- Verbeamtung: Höchstalter in Bund und allen 16 Ländern
Mecklenburg-Vorpommern setzt die Grenze bei 40 Jahren, Hessen bei 50, der Bund bei 50. Wer wo noch verbeamtet werden kann, welche Norm das regelt und welche Zeiten für Kinder und Pflege angerechnet werden.
- Rechte und Pflichten von Beamten: Treue, Streikverbot, Remonstration
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken, müssen Weisungen befolgen und dienen dem ganzen Volk. Im Gegenzug schuldet der Dienstherr Alimentation, Fürsorge und Lebenszeit. Was die §§ 33 bis 37 BeamtStG verlangen und wie Sie rechtswidrige Anordnungen abwehren.
- Beamter werden: Voraussetzungen und Ablauf der Ernennung
Drei Bedingungen aus § 7 BeamtStG entscheiden über den Zugang: Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue und Befähigung. Danach führt der Weg über Widerruf und Probe zur Lebenszeitstelle. Was jede Stufe verlangt und wo Bewerbungen scheitern.