sätze im Detail: Jahressonderzahlung im TVöD und TV-L.

Arbeitszeit, Urlaub und Stufen im Vergleich

Der TVöD legt 39 Stunden fest. Seit 1. Januar 2026 können Beschäftigte und Arbeitgeber frühestens nach der Probezeit eine Erhöhung auf bis zu 42 Stunden vereinbaren, befristet auf höchstens 18 Monate, mit einem Zuschlag von 25 Prozent (E 1 bis 9b) oder 10 Prozent (ab E 9c) je Erhöhungsstunde. Der TV-L rechnet die Arbeitszeit für jedes westdeutsche Land nach dem Anhang zu § 6 einzeln aus, setzt 38,5 Stunden für Schichtarbeit und Kliniken, 40 Stunden im Tarifgebiet Ost und 42 Stunden für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Die Arbeitszeit an ostdeutschen Universitätskliniken sinkt ab 2027 in drei Schritten auf 38,5 Stunden. Einzelheiten stehen im Beitrag zur Arbeitszeit im öffentlichen Dienst.

Beim Urlaub liegen beide bei 30 Arbeitstagen; der TVöD hebt ab 2027 auf 31 Tage an, der TV-L bleibt bei 30 (Urlaub im öffentlichen Dienst). Die Stufenzuordnung bei Einstellung ist in § 16 nahezu gleich: Stufe 2 nach einem Jahr, Stufe 3 nach drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber. Der TV-L rechnet Erfahrung aus einem früheren Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber vollständig an, sofern die Unterbrechung höchstens sechs Monate betrug, bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab E 13 zwölf Monate. Beim Leistungsentgelt schütten Kommunen nach § 18 (VKA) ein Volumen von 2 Prozent der ständigen Monatsentgelte aus, der Bund zahlt nach dem LeistungsTV-Bund; im TV-L ist § 18 gestrichen. Einzelheiten zur Stufe bei Einstellung: Stufenzuordnung bei Neueinstellung.

Hessen: Was im TV-H anders läuft

Die Tarifeinigung für Hessen vom 27. März 2026 erhöht die Tabellenentgelte des TV-H zum 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent, mindestens 110 €, und zum 1. Oktober 2027 um weitere 2,8 Prozent; die Mindestlaufzeit endet am 29. Februar 2028. Wechselschicht- und Schichtzulage steigen zum 1. Oktober 2026 auf 200 € und 100 €, die Kinderzulage nach § 23a TV-H bleibt als hessische Besonderheit erhalten. Zwei Regelungen gibt es nur in Hessen: Das LandesTicket Hessen erlaubt Tarifbeschäftigten seit 2018 die Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs im ganzen Land, verlängert bis Ende 2028 und ab 2027 als digitales Ticket. Nach § 6a TV-H können Beschäftigte durch Kürzung der Jahressonderzahlung zwei zusätzliche freie Tage nehmen, letztmalig beantragbar bis 30. September 2027. Die hessischen Tabellenwerte veröffentlicht das Innenministerium mit dem Bezügerechner; sie liegen nicht in unserer Datenbasis und fehlen deshalb hier.

Wechsel zwischen TVöD und TV-L: Was mitgenommen wird

Wer von einer Landesbehörde zu einer Kommune wechselt oder umgekehrt, wird neu eingestellt. § 16 Abs. 2a beider Verträge erlaubt dem neuen Arbeitgeber, die beim vorherigen Arbeitgeber erworbene Stufe ganz oder teilweise zu übernehmen, wenn der Wechsel unmittelbar aus einem Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes erfolgt; eine Pflicht ist das nicht. Häufiger Fehler beim Vergleich zweier Angebote: Nur der Tabellenwert wird verglichen. Rechnen Sie immer zwölf Monatsentgelte plus Jahressonderzahlung plus regelmäßige Zulagen, und prüfen Sie, welche Stufe der neue Arbeitgeber schriftlich zusagt. Offene Stellen nach Arbeitgeberebene: Bund, Länder, Kommunen.

Häufige Fragen

Ist der TVöD besser bezahlt als der TV-L?

In der Tabelle liegt der TVöD in allen verglichenen Gruppen über dem TV-L, in E 5 Stufe 1 um 50,11 €, in E 13 Stufe 6 um 261,18 € im Monat. Dazu kommt die höhere Jahressonderzahlung: 85 Prozent bei den Kommunen gegen 74,35 Prozent im TV-L in E 9b bis E 11 und 46,47 Prozent in E 12 und E 13. Der TV-L erhöht dafür 2027 und 2028 noch zweimal, während der TVöD ab April 2027 neu verhandelt wird.

Gilt der TV-L für alle Bundesländer?

Für 15 der 16 Länder, die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder organisiert sind, einschließlich Berlin. Hessen ist 2004 ausgetreten und schließt eigene Tarifverträge (TV-H) mit eigenen Tabellen und Terminen; die Tarifeinigung vom 27. März 2026 erhöht dort zum 1. Juli 2026 um 3,0 Prozent, mindestens 110 €. Kommunen in allen Ländern wenden den TVöD an, nicht den TV-L.

Welche Wochenarbeitszeit gilt im TVöD und im TV-L?

Im TVöD 39 Stunden bei Bund und Kommunen, seit 2026 mit der Möglichkeit, freiwillig und befristet bis 42 Stunden zu vereinbaren. Im TV-L wird die Arbeitszeit für jedes westdeutsche Land nach dem Anhang zu § 6 berechnet; für Schichtarbeit, Krankenhäuser und einige weitere Bereiche gelten 38,5 Stunden, im Tarifgebiet Ost 40 Stunden, für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken 42 Stunden.

Kann ich meine Stufe beim Wechsel vom Land zur Kommune mitnehmen?

Nicht automatisch. Ein Wechsel zwischen TV-L und TVöD ist eine Neueinstellung mit Stufenzuordnung nach § 16. Der neue Arbeitgeber kann nach § 16 Abs. 2a die zuvor erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigen, wenn Sie unmittelbar aus einem Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes kommen. Sicher ist nur die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung: mindestens ein Jahr ergibt Stufe 2, mindestens drei Jahre in der Regel Stufe 3.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. TVöD Allgemeiner Teil (§§ 6, 8, 16, 18, 20, 26, 29a), Lesefassung der VKA · Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6.4.2025, Stand 1.1.2026
  2. TVöD (Bund), § 16 (Bund) und § 20 (Bund), Lesefassung des BMI · Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6.4.2025, gültig ab 1.1.2026
  3. BMI: Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 · Rundschreiben vom 11.4.2025, abgerufen 7.9.2026
  4. TV-L in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 14 (§§ 6, 8, 16, 18, 20, 26 und Anhang zu § 6), TdL · Fassung vom 14.2.2026
  5. Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026, TdL · Fassung vom 14.2.2026
  6. Tarifeinigung für die Beschäftigten des Landes Hessen (Hessentarif) vom 27. März 2026 · Fassung vom 27.3.2026
  7. LandesTicket Hessen, Hessisches Ministerium des Innern · abgerufen 7.9.2026
  8. Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026
  9. Entgelttabelle TVöD Bund (data/pay-tables/TVoeD_Bund-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026
  10. Entgelttabelle TV-L (data/pay-tables/TV_L-2026-04-01.json) · Stand 1.4.2026