Assessment-Center im öffentlichen Dienst: Übungen und Bewertung
Kurzvortrag, Gruppendiskussion, Rollenspiel, schriftlicher Test: Behörden setzen jede Übung für ein bestimmtes Anforderungsmerkmal ein. Wer weiß, welches Merkmal gemessen wird, weiß auch, worauf die Beobachter achten.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Ein Assessment-Center im öffentlichen Dienst ist ein Auswahlverfahren aus mehreren Übungen, das dieselbe Rechtsbindung hat wie das Vorstellungsgespräch: Bewertet werden nach Art. 33 Abs. 2 GG nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Der Zoll prüft im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens für die Verwaltungsinformatik 2,5 Stunden lang fünf Module und im mündlichen Teil Rollenspiel, Präsentation und Interview. Jede Übung ist einem Merkmal aus der Ausschreibung zugeordnet; mehrere Beobachter bewerten getrennt.
Beim Zoll dauert der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens für den Studiengang Verwaltungsinformatik 2,5 Stunden und besteht aus fünf Modulen: Mathematik, Logik, Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse sowie Allgemeinwissen und IT-Basiswissen. Ein Taschenrechner ist nicht zugelassen. Bestandene Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden „nach dem Prinzip der Bestenauslese“ zum mündlichen Teil geladen und stellen sich dort „in einem Rollenspiel, bei einer Präsentation sowie in einem Interview“ vor. Das ist kein Persönlichkeitsraten, sondern ein Messinstrument mit festen Skalen.
Was ist ein Assessment-Center und wann setzen Behörden es ein?
Ein Assessment-Center ist ein Auswahlverfahren aus mehreren Übungen, in denen mehrere geschulte Beobachterinnen und Beobachter dasselbe Verhalten unabhängig voneinander bewerten. karriere.bund.de spricht von einem „strukturierten Auswahlverfahren“ und nennt Gruppendiskussionen, schriftliche Aufgaben und Rollenspiele als Bestandteile.
Behörden greifen dazu, wenn viele Bewerbungen auf wenige Plätze treffen oder wenn die Stelle Verhalten verlangt, das sich im Gespräch nicht prüfen lässt. Typisch ist das bei Sammelausschreibungen für Ausbildung und duales Studium sowie bei Führungspositionen. Beim Bund entwirft und moderiert das Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamts solche Verfahren für andere Bundesbehörden. Das erklärt, warum Sie in Bonn oder Köln denselben Aufgabentyp treffen können wie bei einer ganz anderen Behörde.
Der rechtliche Rahmen ist derselbe wie beim Vorstellungsgespräch in der Behörde. Art. 33 Abs. 2 GG erlaubt nur Eignung, Befähigung und fachliche Leistung als Maßstab; § 9 BBG schließt Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Religion, politische Anschauung und „Beziehungen“ ausdrücklich aus. Deshalb bekommen alle dieselben Übungen in derselben Reihenfolge.
Welche Übung misst welche Kompetenz?
Jede Übung im Verfahren hat genau einen Zweck: ein Merkmal aus dem Anforderungsprofil sichtbar zu machen. Die Zuordnung steht vor dem Verfahren fest.
| Übung | Gemessene Kompetenz | Worauf die Beobachtung zielt | Belegt bei |
|---|---|---|---|
| Schriftlicher Test (Mathematik, Logik, Sprache) | Grundfähigkeiten, Sprachverständnis | Rechenwege ohne Hilfsmittel, Zahlenreihen, Textanalyse, Umgang mit Rechtsvorschriften | Zoll |
| Kurzvortrag oder Präsentation | Strukturierungsvermögen, Auftreten | Ob Sie ein Thema in begrenzter Zeit gliedern und für Laien verständlich machen | Zoll, Bundesnachrichtendienst |
| Gruppendiskussion | Teamfähigkeit, Kommunikation | Ob Sie andere einbeziehen, Ergebnisse festhalten und beim Thema bleiben | Bundesnachrichtendienst, karriere.bund.de |
| Rollenspiel (Bürgergespräch, Konfliktgespräch) | Konfliktverhalten, Serviceorientierung | Ob Sie zuhören, den Sachverhalt vom Ton trennen und eine Entscheidung begründen | Zoll, Bundesnachrichtendienst |
| Fallbearbeitung oder Aufsatz | Urteils- und Entscheidungsvermögen | Ob Sie einen Sachverhalt ordnen, die Rechtsgrundlage benennen und eine Folge ableiten | Bundesnachrichtendienst |
| Strukturiertes Interview | Motivation, fachliche Leistung | Ob Sie Verhaltensbeispiele aus Ihrer Praxis nennen statt Absichtserklärungen | Zoll, Bundesnachrichtendienst |
Eine Postkorbübung, bei der Sie unter Zeitdruck eingehende Vorgänge sortieren und begründen, ist als Format verbreitet, wird aber auf den Karriereportalen des Bundes nicht regelmäßig ausgewiesen. Wenn sie im Verfahren steht, misst sie Arbeitsorganisation und Delegationsverhalten, nicht Geschwindigkeit.
Wie kommt die Bewertung zustande?
Nach Merkmalen und getrennt. Für jede Übung existiert ein Bogen mit den Merkmalen, die diese Übung prüfen soll, und einer Skala je Merkmal. Jeder Beobachter füllt zunächst allein aus, danach werden die Bewertungen zusammengeführt und Abweichungen besprochen. Der Sinn dieser Trennung ist, dass ein starker erster Eindruck nicht alle weiteren Urteile färbt.
Für Sie folgen daraus zwei Konsequenzen. Erstens zählt jede Übung neu: Ein missratener Kurzvortrag ist keine Vorentscheidung für die Gruppendiskussion, weil andere Merkmale bewertet werden. Zweitens ist Verhalten, das kein Merkmal trifft, wertlos. Wer in der Gruppendiskussion die beste Fachlösung hat, sie aber gegen die Gruppe durchdrückt, verliert bei Teamfähigkeit genau das, was er bei Fachwissen gewinnt.
Ein Beispiel für die Wirkung dieser Trennung: In einer Gruppendiskussion sollen sechs Personen eine Rangfolge für die Vergabe knapper Mittel festlegen. Bewertet werden hier nicht die Argumente selbst, sondern das Verhalten dazu. Wer eine Vorrednerin aufgreift und ihren Punkt weiterführt, füllt das Merkmal Kooperation. Eine Zusammenfassung des Zwischenstands nach zwanzig Minuten füllt Strukturierungsvermögen. Stille Zustimmung füllt nichts, auch wenn die Person der Gruppe innerlich folgt. Der Beobachter darf nur bewerten, was er gesehen hat.
Was nicht bewertet werden darf, steht in § 9 Abs. 2 BGleiG: Unterbrechungen der Berufstätigkeit wegen Familien- oder Pflegeaufgaben, eine geringere Anzahl aktiver Dienstjahre aus demselben Grund, reduzierte Arbeitszeit und die Absicht, künftig die Arbeitszeit zu reduzieren. Fragen nach Familienstand, Schwangerschaft oder Pflegeaufgaben sind nach § 7 Abs. 2 BGleiG in Vorstellungsgesprächen und besonderen Auswahlverfahren unzulässig, das Assessment-Center eingeschlossen.
Wie bereiten Sie sich sinnvoll vor?
- Die Ausschreibung nach Kompetenzbegriffen durchsuchen. Steht dort „Team- und Kommunikationsfähigkeit“, kommt eine Gruppenübung; steht dort „Diversity- und Gender-Kompetenz“, kommt eine Frage danach. In der Ausschreibung des Bundesverwaltungsamts unter der Kennziffer BVA-2026-103 für eine Sachgebietsleitung im Bereich Kultur stehen etwa Workshops, Führungskräftedialoge und Befragungen im Aufgabenprofil; das Verfahren wird Moderation und Gesprächsführung prüfen.
- Je Kompetenz zwei Situationen aus Ihrer Berufspraxis notieren, mit Ausgangslage, Ihrem Vorgehen und dem Ergebnis. Diese Beispiele tragen im Interview und im Rollenspiel.
- Einen Kurzvortrag üben, mit Uhr. Fünf Minuten sind kürzer, als sie klingen; drei Gliederungspunkte sind das Maximum, das Zuhörer behalten.
- Die Grundrechenarten ohne Taschenrechner auffrischen, wenn ein schriftlicher Test angekündigt ist. Der Zoll prüft ausdrücklich Dreisatz, Prozentrechnen sowie Rechnen mit Potenzen und Logarithmen.
- Nachteilsausgleiche früh beantragen, nicht am Prüfungstag. Zuständig ist die Stelle, die in der Ausschreibung als Kontakt genannt ist.
- Die Anreise so planen, dass ein verspäteter Zug das Verfahren nicht kostet. Ein Assessment-Center wird für eine Gruppe terminiert und selten wiederholt.
Was viele unterschätzt: die Übungen hängen nicht zusammen
Der häufigste Fehler ist, aus einer schwachen Übung auf das Gesamtergebnis zu schließen und danach abzubauen. Genau dafür ist das Verfahren nicht gebaut. Weil jede Übung eigene Merkmale prüft und jeder Beobachter zunächst allein bewertet, kann eine schwache Gruppendiskussion durch eine überzeugende Fallbearbeitung ausgeglichen werden. Ein innerliches Aufgeben nach der ersten Übung verschenkt die restlichen Merkmale.
Der zweite Punkt betrifft die Zeit danach. Beim Bundesnachrichtendienst folgt auf das Auswahlverfahren eine Sicherheitsüberprüfung, die nach eigener Angabe „eine bestimmte Zeit beansprucht“; bei anderen Behörden kommen Beteiligung der Vertretungen und haushaltsrechtliche Freigabe hinzu. Warum sich das über Wochen zieht, steht im Beitrag zur Dauer von Auswahlverfahren. Wer parallel weitersuchen will, findet die aktuellen Stellen beim Bund und die Stellen bei Kommunen; die Regeln zu den Terminen davor stehen im Beitrag zu den Bewerbungsfristen.
Häufige Fragen
Was ist ein Assessment-Center im öffentlichen Dienst?
Ein Auswahlverfahren aus mehreren aufeinanderfolgenden Übungen, in denen mehrere geschulte Beobachter dasselbe Verhalten getrennt bewerten. karriere.bund.de nennt als Beispiele Gruppendiskussionen, schriftliche Aufgaben und Rollenspiele. Anders als beim einzelnen Gespräch soll die Behörde Verhalten sehen statt Behauptungen hören. Jede Übung ist vorher einem Anforderungsmerkmal aus der Ausschreibung zugeordnet.
Welche Übungen kommen in einem Auswahlverfahren beim Bund vor?
Der Zoll nennt für das Auswahlverfahren zur Verwaltungsinformatik einen schriftlichen Teil von 2,5 Stunden mit den Modulen Mathematik, Logik, Deutsch, Englisch sowie Allgemein- und IT-Basiswissen und einen mündlichen Teil mit Rollenspiel, Präsentation und Interview. Der Bundesnachrichtendienst nennt je nach Ausschreibung Persönlichkeitstest, Aufsatz, Sprachtest, Kurzvortrag, Gruppendiskussion oder Rollenspiel.
Wie werde ich im Assessment-Center bewertet?
Nach Merkmalen, nicht nach Gesamteindruck. Für jede Übung gibt es einen Bogen mit den Merkmalen, die diese Übung messen soll, und jeder Beobachter füllt ihn zunächst allein aus. Erst danach werden die Bewertungen zusammengeführt. Maßstab ist Art. 33 Abs. 2 GG: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Sympathie, Herkunft oder Beziehungen sind nach § 9 BBG ausdrücklich unzulässig.
Muss ich mich in der Gruppendiskussion durchsetzen?
Nein. Gemessen wird Kooperation, nicht Dominanz. Wer andere unterbricht, verliert bei den Merkmalen Teamfähigkeit und Kommunikation, auch wenn er inhaltlich richtig liegt. Wirksam sind Beiträge, die auf einen Vorredner Bezug nehmen, ein Ergebnis festhalten oder eine ruhige Teilnehmerin einbeziehen. Schweigen führt allerdings ebenfalls zu keiner Bewertung.
Kann ich als schwerbehinderte Person Nachteilsausgleiche verlangen?
Ja. Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber nach § 165 Satz 3 SGB IX einladen, wenn die fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Nachteilsausgleiche wie verlängerte Bearbeitungszeiten oder barrierefreie Aufgabenformate beantragen Sie vorab bei der ausschreibenden Stelle. Die Schwerbehindertenvertretung hat nach § 178 Abs. 2 Satz 4 SGB IX das Recht, am Verfahren teilzunehmen.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Zoll: Auswahlverfahren Verwaltungsinformatik (schriftlicher und mündlicher Teil) · Abruf 7.9.2026
- karriere.bund.de: Bewerben in der Bundesverwaltung (strukturiertes Auswahlverfahren, Bestenauslese) · Abruf 7.9.2026
- Bundesnachrichtendienst: Bewerbungsprozess (Übungsformen, Sicherheitsüberprüfung) · Abruf 7.9.2026
- Bundesverwaltungsamt: Servicezentrum Personalgewinnung (Konzeption und Moderation von Assessment-Centern) · Abruf 7.9.2026
- Grundgesetz Art. 33 Abs. 2 (gesetze-im-internet.de) · Abruf 7.9.2026
- Bundesbeamtengesetz § 9 (Auswahlkriterien) · Abruf 7.9.2026
- Bundesgleichstellungsgesetz §§ 7 und 9 (Bewerbungsgespräche, Qualifikation) · Abruf 7.9.2026
- SGB IX § 165 (Einladungspflicht) und § 178 Abs. 2 (Schwerbehindertenvertretung) · Abruf 7.9.2026
- service.bund.de, Ausschreibung Bundesverwaltungsamt, Kennziffer BVA-2026-103, Bewerbungsfrist 28.9.2026 · Abruf 7.9.2026