Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst 2026 (TVAöD)
Wer bei Stadt, Landkreis oder Bund eine duale Ausbildung macht, bekommt seit dem 1. Mai 2026 zwischen 1.368,26 und 1.464,02 Euro im Monat. Dazu kommen Lernmittelzuschuss, Jahressonderzahlung und eine Abschlussprämie.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Nach § 8 des TVAöD, Besonderer Teil BBiG, beträgt das monatliche Ausbildungsentgelt seit 1. Mai 2026 im ersten Jahr 1.368,26 Euro, im zweiten 1.418,20 Euro, im dritten 1.464,02 Euro und im vierten 1.527,59 Euro. Hinzu kommen 50,00 Euro Lernmittelzuschuss je Ausbildungsjahr, 13,29 Euro vermögenswirksame Leistungen im Monat, eine Jahressonderzahlung von 90 Prozent des Novemberentgelts und eine Abschlussprämie von 400 Euro. Der Urlaub beträgt 30 Ausbildungstage.
1.368,26 Euro im ersten Ausbildungsjahr: So viel steht seit dem 1. Mai 2026 in § 8 Abs. 1 des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes. Der Satz gilt bundesweit gleich, bei der Stadtverwaltung Passau genauso wie beim Bundesamt in Köln, und er hängt nicht vom Ausbildungsberuf ab. Offene Plätze stehen unter Ausbildung im öffentlichen Dienst.
Wie hoch ist das Ausbildungsentgelt nach TVAöD?
Der TVAöD nennt für jedes Ausbildungsjahr einen festen Monatsbetrag. Er gilt für alle Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz, deren Ausbildender unter den TVöD fällt.
| Ausbildungsjahr | bis 31.3.2025 | ab 1.4.2025 | ab 1.5.2026 |
|---|---|---|---|
| Erstes | 1.218,26 € | 1.293,26 € | 1.368,26 € |
| Zweites | 1.268,20 € | 1.343,20 € | 1.418,20 € |
| Drittes | 1.314,02 € | 1.389,02 € | 1.464,02 € |
| Viertes | 1.377,59 € | 1.452,59 € | 1.527,59 € |
§ 8 Abs. 1 TVAöD, Besonderer Teil BBiG, Lesefassung der VKA. Die letzte Erhöhung um 75 Euro je Stufe stammt aus der Tarifeinigung vom April 2025 und wirkt seit dem 1. Mai 2026. Ein viertes Ausbildungsjahr kommt in der Verwaltung nur nach einer Verlängerung vor, weil § 5 Abs. 1 Nr. 2 BBiG die Ausbildungsdauer auf höchstens drei Jahre begrenzt.
Zwei Sonderfälle stehen direkt darunter im Tarifvertrag. Wird die Ausbildungszeit wegen eines schulischen Vorlaufs verkürzt, gilt der verkürzte Zeitraum nach § 8 Abs. 4 als bereits abgeleistete Ausbildungszeit: Wer mit Abitur ein Jahr verkürzt, startet also im zweiten Jahr und damit bei 1.418,20 Euro. Wird die Ausbildung dagegen verlängert, etwa nach nicht bestandener Prüfung, zahlt der Ausbildende nach § 8 Abs. 5 weiter den Satz des letzten regelmäßigen Ausbildungsabschnitts. Für den Bereich des TVöD Besonderer Teil Sparkassen gilt nach § 8 Abs. 3 eine eigene Regelung.
Was kommt zum Monatsentgelt dazu?
Vier weitere Leistungen sind tariflich zugesagt und stehen nicht im Ermessen der Behörde. Zusammen machen sie im ersten Ausbildungsjahr gut 1.400 Euro brutto zusätzlich aus.
- Jahressonderzahlung: 90 Prozent des Ausbildungsentgelts, das für November zusteht, ausgezahlt mit dem Novemberentgelt (§ 14 Abs. 1). Voraussetzung ist ein bestehendes Ausbildungsverhältnis am 1. Dezember.
- Lernmittelzuschuss: 50,00 Euro brutto in jedem Ausbildungsjahr, fällig spätestens mit der Septemberabrechnung (§ 11 Abs. 3). Die eigentlichen Ausbildungsmittel für Ausbildung und Prüfung stellt der Ausbildende ohnehin kostenlos.
- Vermögenswirksame Leistungen: 13,29 Euro monatlich nach § 13 des Allgemeinen Teils, für Auszubildende der Sparkassen abweichend geregelt.
- Abschlussprämie: 400 Euro als Einmalzahlung nach bestandener Prüfung (§ 17 Abs. 1 des Allgemeinen Teils, geprüfte Fassung von 2012), nicht jedoch nach einer Wiederholungsprüfung.
Auszubildende, die im erheblichen Umfang mit erschwerten Arbeiten beschäftigt werden, können nach § 8b ab dem zweiten Ausbildungsjahr einen monatlichen Pauschalzuschlag von 10 Euro erhalten; für bestimmte Zulagen der Beschäftigten sieht dieselbe Vorschrift die Hälfte des jeweiligen Satzes vor. Beides ist eine Kann-Regelung und deshalb vor Vertragsschluss zu klären.
Wie viel Urlaub und welche Arbeitszeit gelten?
30 Ausbildungstage Urlaub im Kalenderjahr bei einer Fünftagewoche, so steht es in § 9 Abs. 1. Damit liegen Auszubildende auf demselben Niveau wie Tarifbeschäftigte nach dem TVöD. Der Urlaub soll zusammenhängend in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden, was in der Praxis die Sommerferien der Berufsschule bedeutet.
Die wöchentliche Ausbildungszeit richtet sich nach § 7 Abs. 1 nach den Arbeitszeitvorschriften, die für die Beschäftigten des Ausbildenden gelten. In einer kommunalen Verwaltung im Westen sind das 39 Wochenstunden. Unterrichtszeiten samt Pausen zählen als Ausbildungszeit, und an Tagen mit mindestens 270 Minuten theoretischem betrieblichem Unterricht darf niemand zusätzlich zur praktischen Ausbildung herangezogen werden. Mehrarbeit über die geregelte Ausbildungszeit hinaus ist nach § 7 Abs. 6 unzulässig. Vor der Abschlussprüfung stehen nach § 12a des Allgemeinen Teils fünf bezahlte Ausbildungstage zur Prüfungsvorbereitung zur Verfügung, bei einer Sechstagewoche sechs.
Die Probezeit beträgt nach § 3 drei Monate. In dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. Danach ist eine Kündigung durch den Ausbildenden nur noch aus wichtigem Grund möglich, während Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen können. Wie das nach der Ausbildung im Arbeitsverhältnis weitergeht, steht im Beitrag zu Kündigungsfristen und Unkündbarkeit.
Was gilt für die Pflegeausbildung und für Praktika?
Für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz gibt es einen eigenen Besonderen Teil des TVAöD mit abweichenden Entgeltsätzen. Rechtlich verpflichtet ist der Träger der praktischen Ausbildung ohnehin: § 19 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes schreibt eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer der Ausbildung vor und stellt Auszubildende sozialversicherungsrechtlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleich. Sachbezüge dürfen nach § 19 Abs. 2 höchstens 75 Prozent der Bruttovergütung ausmachen und nur dann angerechnet werden, wenn der Ausbildungsvertrag das ausdrücklich vorsieht.
Der Geltungsbereich zieht klare Grenzen. Nach § 1 Abs. 2 des Allgemeinen Teils gilt der TVAöD nicht für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe, nicht für Heilerziehungspflege und auch nicht für Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre. Wer ein Anerkennungspraktikum in einer kommunalen Einrichtung absolviert, wird also nicht nach diesen Sätzen bezahlt, sondern nach dem gesonderten Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten. Fragen Sie die konkrete Höhe vor Vertragsschluss beim Personalamt ab, denn die Beträge weichen von der Tabelle oben ab. Stellen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen listet Gesundheit und Pflege.
Was verdiene ich nach der Ausbildung?
Der Sprung ist deutlich. Wer nach der Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten in E 5 Stufe 1 des TVöD VKA übernommen wird, kommt seit dem 1. Mai 2026 auf rund 3.124 Euro brutto im Monat, also mehr als das Doppelte des dritten Ausbildungsjahres. Die vollständigen Werte stehen unter TVöD VKA, die Zuordnung zur Entgeltgruppe erklärt der Beitrag zur Eingruppierung.
Ob es überhaupt weitergeht, entscheidet § 16a des Allgemeinen Teils. Danach werden Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem oder betrieblichem Bedarf für zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe entgegenstehen; danach folgt bei Bewährung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der Bedarf setzt eine freie und besetzbare Stelle voraus, und bei einer Auswahl zwischen mehreren Ausgelernten zählen Prüfungsergebnis und persönliche Eignung. Plant der Ausbildende keine Übernahme, muss er das nach § 16 Abs. 3 drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende schriftlich mitteilen.
Der Fehler, der Geld kostet
Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis verfallen nach § 19 des Allgemeinen Teils, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Das trifft in der Praxis vor allem drei Posten: den Lernmittelzuschuss, der bei Neueinstellungen im Herbst gern untergeht, die Fahrtkostenerstattung für eine auswärtige Berufsschule und den Verpflegungszuschuss beim Blockunterricht. Wer die Abrechnung erst am Ende der Ausbildung durchsieht, bekommt für das erste Jahr nichts mehr.
Bei der Fahrtkostenerstattung lohnt ein Blick auf die Schwelle: Nach § 10 Abs. 3 werden die notwendigen Fahrtkosten zur auswärtigen Berufsschule nur erstattet, soweit sie monatlich 6 Prozent des Ausbildungsentgelts für das erste Ausbildungsjahr übersteigen, also derzeit rund 82 Euro. Und die Erstattung entfällt, wenn das Land die Kosten ohnehin trägt. Familienheimfahrten sind nach § 10a einmal im Monat erstattungsfähig, aber nicht bei kurzer Entfernung oder einem Aufenthalt unter vier Wochen. Wer nach der Ausbildung nicht in der Verwaltung bleiben will, findet Alternativen unter Ausbildung im öffentlichen Dienst und im Beitrag zum dualen Studium in der Verwaltung.
Häufige Fragen
Wie viel verdient man in der Ausbildung im öffentlichen Dienst?
Nach § 8 Abs. 1 des TVAöD, Besonderer Teil BBiG, beträgt das monatliche Ausbildungsentgelt seit dem 1. Mai 2026 im ersten Ausbildungsjahr 1.368,26 Euro, im zweiten 1.418,20 Euro, im dritten 1.464,02 Euro und im vierten 1.527,59 Euro. Der Betrag hängt nicht vom Beruf ab: Eine angehende Verwaltungsfachangestellte bekommt genauso viel wie ein Fachinformatiker beim selben Arbeitgeber. Nur im Bereich des TVöD Besonderer Teil Sparkassen gilt eine abweichende Regelung.
Bekommen Auszubildende im öffentlichen Dienst Weihnachtsgeld?
Ja. § 14 des TVAöD Besonderer Teil BBiG gibt Auszubildenden, die am 1. Dezember in einem Ausbildungsverhältnis stehen, Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 90 Prozent des ihnen für November zustehenden Ausbildungsentgelts. Ausgezahlt wird sie mit dem Novemberentgelt. Der Anspruch sinkt um ein Zwölftel für jeden Monat ohne Entgeltanspruch, wobei Mutterschutz und Elternzeit im Geburtsjahr des Kindes ausgenommen sind.
Was ist die Abschlussprämie im TVAöD?
Eine Einmalzahlung von 400 Euro, die § 17 des TVAöD Allgemeiner Teil bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung vorsieht. Sie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt und wird nach dem Bestehen der Prüfung fällig. Wer die Ausbildung erst über eine Wiederholungsprüfung abschließt, hat keinen Anspruch darauf, der Ausbildende kann im Einzelfall aber davon abweichen.
Wie viele Urlaubstage haben Auszubildende im öffentlichen Dienst?
Bei einer Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Woche beträgt der Urlaubsanspruch nach § 9 Abs. 1 des TVAöD Besonderer Teil BBiG in jedem Kalenderjahr 30 Ausbildungstage. Der Urlaub soll nach Möglichkeit zusammenhängend in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden. In Betrieben, auf deren Beschäftigte der TV-V oder ein TV-N angewendet wird, gelten stattdessen die dortigen Regelungen.
Gilt der TVAöD auch für die Pflegeausbildung?
Für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz bei einem kommunalen Klinikum oder einer kommunalen Pflegeeinrichtung gilt ein eigener Besonderer Teil des TVAöD mit abweichenden Entgeltsätzen. § 19 Abs. 1 des Pflegeberufegesetzes verpflichtet den Träger der praktischen Ausbildung ohnehin zu einer angemessenen Ausbildungsvergütung für die gesamte Ausbildungsdauer. Für Krankenpflegehilfe, Altenpflegehilfe und Heilerziehungspflege gilt der TVAöD nach § 1 Abs. 2 nicht.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- TVAöD Besonderer Teil BBiG, Lesefassung der VKA (§ 8 Ausbildungsentgelt, § 9 Urlaub, § 11 Lernmittelzuschuss, § 14 Jahressonderzahlung) · Änderungstarifvertrag Nr. 14 vom 6.4.2025, Fassung vom 1.7.2025
- TVAöD Allgemeiner Teil, Lesefassung (§ 13 vermögenswirksame Leistungen, § 16a Übernahme, § 17 Abschlussprämie, § 19 Ausschlussfrist) · Fassung vom 13.9.2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 31.3.2012
- § 19 Pflegeberufegesetz (Ausbildungsvergütung) · Abruf 7.9.2026
- § 5 Berufsbildungsgesetz (Ausbildungsordnung, Ausbildungsdauer) · Abruf 7.9.2026
- Entgelttabelle TVöD VKA (data/pay-tables/TVoeD_VKA-2026-05-01.json) · Tarifeinigung 6.4.2025, Tabelle ab 1.5.2026