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E 5 TV-L

Prüfer (m/w/d) nicht ortsfester elektrischer bzw. technischer Geräte und Anlagen bei dem Polizeip...

Bei dem Polizeipräsidium Trier ist zum 01.03.2027 die unbefristete Stelle eines

Prüfers (m/w/d) nicht ortsfester elektrischer bzw. technischer Geräte und
Anlagen

in der Abteilung Polizeiverwaltung / Referat PV 5 „Liegenschaften“ am
Standort Trier zu besetzen.

Die Tätigkeit ist nach der Entgeltgruppe 5 (derzeit 3.073,97€ brutto) des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet.

Es handelt sich um eine Vollzeitstellemit einer durchschnittlichen
regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von39 Stunden.Die Stelle ist
grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen
ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen
Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Der Aufgabenbereich umfasst die präsidialweite Prüfung der nicht ortsfesten
elektrischen Anlagen und Geräte, insbesondere

  • die Sichtprüfung des zu prüfenden Gerätes,
  • die EDV-Erfassung und Vergabe des Barcodes,
  • die Messung der elektrischen Ströme,
  • das Abspeichern und Bewerten der Messergebnisse,
  • die Entscheidung über die Verwendung bzw. den Verbleib der Anlage/des

Gerätes,

  • die Feststellung einer Prüfungs-Sequenz für jede Anlage / jedes Gerät

insbesondere in Abhängigkeit der zu beurteilenden Benutzungshäufigkeit und
-intensität, sowie der möglichen Umgebungseinflüsse,

  • Prüfung, Instandhaltung, Reparatur und Erweiterung technischer und

elektrischer Anlagen,

  • allgemeine Hausmeistertätigkeiten,
  • sowie verschiedene administrative Arbeiten.

Erwartet werden

  • abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung,
  • Kenntnisse in den gängigen MS-Office - Standardanwendungen („Word“,

„Excel“, „Outlook“),

  • allgemeines handwerkliches Geschick,
  • Flexibilität,
  • Teamfähigkeit,
  • eine selbstständige, gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise,
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (ehem. Klasse 3).

Wir bieten Ihnen:

  • einen sicheren, attraktiven, vielseitigen und abwechslungsreichen

Arbeitsplatz in einem dynamischen, motivierten und kollegialen Team mit einer
interessanten Tätigkeit sowie einem offenen und konstruktiven Miteinander,

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit,
  • 30 Urlaubstage (bei 5 Arbeitstagen / Woche),
  • Jahressonderzahlung,
  • betriebliche Altersversorgung.

Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern
aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich
Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft,
dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der
sexuellen Identität.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir
ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der bestehenden
Arbeitszeitvereinbarung. Wir legen Wert auf persönliche Gestaltungsspielräume
in einer wertschätzenden, vertrauensvollen Arbeitsumgebung und ermöglichen die
gezielte fachliche Aus- und Weiterbildung.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder
ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der
Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes
berücksichtigt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.

Bewerbungen von Frauen sehen wir mit besonderem Interesse entgegen.

Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf
nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für
Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch
übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚
Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die
zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen
Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2)
mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum
Auswahlgespräch mitzubringen.

Die Verwaltungsvorschrift, die 'Belehrung über die Pflicht zur
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ sowie die ‚Liste extremistischer
Organisationen‘ finden Sie zu Informationszwecken auf der Website
https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloadsunter dem Reiter ‚Für die
Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie
Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.

Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der
elektronischen Übersendungder ausgefüllten und unterzeichneten
Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG); eineAblichtung Ihres
Personalausweises oder Reisepassesist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung
stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen
Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines
Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der
Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.

Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der
Websitehttps://www.polizei.rlp.de/karriere/downloadsunter dem Reiter ‚Für die
Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/
Tarifbeschäftigter‘.

Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im
späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.“

Bewerbungen werden bis zum 22.10.2026 schriftlich erbeten an das

Polizeipräsidium Trier

Referat PV 3 (Personal)

Salvianstraße 9

54290 Trier

oder elektronisch (eine zusammenhängende PDF-Datei, maximal 5 MB) an

pptrier.pv3.bewerbungen@polizei.rlp.de.

Aus Kostengründen bitten wir darum, keine Bewerbungsmappen und nur
Zeugniskopien einzureichen, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt
werden. Eine den datenschutzrechtlichen Vorschriften entsprechende Vernichtung
der Unterlagen im Anschluss an das Auswahlverfahren wird zugesichert.

Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie im Internetauftritt der Polizei
Rheinland-Pfalz unterDatenschutz. Polizei Rheinland-Pfalz (rlp.de).

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