W3-Professur für Physiologie (vegetative Physiologie)
Die Medizinische Fakultät besetzt am Institut für Zelluläre und Molekulare Physiologie voraussichtlich zum 1. März 2028 eine W3-Professur für Physiologie (vegetative Physiologie) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Mit der Professur ist die Leitung des Instituts für Zelluläre und Molekulare Physiologie verbunden. Aufgaben
- Vertretung des Fachs Physiologie in Forschung und Lehre
- Stärkung des fakultären Schwerpunkts in der Nieren- und Kreislaufforschung
- Herausragende Forschungsleistungen auf dem Gebiet der vegetativen Physiologie, vorzugsweise mit Fokus auf zelluläre und molekulare Funktionsmechanismen der Nieren- und/oder Herz-Kreislaufphysiologie
- Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsschwerpunkten der Medizinischen Fakultät
- Aktive Mitgestaltung bestehender Forschungsverbünde und Initiierung neuer interdisziplinärer Forschungskonsortien
- Nachweis wissenschaftlicher Exzellenz durch international sichtbare, qualitativ hochwertige Publikationen sowie wiederholte erfolgreiche Einwerbung kompetitiver Drittmittel
- Nachgewiesene Kompetenzen in der wissenschaftlichen Führung, z. B. durch mehrjährige Leitung von Arbeitsgruppen oder vergleichbaren wissenschaftlichen Strukturen
- Einschlägige Erfahrungen und innovative Konzepte im curricularen Unterricht des Fachs vegetative Physiologie
- Lehre überwiegend in deutscher Sprache in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Molekulare Medizin Einstellungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes Hochschulstudium
- Pädagogische Eignung
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, nachgewiesen durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (auch außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht) Wünschenswert
- Fachärztliche Qualifikation im Bereich Physiologie und/oder als Fachphysiologin / Fachphysiologe (m/w/d) Rahmenbedingungen Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Die FAU erwartet:
- Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung
- Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln
- Hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden
- Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e. V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an. Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasstWissenschaftsmanagement Wissenschaftsmanagement Humanmedizin Zahnmedizin Biomedizin Molekularbiologie Professor, Professorin Hochschulleitung, Institutsleitung, Amtsleitung, Geschäftsführung, Direktor, Direktorin, Vorstand Lehre & Forschung, Wissenschaft Klinische Forschung, Regulatory Affairs Universität Universitätsklinik Vollzeit
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