TVöD 2026: Die neue Entgelttabelle und Ihr Gehalt
Seit dem 1. Mai 2026 gilt die zweite Stufe der Tarifeinigung für Bund und Kommunen. Was in E 5 bis E 13 jetzt auf dem Gehaltszettel steht, wo Bund und VKA voneinander abweichen und warum die Stufe oft mehr ausmacht als die Erhöhung.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Seit dem 1. Mai 2026 gilt die zweite Stufe der TVöD-Tarifeinigung vom 6. April 2025: plus 2,8 Prozent, Laufzeit bis 31. März 2027. E 5 beginnt bei 3.124 Euro brutto, E 9b bei 3.780 Euro, E 13 bei 4.901 Euro (TVöD VKA, Stufe 1). Bund und VKA unterscheiden sich nur in E 9a bis E 9c. Zum Tabellenentgelt kommt die Jahressonderzahlung: 85 Prozent eines Monatsentgelts bei der VKA, 95, 90 oder 75 Prozent beim Bund je nach Entgeltgruppe.
Eine Sachbearbeiterin in E 9b Stufe 3 bei einer Stadtverwaltung bekommt seit dem 1. Mai 2026 monatlich 4.204 Euro brutto, rund 114 Euro mehr als im April. Der Grund ist die zweite Stufe der Tarifeinigung vom 6. April 2025: plus 2,8 Prozent auf alle Tabellenwerte des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Tabelle läuft bis zum 31. März 2027.
Für wen die Tabelle gilt
Der TVöD hat zwei Anwender: den Bund mit seinen Ministerien, Bundesbehörden und Bundesanstalten sowie die kommunalen Arbeitgeber, die in der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisiert sind. Dazu zählen Städte, Landkreise und Gemeinden ebenso wie Stadtwerke, kommunale Kliniken und Sparkassen. Beide Bereiche haben denselben Tarifvertrag, aber getrennte Tabellen, die in einzelnen Gruppen auseinandergehen.
Für die Länder gilt der TVöD nicht. Dort greift der TV-L mit eigener Tarifrunde und eigenen Terminen. Wie sich beide Tarifwerke unterscheiden, steht im Beitrag TVöD oder TV-L.
Die Tarifeinigung vom 6. April 2025 sah zwei Schritte vor: eine erste Erhöhung um 3,0 Prozent mit einem Mindestbetrag von 110 Euro zum 1. April 2025 und eine zweite um 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Die zweite ist die, die jetzt auf dem Gehaltszettel steht.
Was steht jetzt in E 5 bis E 13?
Die folgende Tabelle zeigt die kommunale Tabelle (TVöD VKA) für sechs Gruppen, die in Ausschreibungen besonders häufig vorkommen: E 5 und E 6 für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung, E 9a und E 9b für Meisterinnen, Techniker, Fachwirte und Bachelor-Absolventen, E 11 für Sachgebietsleitungen und Ingenieurinnen, E 13 für Beschäftigte mit Master oder Universitätsdiplom.
| Entgeltgruppe | Stufe 1 | Stufe 3 | Stufe 6 (Endstufe) |
|---|---|---|---|
| E 5 | 3.124 € | 3.449 € | 3.783 € |
| E 6 | 3.240 € | 3.580 € | 3.926 € |
| E 9a | 3.659 € | 4.098 € | 4.980 € |
| E 9b | 3.780 € | 4.204 € | 5.313 € |
| E 11 | 4.270 € | 5.046 € | 6.327 € |
| E 13 | 4.901 € | 5.710 € | 7.026 € |
TVöD VKA, gültig 1. Mai 2026 bis 31. März 2027, brutto pro Monat, auf volle Euro gerundet. Maßgeblich ist die tarifliche Veröffentlichung. Die vollständige Tabelle mit allen Gruppen und sechs Stufen finden Sie unter TVöD VKA.
Der Sprung von Stufe 1 zur Endstufe ist größer als der zwischen benachbarten Entgeltgruppen: Eine E 9a in Stufe 6 liegt mit 4.980 Euro über einer E 11 in Stufe 1 mit 4.270 Euro. Und die Spreizung wächst mit der Gruppe. In E 5 trennen Stufe 1 und Stufe 6 rund 659 Euro, in E 13 sind es 2.125 Euro. Wer über Jahre bleibt, profitiert in den höheren Gruppen deutlich stärker.
Wo weichen Bund und VKA voneinander ab?
In E 1 bis E 8 und E 10 bis E 15 sind die Werte von Bund und VKA identisch. Der Unterschied liegt allein in E 9a, E 9b und E 9c. Ein Vergleich beider Tabellen für E 9a:
| E 9a | Stufe 1 | Stufe 6 (Endstufe) |
|---|---|---|
| TVöD Bund | 3.692 € | 4.747 € |
| TVöD VKA | 3.659 € | 4.980 € |
Der Bund zahlt in E 9a beim Einstieg rund 33 Euro mehr, die Kommunen am Ende der Laufbahn rund 233 Euro mehr. In E 9b beginnt der Bund mit 3.834 Euro gegenüber 3.780 Euro bei der VKA, in der Endstufe liegen beide mit 5.298 Euro und 5.313 Euro nah beieinander. Wer zwischen einer Bundesstelle und einer kommunalen Stelle in E 9a oder E 9b wählt, sollte deshalb neben der Gruppe die Stufe vergleichen, in die er eingruppiert wird. Die Bundestabelle steht unter TVöD Bund.
Welche Stufe bekomme ich und wann steige ich auf?
Die Entgeltgruppe bestimmt Ihre Tätigkeit, die Stufe Ihre Erfahrung. Nach § 16 TVöD werden Neueingestellte ohne einschlägige Berufserfahrung der Stufe 1 zugeordnet. Bei mindestens einem Jahr einschlägiger Erfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3. Einschlägig ist Erfahrung nur, wenn sie in der übertragenen oder einer entsprechenden Tätigkeit erworben wurde. Wie Sie das gegenüber der Personalstelle belegen, steht im Beitrag Stufenzuordnung bei Neueinstellung.
Danach steigen Sie mit der Zeit in derselben Entgeltgruppe auf. Die Laufzeiten betragen ein Jahr in Stufe 1, zwei Jahre in Stufe 2, drei Jahre in Stufe 3, vier Jahre in Stufe 4 und fünf Jahre in Stufe 5. Wer in Stufe 1 beginnt, erreicht die Endstufe nach 15 Jahren. E 1 kennt keine Stufe 1 und beginnt mit Stufe 2. Einzelheiten zu Hemmung und Verkürzung stehen unter Stufenaufstieg im TVöD und TV-L.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer früheren beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise anrechnen, wenn sie für die vorgesehene Aufgabe förderlich ist. Das ist eine Ermessensentscheidung und wird praktisch nur vor Vertragsschluss verhandelt.
Jahressonderzahlung und Zusatzversorgung
Der Tabellenwert ist nicht das ganze Einkommen. Mit dem Novemberentgelt zahlt der Arbeitgeber eine Jahressonderzahlung, berechnet aus dem durchschnittlichen Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Bei den Kommunen beträgt sie nach § 20 (VKA) einheitlich 85 Prozent dieser Bemessungsgrundlage. Beim Bund staffelt § 20 (Bund) nach Entgeltgruppen: 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12 und 75 Prozent in E 13 bis E 15.
Konkret für unsere Beispielgruppen: Eine kommunale E 9b in Stufe 3 mit 4.204 Euro Monatsentgelt erhält rund 3.573 Euro Jahressonderzahlung, eine E 13 beim Bund in Stufe 3 mit 5.710 Euro rund 4.283 Euro. Der Anspruch setzt ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember voraus und vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Die Details stehen unter Jahressonderzahlung im TVöD und TV-L.
Hinzu kommt die betriebliche Altersversorgung: beim Bund über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, bei den Kommunen über die kommunalen Zusatzversorgungskassen. Auf dem Gehaltszettel erscheint der Eigenanteil als Abzug, im Ruhestand als Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Was das gegenüber der Besoldung von Beamtinnen und Beamten bedeutet, behandelt der Beitrag Beamte oder Tarifbeschäftigte.
Abgrenzung zum TV-L
Landesbehörden, Hochschulen, Landesbetriebe und Universitätskliniken der Länder außer Hessen zahlen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Seit dem 1. April 2026 gilt dort die Tabelle aus der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 mit einer Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Sie läuft bis zum 28. Februar 2027, danach folgen 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.
Die Beträge des TV-L liegen in den meisten Gruppen unter denen des TVöD. In Stufe 1 zahlt der TV-L in E 9b 3.620 Euro gegenüber 3.780 Euro bei der VKA, in E 11 4.178 Euro gegenüber 4.270 Euro und in E 13 4.759 Euro gegenüber 4.901 Euro. Der TV-L kennt außerdem kein E 9c. Die Landestabelle finden Sie unter TV-L, die Einordnung der Tarifrunde 2026 unter TV-L 2026/27.
Beamtinnen und Beamte fallen unter keine dieser Tabellen. Ihre Grundgehälter stehen in der Bundesbesoldungstabelle.
Was Sie auf der Mai-Abrechnung prüfen sollten
Die Erhöhung greift automatisch, die Zuordnung nicht. Der Blick lohnt sich bei Stufe und Entgeltgruppe.
- Stufe nach Elternzeit: Elternzeit bis zu fünf Jahren ist unschädlich, wird aber nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Nach der Rückkehr in derselben Stufe zu stehen wie vorher, ist deshalb die Regel und kein Abrechnungsfehler. Erst über fünf Jahre erfolgt eine Rückstufung.
- Stufe nach Höhergruppierung: Im Bereich der VKA werden Beschäftigte in der höheren Entgeltgruppe derselben Stufe zugeordnet, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit beginnt am Tag der Höhergruppierung neu.
- Stufe beim Arbeitgeberwechsel: Ausschreibungen nennen die Entgeltgruppe, nicht die Stufe. Bei einem Wechsel im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann die erreichte Stufe berücksichtigt werden. Kann, nicht muss: Beim Bund ist die Fortführung nur für Wechsel innerhalb des Bundes vorgeschrieben, sonst liegt sie im Ermessen.
Weicht der Betrag ab, hilft der Vergleich mit der VKA-Tabelle vor dem Gespräch mit der Personalstelle. Wer eine neue Stelle sucht, findet die Ausschreibungen nach Entgeltgruppe gefiltert unter E 9b im TVöD VKA oder allgemein bei den Tarifstellen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue TVöD-Tabelle 2026?
Die Tabellenwerte gelten seit dem 1. Mai 2026 für den Bund und für die kommunalen Arbeitgeber der VKA. Sie beruhen auf der Tarifeinigung vom 6. April 2025 und laufen bis zum 31. März 2027. Das war die zweite von zwei vereinbarten Erhöhungen: 3,0 Prozent mit einem Mindestbetrag von 110 Euro zum 1. April 2025, danach 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Bis zum Ende der Laufzeit ist keine weitere Anpassung vereinbart.
Gilt die TVöD-Erhöhung auch für Landesbeschäftigte?
Nein. Beschäftigte der Länder außer Hessen fallen unter den TV-L, der eigene Tabellen und eigene Termine hat. Dort gilt seit dem 1. April 2026 eine neue Tabelle aus der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026, ebenfalls 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro. Die Beträge liegen in den meisten Entgeltgruppen unter denen des TVöD: E 13 beginnt im TV-L bei 4.759 Euro, im TVöD bei 4.901 Euro.
Warum verdient meine Kollegin in derselben Entgeltgruppe mehr als ich?
Innerhalb einer Entgeltgruppe gibt es sechs Stufen, die sich nach der Beschäftigungszeit richten. Zwischen Stufe 1 und Stufe 6 liegen je nach Gruppe mehrere hundert bis über zweitausend Euro im Monat. In E 13 sind es 2.125 Euro. Wer mit einschlägiger Berufserfahrung eingestellt wurde oder länger im Betrieb ist, steht in einer höheren Stufe, bei identischer Tätigkeit und identischer Entgeltgruppe.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD 2026?
Bei den Kommunen beträgt sie nach § 20 (VKA) einheitlich 85 Prozent des durchschnittlichen Monatsentgelts aus Juli, August und September. Beim Bund staffelt § 20 (Bund) nach Entgeltgruppen: 95 Prozent in E 1 bis E 8, 90 Prozent in E 9a bis E 12, 75 Prozent in E 13 bis E 15. Die Zahlung erfolgt mit dem Novemberentgelt und setzt ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember voraus.
Bekomme ich die Erhöhung automatisch oder muss ich sie beantragen?
Automatisch. Das Tabellenentgelt ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag, die Personalstelle rechnet neu ab, sobald die Tabelle in Kraft tritt. Ein Antrag ist nicht nötig und wäre auch wirkungslos. Prüfen sollten Sie trotzdem, ob Entgeltgruppe und Stufe auf der Abrechnung stimmen. Fehler treten vor allem nach Elternzeit, Höhergruppierung oder einem Wechsel des Arbeitgebers auf.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- TVöD Allgemeiner Teil i. d. F. des Änderungstarifvertrags Nr. 22 vom 6. April 2025, § 16 (Stufen), § 20 (Jahressonderzahlung), dbb-Textfassung · Fassung vom 6.4.2025, Textstand Januar 2026
- Entgelttabelle TVöD VKA ab 1. Mai 2026 (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026, Laufzeit bis 31.3.2027
- Entgelttabelle TVöD Bund ab 1. Mai 2026 (data/pay-tables/TVoeD_Bund-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026, Laufzeit bis 31.3.2027
- Entgelttabelle TV-L ab 1. April 2026 (data/pay-tables/TV_L-2026-04-01.json) · Stand 1.4.2026, Laufzeit bis 28.2.2027