Hygienekontrolleur (m/w/d) in der Gesundheitsaufsicht

Landkreis Leer Kreisverwaltung · Leer (Ostfriesland)
Beim Landkreis Leer ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Hygienekontrolleur (m/w/d) in der Gesundheitsaufsicht im Gesundheitsamt zu besetzen.
Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet.
Unser Angebot an Sie: tarifliche Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt und betriebliche Altersvorsorge
- ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a TVöD
- eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice
- Einarbeitung nach einem strukturierten Einarbeitungskonzept
- Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung
- ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement mit Hansefit, Fahrradleasing (JobRad) und diversen Betriebssportangeboten
- Corporate Benefits
- betriebliche Kinderbetreuungsangebote wie z. B. die Großtagespflege „Regenbogen“ in Leer und Ferienbetreuungsprogramme
- Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel der Bertelsmann Stiftung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“
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Wir erwarten von Ihnen:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Hygienekontrolleur (m/w/d)
Das macht Sie stark:
- wünschenswerterweise einen abgeschlossenen Desinfektor-Lehrgang sowie die Zertifizierung für die Entnahme von Trinkwasserproben
- grundlegende Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben des IfSG, der Gefahrenstoff- / Chemikalien- und der Trinkwasserverordnung
- eine große Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie eine gute Selbstorganisation in Verbindung mit einer eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung
- eine gute und schnelle Auffassungsgabe
- Bereitschaft zur Wahrnehmung von Rufbereitschaften und ggf. Wochenenddienste
- Verhandlungsgeschick, Beratungskompetenz und Konfliktfähigkeit
- Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bereitschaft, Ihren privaten PKW für dienstliche Fahrten gegen Kostenerstattung einzusetzen
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Ihr Beitrag für den Landkreis Leer:
- Ermittlungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei meldepflichtigen Erkrankungen einschließlich der Anordnung bzw. Überwachung der erforderlichen Maßnahmen
- Hygiene- und infektionshygienische und Gemeinschaftseinrichtungen wie Wassergewinnungs- und Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimm- und Badebeckenwasser, Krankenhäuser, Altenheimen usw. einschließlich der Entnahme von Wasserproben und Durchführung von Maßnahmen Überwachung Einrichtungen von
- Verfassung von hygienischen Stellungnahmen im Rahmen von Bauanträgen
- Durchführung von Belehrungen für Gesundheitszeugnisse nach § 43 IfSG
- Durchführung von Kontrollen nach der Gefahrstoff-/Chemikalienverbotsverordnung
Für fachliche Fragen steht Ihnen im Gesundheitsamt Frau Schäpker (Tel. 0491/926-1152) und für Fragen
zum Bewerbungsverfahren im Hauptamt Frau Seyen (Tel. 0491/926-3239) gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 23.10.2026 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal.
Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über Bundesagentur für Arbeit.
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