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VBL und Zusatzversorgung: Beiträge, Punkte, Erstattung

Von jedem Bruttoentgelt gehen 7,30 Prozent in die Zusatzversorgung, davon tragen Sie 1,81 Prozent. Dafür bekommen Sie Versorgungspunkte, die im Alter mit 4 Euro je Punkt als Betriebsrente ausgezahlt werden.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Die Zusatzversorgung ist die Betriebsrente der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Im Abrechnungsverband West der VBL beträgt die Umlage 2026 insgesamt 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, davon trägt der Arbeitgeber 5,49 und die oder der Beschäftigte 1,81 Prozent. Aus dem Entgelt entstehen Versorgungspunkte, die mit dem Messbetrag von 4 Euro multipliziert die monatliche Betriebsrente ergeben. Anspruch besteht erst nach einer Wartezeit von 60 Kalendermonaten; wer vorher ausscheidet, kann nur die eigenen Beiträge erstattet bekommen.

Auf der ersten Gehaltsabrechnung im öffentlichen Dienst steht ein Posten, den viele nicht erwarten: ein Abzug von 1,81 Prozent des Bruttoentgelts für die Zusatzversorgung. Bei E 9b Stufe 3 im TVöD VKA sind das ab 1. Mai 2026 76,08 Euro im Monat. Der Arbeitgeber legt 5,49 Prozent oben drauf, also 230,78 Euro. Zusammen fließen 306,86 Euro monatlich in die Betriebsrente.

Was ist die Zusatzversorgung?

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Sie kommt zur gesetzlichen Rente hinzu und ist Pflicht, keine freiwillige Zusatzleistung. Für Beschäftigte des Bundes und der Länder ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zuständig, für kommunale Beschäftigte je nach Region eine kommunale Zusatzversorgungskasse.

Rechtsgrundlage ist ein eigener Tarifvertrag: der Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) für den kommunalen Bereich und der Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) für Bund und Länder. Beide sind inhaltlich weitgehend gleich aufgebaut. Auch Spartentarifverträge verweisen darauf; § 18 TV-V etwa gibt Beschäftigten von Stadtwerken einen Anspruch auf Versicherung unter eigener Beteiligung nach ATV-K oder ATV.

Sie ist einer der Gründe, warum ein Wechsel aus der Privatwirtschaft sich rechnen kann, obwohl das Tarifbrutto oft niedriger liegt. Der Vergleich in Zahlen steht im Beitrag Wechsel aus der Privatwirtschaft.

Wie hoch sind Umlage und Eigenanteil?

Im Abrechnungsverband West der VBL beträgt die Umlage 2026 insgesamt 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon entfallen 5,49 Prozent auf den Arbeitgeber und 1,81 Prozent auf die oder den Beschäftigten. Ein Sanierungsgeld wird nicht erhoben, der Satz liegt bei 0,00 Prozent.

Monatliches BruttoentgeltEigenanteil 1,81 %Arbeitgeberanteil 5,49 %Summe 7,30 %
3.240,30 € (E 6 Stufe 1)58,65 €177,89 €236,54 €
3.580,46 € (E 6 Stufe 3)64,81 €196,57 €261,37 €
4.203,56 € (E 9b Stufe 3)76,08 €230,78 €306,86 €
5.359,50 € (E 12 Stufe 3)97,01 €294,24 €391,24 €
6.900,18 € (E 12 Stufe 6)124,89 €378,82 €503,71 €

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist nach § 15 ATV-K grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Dazu gehört auch die Jahressonderzahlung, weshalb im November ein deutlich höherer Betrag abgeführt wird. Nach oben gibt es eine Grenze: Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist 2026 auf den 2,5-fachen Wert der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gedeckelt, also 21.125,00 Euro im Monat.

Der Eigenanteil mindert das Bruttoentgelt und damit auch die Steuerlast. Die Umlage des Arbeitgebers ist bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, 2026 also bis 338,00 Euro monatlich. Wie sich der Posten in der Abrechnung auswirkt, zeigt der Beitrag Vom Tarifbrutto zum Netto.

Wie entstehen Versorgungspunkte?

Die Zusatzversorgung rechnet nicht in Euro, sondern in Punkten. Die Formel steht in § 8 Abs. 2 ATV-K: Ein Zwölftel des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts wird durch das Referenzentgelt von 1.000 Euro geteilt und mit dem Altersfaktor multipliziert. Das entspricht rechnerisch einer Beitragsleistung von 4 Prozent des Entgelts.

Der Altersfaktor berücksichtigt eine jährliche Verzinsung von 3,25 Prozent in der Ansparphase und 5,25 Prozent im Rentenbezug. Er fällt mit steigendem Alter, weil jüngere Beiträge länger arbeiten. Als Alter gilt die Differenz zwischen Kalenderjahr und Geburtsjahr.

AlterAltersfaktorPunkte bei 4.203,56 € MonatsentgeltRentenwert je Jahr
202,811,7747,08 €
302,08,4133,63 €
401,56,3125,22 €
501,14,6218,50 €
600,93,7815,13 €
64 und älter0,83,3613,45 €

Ein Beispiel: Wer mit 30 Jahren in E 9b Stufe 3 arbeitet und 4.203,56 Euro brutto verdient, sammelt in diesem Jahr 8,41 Versorgungspunkte. Multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro ergibt das 33,63 Euro monatliche Betriebsrente allein aus diesem einen Beschäftigungsjahr. Dieselbe Person würde mit 50 Jahren beim gleichen Entgelt nur 4,62 Punkte erhalten, also 18,50 Euro. Ein früher Einstieg in den öffentlichen Dienst wirkt sich damit deutlich stärker aus.

Zu den Punkten aus dem Entgelt kommen zwei weitere Quellen. Soziale Komponenten nach § 9 ATV-K rechnen Elternzeit an: Für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis wegen Elternzeit ruht, werden Punkte aus einem fiktiven Entgelt von 500 Euro gutgeschrieben, je Kind höchstens 36 Monate. Mutterschutzzeiten werden ebenfalls berücksichtigt. Bonuspunkte nach § 19 ATV-K können aus Überschüssen vergeben werden; sie setzen eine Wartezeit von 120 Umlage- oder Beitragsmonaten voraus und werden jährlich neu entschieden.

Wann bekomme ich die Betriebsrente?

Die monatliche Betriebsrente ergibt sich nach § 7 ATV-K aus der Summe aller Versorgungspunkte multipliziert mit dem Messbetrag von 4 Euro. Bei 150 gesammelten Punkten sind das 600 Euro im Monat. Voraussetzung ist die Wartezeit von 60 Kalendermonaten nach § 6 ATV-K und § 34 der VBL-Satzung.

Für die Wartezeit gilt ein weiter Maßstab. Ein Kalendermonat zählt bereits, wenn für mindestens einen Tag Umlagen oder Beiträge gezahlt wurden. Versicherungszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern und verschiedenen Zusatzversorgungskassen werden zusammengerechnet, also auch ein Wechsel von einer Kommune zum Land. Bei einem Arbeitsunfall als Versicherungsfall gilt die Wartezeit sofort als erfüllt.

Neben der Altersrente gibt es Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, wobei die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte beträgt. Hinterbliebene erhalten je nach Fall 60 oder 55 Prozent für Witwen und Witwer, 20 Prozent für Vollwaisen und 10 Prozent für Halbwaisen. Nach Rentenbeginn steigt die Betriebsrente zum 1. Juli jedes Jahres um 1,0 Prozent. Wer vorzeitig in Rente geht, verliert 0,3 Prozent je Monat, für den auch die gesetzliche Rente gekürzt ist, höchstens 10,8 Prozent.

Was passiert beim Ausscheiden vor der Wartezeit?

Wer den öffentlichen Dienst verlässt, bevor 60 Kalendermonate zusammengekommen sind, hat keinen Anspruch auf Betriebsrente. § 24 ATV-K erlaubt in diesem Fall die Beitragserstattung.

  1. Prüfen Sie, ob die Wartezeit tatsächlich unerfüllt ist. Zählen Sie alle Monate mit Umlagen bei allen Arbeitgebern zusammen, auch aus früheren Beschäftigungen. Auch eine Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz kann die Wartezeit ersetzen und schließt die Erstattung aus.
  2. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Zusatzversorgungskasse, spätestens bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres.
  3. Beachten Sie den Umfang: Erstattet werden ausschließlich die von Ihnen selbst getragenen Beiträge, also der Eigenanteil an der Umlage. Die Arbeitgeberanteile bleiben bei der Kasse. Zinsen werden nicht gezahlt.
  4. Rechnen Sie mit der Endgültigkeit. Der Antrag gilt für alle eigenen Beiträge, lässt sich nicht widerrufen, und mit der Antragstellung erlöschen alle Rechte aus der Versicherung für die erstatteten Zeiten.

In vielen Fällen ist es günstiger, die Anwartschaft ruhen zu lassen, statt sich rund ein Viertel der eingezahlten Summe zinslos auszahlen zu lassen. Wer später in den öffentlichen Dienst zurückkehrt, füllt die Wartezeit auf und behält die alten Punkte. Wie sich eine gemischte Erwerbsbiografie insgesamt auswirkt, behandelt der Beitrag Rente und Pension kombiniert.

Was die Zusatzversorgung im Angebotsvergleich wert ist

Wer ein privatwirtschaftliches Angebot gegen eine Tarifstelle hält, vergleicht meist Bruttogehälter. Die Zusatzversorgung bleibt dabei unberücksichtigt, obwohl der Arbeitgeber 5,49 Prozent des Bruttos zusätzlich einzahlt. Bei E 9b Stufe 3 sind das 2.769,31 Euro im Jahr, ohne den Anteil aus der Jahressonderzahlung. Ein privates Angebot müsste diesen Betrag als Zuschuss zur Altersvorsorge erst einmal spiegeln.

Ein zweiter Punkt betrifft Beamtinnen und Beamte. Sie sind nicht zusatzversorgt, weil sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen und stattdessen Pension erhalten. Wer aus dem Tarifverhältnis in ein Beamtenverhältnis wechselt, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert; die Zusatzversorgungsanwartschaft bleibt gesondert bestehen oder wird erstattet. Die Unterschiede beider Statusgruppen erklärt der Beitrag Beamte oder Tarifbeschäftigte. Tarifstellen mit Zusatzversorgung finden Sie unter Tarifstellen, die zugehörigen Tabellen unter TVöD VKA.

Häufige Fragen

Wie viel zahle ich selbst in die VBL ein?

Im Abrechnungsverband West beträgt die Umlage 2026 insgesamt 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Davon trägt der Arbeitgeber 5,49 Prozent, Ihr Eigenanteil liegt bei 1,81 Prozent. Bei einem Bruttoentgelt von 4.203,56 Euro sind das 76,08 Euro im Monat, die Ihnen vom Brutto abgezogen werden. Der Arbeitgeber führt beide Anteile zusammen an die Kasse ab. Ein Sanierungsgeld wird seit 2023 nicht mehr erhoben.

Wie werden die Versorgungspunkte berechnet?

Ein Zwölftel Ihres zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts wird durch das Referenzentgelt von 1.000 Euro geteilt und mit dem Altersfaktor Ihres Lebensalters multipliziert. Der Altersfaktor sinkt mit steigendem Alter, von 3,1 mit 17 Jahren auf 0,8 ab 64 Jahren, weil jüngere Jahrgänge länger verzinst werden. Die Punkte werden zum Jahresende festgestellt und auf zwei Nachkommastellen gerundet dem Versorgungskonto gutgeschrieben.

Was ist die Wartezeit von 60 Monaten?

Eine Betriebsrente wird erst gezahlt, wenn bis zum Rentenbeginn 60 Kalendermonate mit Umlagen oder Beiträgen zusammengekommen sind. Ein Monat zählt bereits, wenn für mindestens einen Tag gezahlt wurde. Zeiten bei verschiedenen Arbeitgebern und verschiedenen Zusatzversorgungskassen werden zusammengerechnet. Bei einem Arbeitsunfall als Versicherungsfall gilt die Wartezeit sofort als erfüllt. Auch eine Unverfallbarkeit nach dem Betriebsrentengesetz kann die Wartezeit ersetzen.

Bekomme ich meine Beiträge zurück, wenn ich den öffentlichen Dienst verlasse?

Nur wenn Sie die Wartezeit von 60 Kalendermonaten nicht erfüllt haben. Dann können Sie bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres die Erstattung der von Ihnen selbst getragenen Beiträge beantragen. Die Umlagen des Arbeitgebers werden nicht erstattet, und Zinsen gibt es nicht. Der Antrag gilt für alle eigenen Beiträge, ist nicht widerruflich, und mit der Antragstellung erlöschen alle Rechte aus der Versicherung für diese Zeiten.

Steigt meine Betriebsrente nach Rentenbeginn noch?

Ja, aber nur um einen festen Satz. Nach § 11 ATV-K werden die Betriebsrenten zum 1. Juli jedes Jahres um 1,0 Prozent dynamisiert. Das ist unabhängig von der Entwicklung der gesetzlichen Rente und unabhängig von der Inflation. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss zusätzlich Abschläge einkalkulieren: 0,3 Prozent für jeden Monat, für den auch der Zugangsfaktor der gesetzlichen Rente herabgesetzt ist, höchstens 10,8 Prozent.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. VBL, Rechengrößen in der Zusatzversorgung 2026, Abrechnungsverband West (Umlage nach § 63 Abs. 1 VBLS, Höchstgrenzen, steuerliche Grenzbeträge) · Stand 11.2025, Jahr 2026
  2. Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Altersvorsorge-TV-Kommunal, ATV-K), §§ 6, 7, 8, 9, 11, 15 und 24 · Fassung mit Änderungstarifverträgen, abgerufen 8.9.2026
  3. VBL, Die Leistungen der VBLklassik (Wartezeit § 34 VBL-Satzung, Renten wegen Alters und Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrenten) · abgerufen 8.9.2026
  4. VBL, Finanzierung in der VBLklassik (Abrechnungsverband West und Ost) · abgerufen 8.9.2026
  5. VBL, Beitragserstattung · abgerufen 8.9.2026
  6. Entgelttabelle TVöD VKA ab 1. Mai 2026 (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026