TVöD-SuE: S-Tabelle, SuE-Zulage und Regenerationstage
Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung starten in S 8a, Sozialarbeiterinnen in S 8b oder S 11b. Dazu kommen 130 oder 180 Euro SuE-Zulage im Monat und zwei Regenerationstage im Jahr, die sich gegen die Zulage tauschen lassen.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Der Sozial- und Erziehungsdienst wird nach der Anlage C des TVöD bezahlt, der S-Tabelle mit den Gruppen S 2 bis S 18. Eine Erzieherin in S 8a Stufe 3 erhält ab 1. Mai 2026 3.976,82 Euro monatlich, eine Sozialarbeiterin in S 11b Stufe 3 4.368,13 Euro. Hinzu kommt eine SuE-Zulage von 130 Euro in den Gruppen S 2 bis S 11a und 180 Euro in S 11b bis S 12 sowie in S 14 und S 15 bei bestimmten Tätigkeiten. Jede und jeder Beschäftigte hat Anspruch auf zwei Regenerationstage im Kalenderjahr.
Steht in einer Kita-Ausschreibung „Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE“, meint das ab 1. Mai 2026 in Stufe 1 3.509,44 Euro monatlich, in Stufe 3 3.976,82 Euro und in Stufe 6 4.668,84 Euro. Dazu kommen 130 Euro SuE-Zulage im Monat und zwei Regenerationstage im Jahr. Der Sozial- und Erziehungsdienst hat im TVöD eine eigene Tabelle, eigene Stufenregeln und eigene Freistellungstage.
Was ist die Anlage C und für wen gilt sie?
Die Anlage C ist die S-Tabelle des TVöD für Kommunen, benannt nach dem Anhang zum Besonderen Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Sie gilt für Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind. Das sind Kinderpflegerinnen, Erzieher, Heilerziehungspflegerinnen, Heilpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen sowie Leitungen von Kindertagesstätten.
§ 52 Abs. 1 TVöD BT-B stellt klar: Wer unter diesen Abschnitt fällt, erhält abweichend von § 15 Abs. 2 Entgelt nach der Anlage C, nicht nach der allgemeinen E-Tabelle. Die S-Gruppen reichen von S 2 bis S 18, die Gruppen S 5, S 6 und S 10 sind nicht besetzt. Alle Gruppen haben sechs Stufen. Offene Stellen finden Sie unter Soziales und Pädagogik.
Wo der Allgemeine Teil des TVöD auf E-Gruppen verweist, etwa bei Fristen oder Zuschlägen, ordnet § 52 Abs. 3 die S-Gruppen einer E-Gruppe zu: S 2 entspricht E 2, S 3 der E 4, S 4 der E 5, S 6 bis S 8b der E 8, S 9 bis S 11a der E 9a, S 11b bis S 13 der E 9b, S 14 der E 9c, S 15 und S 16 der E 10, S 17 der E 11 und S 18 der E 12.
Welche S-Gruppe passt zu welchem Beruf?
Die Eingruppierung folgt der Tätigkeit, nicht dem Abschluss allein. Ein staatlich anerkannter Abschluss ist bei den meisten Tätigkeitsmerkmalen Voraussetzung, entscheidend bleibt aber, welche Aufgaben tatsächlich übertragen sind.
| S-Gruppe | Typische Tätigkeit | Stufe 1 ab 1.5.2026 | Stufe 3 | Stufe 6 |
|---|---|---|---|---|
| S 2 | Tätigkeit von Kinderpflegerinnen, Sozialassistenten, Heilerziehungspflegehelfern | 2.908,36 € | 3.121,67 € | 3.441,69 € |
| S 4 | Kinderpflege mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten; Tätigkeit von Erzieherinnen mit staatlicher Anerkennung | 3.291,46 € | 3.698,06 € | 4.156,33 € |
| S 7 | Gruppenleitung in Werkstätten für behinderte Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung | 3.426,93 € | 3.871,14 € | 4.528,02 € |
| S 8a | Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit | 3.509,44 € | 3.976,82 € | 4.668,84 € |
| S 8b | Dieselben mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten; Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung | 3.578,87 € | 4.091,94 € | 5.190,90 € |
| S 9 | Fachlich koordinierende Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte aus S 8b; Leitung einer Kindertagesstätte; Heilpädagoginnen | 3.648,68 € | 4.166,69 € | 5.272,60 € |
| S 11b | Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit | 3.915,12 € | 4.368,13 € | 5.440,57 € |
| S 12 | Dieselben mit schwierigen Tätigkeiten | 3.967,57 € | 4.590,75 € | 5.454,65 € |
| S 14 | Entscheidungen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung, Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, Sozialpsychiatrischer Dienst | 4.073,39 € | 4.682,24 € | 5.652,06 € |
| S 15 | Leitung einer Kindertagesstätte mit mindestens 70 Plätzen Durchschnittsbelegung | 4.112,68 € | 4.691,87 € | 5.823,86 € |
| S 18 | Leitungen mit erheblich herausgehobener Verantwortung gegenüber S 17 | 4.720,52 € | 5.436,63 € | 6.963,31 € |
Von S 8a nach S 8b geht es über die „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten“, die die Protokollerklärung Nr. 6 der Entgeltordnung mit Beispielen füllt: Arbeit in Integrationsgruppen mit einem Anteil von mindestens einem Drittel Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX oder Arbeit in Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten. In Stufe 6 liegen zwischen beiden Gruppen 522,06 Euro im Monat.
Der zweite Sprung betrifft Kita-Leitungen. S 9 gilt allgemein für Leitungen, S 13 ab einer Durchschnittsbelegung von 40 Plätzen, S 15 ab 70 Plätzen und S 17 in noch größeren Einrichtungen. Ständige Vertretungen liegen jeweils eine Stufe darunter und müssen ausdrücklich angeordnet sein. Wie Tätigkeitsmerkmale grundsätzlich funktionieren, erklärt der Beitrag Eingruppierung.
Welche Stufe steht mir bei Einstellung zu?
Der Sozial- und Erziehungsdienst hat eine eigene Stufenregel, die günstiger ist als der allgemeine § 16 TVöD. Nach § 52 Abs. 2 gilt: ohne einschlägige Berufserfahrung Stufe 1, ab einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung Stufe 2, ab drei Jahren in der Regel Stufe 3.
Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung. Dasselbe gilt für die fachpraktische Ausbildung im Rahmen einer abgeschlossenen praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin oder zur Heilerziehungspflegerin nach Landesrecht. Wer eine solche Ausbildung absolviert hat, startet also nicht in Stufe 1.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber zur Deckung des Personalbedarfs förderliche Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise anrechnen. Beim Wechsel aus einem anderen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst kann die dort erreichte Stufe ganz oder teilweise übernommen werden. Beides sind Kann-Regeln; fragen Sie ausdrücklich danach, wie es der Beitrag zur Stufenzuordnung bei Neueinstellung beschreibt.
Bei einer Höhergruppierung innerhalb der Anlage C bleibt die Stufe erhalten. Wächst das Entgelt dabei um weniger als 77,37 Euro in den Gruppen S 2 bis S 8b oder weniger als 123,79 Euro in den Gruppen S 9 bis S 18, wird stattdessen dieser Garantiebetrag gezahlt. Die Stufenlaufzeit beginnt in der höheren Gruppe neu.
SuE-Zulage: 130 oder 180 Euro im Monat
Neben dem Tabellenentgelt zahlt der Arbeitgeber eine monatliche SuE-Zulage nach § 52 Abs. 6. Sie beträgt 130,00 Euro in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a und 180,00 Euro in den Gruppen S 11b und S 12 sowie in S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6. Anspruch hat, wer nach Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung eingruppiert ist.
Für eine Erzieherin in S 8a Stufe 3 ergibt das ab 1. Mai 2026 3.976,82 Euro Tabellenentgelt plus 130,00 Euro Zulage, also 4.106,82 Euro brutto im Monat. Eine Sozialarbeiterin in S 11b Stufe 3 kommt auf 4.368,13 Euro plus 180,00 Euro, also 4.548,13 Euro. Was davon nach Steuern, Sozialabgaben und Zusatzversorgung übrig bleibt, zeigt der Beitrag Vom Tarifbrutto zum Netto.
Regenerationstage und Umwandlungstage
§ 53a TVöD BT-B gibt Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes Anspruch auf zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung im Kalenderjahr unter Fortzahlung des Entgelts. Diese Regenerationstage sind ausdrücklich kein Urlaub und kein Zusatzurlaub, sie kommen zu den 30 Urlaubstagen hinzu.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche sind es zwei Tage. Bei weniger Arbeitstagen vermindert sich der Anspruch anteilig, Bruchteile ab einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet. Wer im Kalenderjahr nicht mindestens vier Monate Entgeltanspruch hatte, erhält einen Tag.
- Beantragen Sie den Tag mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Termin in Textform, also per E-Mail oder Schreiben.
- Der Arbeitgeber entscheidet spätestens zwei Wochen vor dem Termin und teilt die Entscheidung in Textform mit. Im Einvernehmen sind auch kurzfristigere Termine möglich.
- Nicht genommene Regenerationstage verfallen zum Jahresende. Nur wenn dringende betriebliche Gründe die Gewährung verhindert haben, verfallen sie erst am 30. September des Folgejahres.
Zusätzlich lässt sich die SuE-Zulage tauschen. Wer bis zum 31. Oktober in Textform erklärt, kann statt der Zulage im Folgejahr bis zu zwei Umwandlungstage nehmen. Die Zulage wird dann nach jeder Arbeitsbefreiung gekürzt, und zwar um das Stundenentgelt für die an diesem Tag dienstplanmäßig festgelegten Arbeitsstunden. Wer erstmals Anspruch auf die Zulage erwirbt, kann die Umwandlung nach drei Kalendermonaten auch für das laufende Jahr erklären. Zusammen mit den Regenerationstagen sind also bis zu vier freie Tage jährlich möglich.
Warum die S-Gruppen nicht in der allgemeinen Tabelle stehen
Wer „S 8a“ liest und den Betrag in der allgemeinen TVöD-Tabelle sucht, findet nichts Passendes, weil die S-Gruppen eine eigene Tabelle haben. Umgekehrt ist die Zuordnung aus § 52 Abs. 3 keine Umrechnung des Entgelts, sondern nur eine Verweisungsregel für Bestimmungen des Allgemeinen Teils. S 11b entspricht dort E 9b, das Tabellenentgelt beider Gruppen unterscheidet sich aber deutlich.
Ein zweiter Fehler betrifft die Trägerschaft. Die Anlage C gilt für kommunale Arbeitgeber im Geltungsbereich des TVöD. Kirchliche Kitas rechnen nach den Arbeitsvertragsrichtlinien von Caritas oder Diakonie ab, freie Träger teils nach Haustarif oder ohne Tarifbindung, Landeseinrichtungen nach dem TV-L mit eigener S-Tabelle. Die Formulierung „Vergütung in Anlehnung an TVöD-SuE“ bedeutet keine Tarifbindung: Sie begründet keinen Anspruch auf künftige Tariferhöhungen, auf die SuE-Zulage oder auf Regenerationstage. Fragen Sie deshalb vor dem Gespräch nach Tarifvertrag, Fassung und Eingruppierung; welche Träger es gibt, zeigt die Übersicht Kommunale Arbeitgeber und die Liste der öffentlichen Unternehmen.
Häufige Fragen
In welche S-Gruppe komme ich als Erzieherin?
Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sind nach der Entgeltordnung in S 8a eingruppiert. Bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten greift S 8b, etwa in Integrationsgruppen mit mindestens einem Drittel Kindern mit Behinderung oder in Gruppen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten. Wer fachlich koordinierende Aufgaben für mindestens drei Beschäftigte aus S 8b übernimmt, kommt in S 9. Leitungen von Kindertagesstätten beginnen ebenfalls bei S 9.
Wie hoch ist die SuE-Zulage 2026?
Die SuE-Zulage beträgt nach § 52 Abs. 6 TVöD BT-B monatlich 130,00 Euro in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a. In den Gruppen S 11b und S 12 sowie in S 14 und S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 sind es 180,00 Euro. Die Zulage ist an die Eingruppierung nach Teil B Abschnitt XXIV der Entgeltordnung gebunden. Sie lässt sich bis zum 31. Oktober gegen bis zu zwei Umwandlungstage im Folgejahr tauschen.
Wie viele Regenerationstage stehen mir zu?
Zwei Arbeitstage im Kalenderjahr bei einer Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Wochentage. Wird an weniger Tagen gearbeitet, vermindert sich der Anspruch entsprechend; Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet. Wer im Kalenderjahr nicht mindestens vier Monate Entgeltanspruch hatte, erhält nur einen Tag. Regenerationstage sind kein Urlaub und kein Zusatzurlaub, sondern Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts.
Welche Stufe bekomme ich mit drei Jahren Berufserfahrung?
In der Regel Stufe 3. § 52 Abs. 2 TVöD BT-B regelt das abweichend vom allgemeinen § 16: Bei mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, bei mindestens drei Jahren in der Regel in Stufe 3. Ein Berufspraktikum nach dem TVPöD gilt grundsätzlich als einschlägige Berufserfahrung, ebenso die fachpraktische Ausbildung einer abgeschlossenen praxisintegrierten Erzieherausbildung nach Landesrecht.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im Sozial- und Erziehungsdienst?
Nach § 52a TVöD BT-B beträgt sie 90 Prozent in den Entgeltgruppen S 2 bis S 8b und 85 Prozent in den Gruppen S 9 bis S 18. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittlich gezahlte monatliche Entgelt der Monate Juli, August und September. Nicht mitgerechnet werden Überstunden- und Mehrarbeitsentgelt außerhalb des Dienstplans, Leistungszulagen sowie Leistungs- und Erfolgsprämien. Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- TVöD Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Lesefassung der VKA in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 19, §§ 52, 52a, 53a und Anlage C (VKA) · Stand 1.1.2026, S-Tabelle ab 1.5.2026
- TVöD und andere Tarifverträge für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (VKA), Entgeltordnung Anlage 1 Teil B Abschnitt XXIV Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst · Broschürenfassung vom 6.4.2025
- VKA, Sparte Pflege und Betreuung: Tarifverträge für Pflege- und Betreuungseinrichtungen · abgerufen 8.9.2026
- Entgelttabelle TVöD VKA ab 1. Mai 2026 (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Stand 1.5.2026