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Jobs bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen

Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Sparkassen, Entsorger und kommunale Kliniken gehören zum öffentlichen Sektor, funktionieren aber wie Unternehmen. Welche Rechtsformen und Tarifverträge dort gelten und was sich gegenüber der Kernverwaltung ändert.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert

Das Wichtigste in Kürze

Stadtwerke und kommunale Unternehmen zahlen nach eigenen Tarifverträgen, nicht nach dem TVöD. Der TV-V kennt die Entgeltgruppen 1 bis 15 mit sechs Stufen; in Gruppe 9 beginnt die Tabelle ab 1. Juni 2026 bei 4.618,94 Euro und endet in Stufe 6 bei 5.725,69 Euro. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden, der Urlaub 30 Arbeitstage, die jährliche Sonderzahlung mindestens 100 Prozent des Oktoberentgelts. Verbeamtung ist bei GmbH und AG ausgeschlossen.

Steht in einer Ausschreibung „Entgeltgruppe 9 TV-V“, meint das etwas anderes als „E 9 TVöD“. Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe hat eine eigene Tabelle: In Gruppe 9 beginnt sie ab 1. Juni 2026 bei 4.618,94 Euro im Monat und endet in Stufe 6 bei 5.725,69 Euro. Wer bei Stadtwerken, Verkehrsbetrieben, Sparkassen oder kommunalen Kliniken arbeitet, ist Teil des öffentlichen Sektors, aber nicht der Verwaltung, und die Unterschiede fangen beim Tarifvertrag an. Aktuelle Stellen finden Sie unter Jobs bei öffentlichen Unternehmen.

Was sind öffentliche Unternehmen?

Öffentliche Unternehmen erfüllen Aufgaben der Daseinsvorsorge, die eine Kommune oder ein Land nicht in der eigenen Verwaltung erledigen will oder darf. Dazu zählen Stadtwerke, die Strom, Gas, Fernwärme und Wasser liefern und oft auch Bäder und Telekommunikation betreiben, sowie Verkehrsbetriebe für Bus, Straßenbahn und U-Bahn, häufig als Tochter der Stadtwerke. Hinzu kommen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe, kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Sparkassen als Kreditinstitute in kommunaler Trägerschaft, städtische Kliniken und Universitätsklinika sowie Infrastrukturgesellschaften für Flughäfen, Häfen und Messen.

Für die Stellensuche trennt StaatsJobs den Arbeitgebertyp öffentliches Unternehmen von der Kommune als Kernverwaltung. Diese Trennung ist keine Formalie: Sie entscheidet über Tarifvertrag, Statusmöglichkeiten und Bewerbungsverfahren.

Welche Rechtsform, welcher Tarif?

Die Rechtsform bestimmt, ob Sie Arbeitnehmer eines Unternehmens oder Beschäftigter der Kommune sind, und welches Tarifwerk gilt.

Eigenbetrieb

Der Eigenbetrieb ist rechtlich Teil der Kommune, nur organisatorisch und wirtschaftlich verselbstständigt. Beschäftigte haben ihren Arbeitsvertrag mit der Stadt oder dem Landkreis; es gilt der TVöD, oft in der Fassung für Versorgungsbetriebe oder Entsorgung. Typische Beispiele sind Stadtentwässerung, Abfallwirtschaftsbetriebe und städtische Bäder.

Anstalt des öffentlichen Rechts

Die Anstalt des öffentlichen Rechts hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, bleibt aber öffentlich-rechtlich. Sparkassen sind fast durchweg als solche organisiert, ebenso viele Stadtreinigungen und einzelne Stadtwerke. Für die Beschäftigten gilt ein Tarifvertrag, bei Sparkassen der TVöD-Sparkassen mit eigener Entgelttabelle. Eine Anstalt kann grundsätzlich Beamte beschäftigen; praktisch betrifft das übernommene Altfälle.

GmbH oder Aktiengesellschaft in kommunaler Hand

Die meisten Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungsgesellschaften und Klinikverbünde sind privatrechtlich organisiert, die Anteile hält die Kommune ganz oder mehrheitlich. Die Beschäftigten sind Arbeitnehmer der Gesellschaft. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt an der Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband: der TV-V bei Versorgungsbetrieben, der TV-N bei Verkehrsunternehmen, der TVöD bei Kliniken, Bädern und Wohnungsgesellschaften ohne Spartentarif, ein Haustarifvertrag bei Flughäfen, Messen, Häfen und einigen großen Versorgern. Der TV-V gilt dabei unmittelbar nur für rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe, die in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigen und deren Personal zu mindestens 90 Prozent in der Energie- oder Wasserversorgung eingesetzt ist. Andere Betriebe können landesbezirklich einbezogen werden.

Wie funktioniert der TV-V?

Der TV-V weicht in mehreren Punkten sichtbar vom TVöD ab. Er kennt die Entgeltgruppen 1 bis 15, wobei die Gruppen 2 bis 15 in sechs Stufen aufgeteilt sind und die Gruppe 1 nur einen einzigen Betrag hat. Eingruppiert wird nach der Tätigkeit, die mindestens zur Hälfte regelmäßig auszuüben ist. Der Stufenaufstieg richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber, nicht nach allgemeiner Berufserfahrung.

RegelungTV-V
Entgeltgruppen1 bis 15; Gruppen 2 bis 15 mit sechs Stufen (§ 5 Abs. 1 und 2)
StufenlaufzeitenStufe 2 nach 2 Jahren, Stufe 3 nach 2, Stufe 4 nach 3, Stufe 5 nach 4, Stufe 6 nach 4 Jahren
StufenzuordnungFörderliche Zeiten können berücksichtigt werden; bei überdurchschnittlicher Leistung kann die Laufzeit verkürzt werden (Kann-Regel)
HöhergruppierungStufengleich aus den Gruppen 2 bis 14; die Laufzeit beginnt am Tag der Höhergruppierung neu (§ 5 Abs. 2a)
Arbeitszeit39 Stunden wöchentlich ohne Pausen; einvernehmliche Erhöhung auf bis zu 42 Stunden möglich, befristet auf 18 Monate
Urlaub30 Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche; Zusatzurlaub je vier Monate Schicht- oder je zwei Monate Wechselschichtarbeit
SonderzahlungMindestens 100 v. H. des Oktoberentgelts, ausgezahlt mit dem Novemberentgelt (§ 16)
LeistungsentgeltWiderrufliche Leistungszulagen und Leistungsprämien nach § 6 Abs. 5 und 6, jährlich neu entschieden, nicht zusatzversorgungspflichtig

Zwei Punkte verdienen Aufmerksamkeit. Die Stufenzuordnung bei Einstellung ist eine Kann-Regel: Förderliche Zeiten aus früheren Beschäftigungen können angerechnet werden, ein Anspruch besteht nicht. Wer aus der Privatwirtschaft kommt, sollte einschlägige Vorerfahrung deshalb im Bewerbungsverfahren belegen und die Anrechnung ausdrücklich ansprechen; die Systematik im Tarifbereich beschreibt der Beitrag Stufenzuordnung bei Neueinstellung. Zum Zweiten sind die Leistungsbestandteile widerruflich und werden jährlich neu entschieden; sie erhöhen weder die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung noch die Zusatzversorgung.

Beispiel Entgeltgruppe 9

Die Entgelttabelle des TV-V gilt ab 1. Juni 2026. In der Entgeltgruppe 9 zahlt sie in Stufe 1 4.618,94 Euro, in Stufe 3 5.282,91 Euro und in Stufe 6 5.725,69 Euro monatlich. Die Spanne innerhalb einer Gruppe beträgt damit gut 1.100 Euro, erreichbar nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Die Gruppe 1 kennt nur einen Betrag von 2.604,51 Euro, die Gruppe 15 beginnt bei 6.813,22 Euro. Zum Vergleich mit der Verwaltung dient die TVöD-Tabelle VKA; die Systematik der Entgeltgruppen erklärt der Beitrag Eingruppierung.

Welche Berufe werden gesucht?

Öffentliche Unternehmen suchen andere Profile als die Verwaltung. Verwaltungsfachangestellte sind dort die Ausnahme, Technikerinnen, Handwerker und Kaufleute die Regel. Gefragt sind Elektroniker für Betriebstechnik, Anlagenmechaniker, Netzmonteure und Ingenieurinnen der Elektro-, Versorgungs- und Verfahrenstechnik, dazu Fahrpersonal und Kfz-Mechatroniker im Nahverkehr. In der IT geht es um Netzleittechnik, Abrechnungssysteme, intelligente Messsysteme und Informationssicherheit für kritische Infrastruktur, im kaufmännischen Bereich um Energiewirtschaft, Abrechnung, Controlling und Einkauf. Kommunale Kliniken suchen Pflegefachkräfte und Ärztinnen, Sparkassen Bankkaufleute und Kundenberatung. Viele dieser Berufe werden auch ausgebildet; Plätze finden Sie unter Ausbildungs- und Studienplätze.

BereichTypische ArbeitgeberTarifwerk
Energie und WasserStadtwerke, Wasserverbände, FernwärmegesellschaftenTV-V, teils Haustarif
NahverkehrVerkehrsbetriebe, VerkehrsverbündeTV-N, landesbezirklich verschieden
EntsorgungAbfallwirtschaftsbetriebe, Stadtreinigung, StadtentwässerungTVöD, oft als Eigenbetrieb
WohnenKommunale WohnungsbaugesellschaftenTVöD oder Haustarif
FinanzenSparkassen, Landesbanken, FörderbankenTVöD-Sparkassen
GesundheitStädtische Kliniken, UniversitätsklinikaTVöD-K, TV-Ärzte
InfrastrukturFlughäfen, Häfen, MessenHaustarifverträge

Was ändert sich gegenüber der Kernverwaltung?

Der auffälligste Unterschied ist der Status. GmbH und AG können keine Beamten ernennen, Pension und Beihilfe scheiden damit aus; wer das will, braucht eine Stelle in der Verwaltung, zu finden unter Beamtenstellen. Die Alternative ist nicht schlecht: Es gilt Tarifbindung mit festen Entgeltgruppen und Stufen, im TV-V 30 Tage Urlaub und eine Sonderzahlung von mindestens 100 Prozent des Oktoberentgelts, dazu die betriebliche Zusatzversorgung über die kommunalen Zusatzversorgungskassen. Die Unterschiede beider Statusgruppen behandelt der Beitrag Beamte oder Tarifbeschäftigte.

Der zweite Unterschied betrifft die Arbeitszeit. Netzbetrieb, Leitstelle, Fahrdienst und Klinik laufen rund um die Uhr, Schicht- und Bereitschaftsdienste sind der Normalfall und werden über Zuschläge und Zusatzurlaub ausgeglichen. Die Gleitzeit der Verwaltung findet sich nur in kaufmännischen Bereichen. Der dritte betrifft die Interessenvertretung: In einer GmbH gilt das Betriebsverfassungsgesetz, Sie haben es mit einem Betriebsrat zu tun, nicht mit einem Personalrat. Damit ändern sich auch die Beteiligungsrechte bei Einstellung und Eingruppierung.

Konkret statt abstrakt lässt sich das unternehmerische Umfeld an drei Punkten festmachen: Kunden können den Stromanbieter wechseln, Verkehrsleistungen werden nach dem Vergaberecht ausgeschrieben und turnusmäßig neu vergeben, und Kliniken rechnen über Fallpauschalen ab. Das erklärt, warum der TV-V überhaupt leistungsbezogene Entgeltbestandteile kennt, die der TVöD in dieser Form nicht hat. Wer aus der Privatwirtschaft wechselt, findet weitere Hinweise im Beitrag zum Quereinstieg in den öffentlichen Dienst.

Worauf Sie sich bei der Bewerbung einstellen

  1. Prüfen Sie, welcher Tarifvertrag und welche Entgeltgruppe in der Ausschreibung stehen. Fehlt die Angabe, fragen Sie vor dem Gespräch nach, nicht danach. Eine Gruppe ohne Tarifwerk ist keine Information.
  2. Sprechen Sie die Anrechnung förderlicher Zeiten aktiv an. Im TV-V ist sie eine Kann-Regel; wer nicht danach fragt, startet in Stufe 1 und braucht zwei Jahre bis zur nächsten Stufe.
  3. Belegen Sie fachliche Nachweise, die in der Branche zählen: Schaltberechtigung, Führerschein der Klasse D, Fachkunde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder Zertifikate zur Informationssicherheit.
  4. Rechnen Sie mit einem Auswahlgespräch, das auf Praxis zielt statt auf Rechtskenntnisse, und mit einem kürzeren Verfahren als im Laufbahnrecht.
  5. Lesen Sie eine Entgeltgruppe nie mit der falschen Tabelle. Sparkassen, Kliniken und Versorger haben je eigene Systematiken, und die Beträge weichen deutlich voneinander ab.

Der häufigste Fehler liegt beim letzten Punkt. Wer „EG 9“ liest und im Kopf die TVöD-Tabelle aufruft, verhandelt auf falscher Grundlage und merkt es erst mit der ersten Abrechnung. Fragen Sie im Zweifel nach der geltenden Fassung samt Datum; die Lesefassungen der Spartentarifverträge veröffentlicht die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf vka.de.

Häufige Fragen

Gehören Stadtwerke zum öffentlichen Dienst?

Wirtschaftlich ja, rechtlich nur teilweise. Stadtwerke befinden sich in kommunaler Hand, sind aber meist als GmbH oder Aktiengesellschaft organisiert und beschäftigen ihr Personal nach Arbeitsrecht und Tarifvertrag, nicht nach Beamtenrecht. Viele sind Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband und wenden den TV-V oder den TVöD an, andere haben Haustarifverträge. Der TV-V gilt unmittelbar nur für Betriebe mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.

Was verdient man nach TV-V?

Der TV-V hat eigene Entgeltgruppen von 1 bis 15, die Gruppen 2 bis 15 sind in sechs Stufen aufgeteilt. In der Entgeltgruppe 9 beginnt die Tabelle ab 1. Juni 2026 bei 4.618,94 Euro monatlich in Stufe 1 und erreicht in Stufe 6 5.725,69 Euro. Die Entgeltgruppe 1 kennt nur einen Betrag, 2.604,51 Euro. Hinzu kommen können widerrufliche Leistungszulagen und Leistungsprämien nach § 6.

Kann ich bei einem kommunalen Unternehmen verbeamtet werden?

In aller Regel nein. Beamte gibt es nur bei Dienstherren mit Dienstherrnfähigkeit, also Gebietskörperschaften und bestimmten Anstalten des öffentlichen Rechts. Eine GmbH oder AG kann keine Beamten ernennen. Vereinzelt sind Beamte der Stadt zu einem Eigenbetrieb oder einer Anstalt abgeordnet oder zugewiesen; neue Verbeamtungen finden dort praktisch nicht statt.

Wie lange dauert der Stufenaufstieg im TV-V?

Nach § 5 Abs. 2 TV-V erreichen Beschäftigte Stufe 2 nach zwei Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach weiteren zwei Jahren, Stufe 4 nach drei, Stufe 5 nach vier und Stufe 6 nach vier weiteren Jahren. Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit beim selben Arbeitgeber. Förderliche Zeiten können berücksichtigt werden, und bei Leistungen erheblich über dem Durchschnitt kann die Zeit verkürzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen TVöD, TV-V und TV-N?

Alle drei sind Tarifverträge der kommunalen Arbeitgeberverbände. Der TVöD gilt für die Kernverwaltung und viele Eigenbetriebe. Der TV-V regelt Versorgungsbetriebe wie Stadtwerke mit eigener Entgelttabelle, eigener Stufensystematik und leistungsbezogenen Elementen. Der TV-N gilt für den kommunalen Nahverkehr und wird landesbezirklich abgeschlossen, weshalb er regional unterschiedlich ausfällt. Welcher Vertrag gilt, steht in der Ausschreibung.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), Lesefassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände · Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 18, Stand 1.1.2026
  2. VKA, Sparte Versorgung: Tarifverträge für Versorgungsbetriebe · abgerufen 7.9.2026
  3. TV-V Broschürenfassung der VKA · Fassung vom 6.4.2025