- Jobs bei Stadtwerken und kommunalen Unternehmen
Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Sparkassen, Entsorger und kommunale Kliniken gehören zum öffentlichen Sektor, funktionieren aber wie Unternehmen. Welche Rechtsformen und Tarifverträge dort gelten und was sich gegenüber der Kernverwaltung ändert.
- TV-V, TV-N, TVöD-K und TVöD-S: Tarife öffentlicher Unternehmen
Stadtwerke zahlen nach TV-V, Verkehrsbetriebe nach regionalen TV-N, Kliniken nach TVöD-K und Sparkassen nach TVöD-S. Welche Sparte welchen Tarifvertrag anwendet und woran Sie erkennen, mit welcher Tabelle Sie rechnen müssen.
- Rechte und Pflichten von Beamten: Treue, Streikverbot, Remonstration
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken, müssen Weisungen befolgen und dienen dem ganzen Volk. Im Gegenzug schuldet der Dienstherr Alimentation, Fürsorge und Lebenszeit. Was die §§ 33 bis 37 BeamtStG verlangen und wie Sie rechtswidrige Anordnungen abwehren.