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Rektorin / Rektor (w/m/d) der Technischen Hochschule Ulm

An der Technischen Hochschule Ulm ist zum 1. September 2027 die Stelle Rektorin / Rektor (w/m/d) zu besetzen. Der derzeitige Amtsinhaber geht zum 31.08.2027 in den Ruhestand. Aufgaben & Verantwortlichkeiten Die Rektorin oder der Rektor hat den Vorsitz des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse und vertritt die Hochschule nach außen. Aufgaben und Rechtsstellung ergeben sich aus dem baden-württembergischen Landeshochschulgesetz. Anforderungen Gesucht wird eine Persönlichkeit mit ausgeprägter Führungs- und Organisationserfahrung, idealerweise aus dem Wissenschafts- oder Hochschulumfeld, die die Technische Hochschule Ulm gemeinsam mit den Fakultäten strategisch weiterentwickelt und diese überzeugend nach innen und außen repräsentiert. Mit Gestaltungswillen, Entscheidungsfreude und einem wertschätzenden, teamorientierten Führungsverständnis geben Sie Impulse für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre, Forschung und Transfer sowie für eine moderne Hochschulorganisation. Sie zeichnen sich durch ausgeprägte Kommunikations-, Kooperations- und Integrationsfähigkeit sowie Moderations- und Verhandlungsgeschick aus. Sie verstehen es, unterschiedliche Interessen zusammenzuführen, tragfähige Entscheidungen herbeizuführen und Veränderungsprozesse erfolgreich zu gestalten. Mit einem ausgeprägten Interesse an technologischen Entwicklungen fördern Sie eine zukunftsorientierte Lehr- und Forschungskultur. Sie entwickeln Kooperationen und Netzwerke der Hochschule auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene mit Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft weiter. Qualifikationen Zur Rektorin oder zum Rektor kann bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin oder Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist. Rahmenbedingungen Die Rektorin oder der Rektor wird vom Hochschulrat und Senat gemeinsam gewählt. Die Ernennung erfolgt durch den Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg für eine Amtszeit von 6 bis 8 Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit, soweit nicht durch Vertrag ein befristetes Dienstverhältnis begründet wird. Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (W3) zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs. Die Technische Hochschule Ulm strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen an. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Bei entsprechender Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Personen bevorzugt berücksichtigt. Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasstWissenschaftsmanagement Wirtschaftswissenschaften, Management, Verwaltung Recht Erziehung, Pädagogik, Weiterbildung Wissenschaftsmanagement Hochschulleitung, Institutsleitung, Amtsleitung, Geschäftsführung, Direktor, Direktorin, Vorstand Lehre & Forschung, Wissenschaft Verwaltung, Management Hochschule für angewandte Wissenschaften Vollzeit

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