Seiteneinstieg als Lehrkraft: Programme der Länder
Dasselbe Wort bedeutet in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz Gegenteiliges. Was die Länder tatsächlich anbieten, welche Entgeltgruppe während der Qualifizierung gilt und wo am Ende eine Verbeamtung steht.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht · Aktualisiert
Das Wichtigste in Kürze
Der Seiteneinstieg ist Ländersache, und schon der Begriff wechselt die Bedeutung: In Nordrhein-Westfalen und Sachsen meint er den berufsbegleitenden Weg, in Rheinland-Pfalz dagegen der Quereinstieg den Vorbereitungsdienst. Die Bezahlung folgt bundesweit der Entgeltordnung Lehrkräfte: Wer eine wissenschaftliche Hochschulbildung und ein Schulfach mitbringt, kommt bei einer Vergleichsgruppe A 13 in E 12 statt in E 13, also in Stufe 1 auf 4.310,90 € statt 4.759,37 €. Verbeamtung nach der Qualifizierung ist in mehreren Ländern möglich, in Brandenburg bis zum vollendeten 47. Lebensjahr.
Wer in Rheinland-Pfalz „Quereinstieg“ liest, meint den regulären Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Wer dasselbe Wort in Niedersachsen liest, meint einen Arbeitsvertrag mit Unterricht ab dem ersten Tag. In Nordrhein-Westfalen heißt der zweite Weg wiederum „Seiteneinstieg“. Der Begriff sagt also nichts; entscheidend sind Status, Dauer und Abschluss des jeweiligen Programms.
Welche zwei Grundmodelle gibt es?
Alle Landesprogramme lassen sich auf zwei Muster zurückführen. Das erste ist der Vorbereitungsdienst für Menschen ohne Lehramtsstudium: Sie beginnen mit einer Ausbildung, häufig im Beamtenverhältnis auf Widerruf, und schließen mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Bayern und der rheinland-pfälzische Quereinstieg funktionieren so, ebenso der Hamburger Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst über 18 Monate.
Das zweite Muster ist die berufsbegleitende Qualifizierung: Sie unterrichten sofort mit einem Arbeitsvertrag nach TV-L und absolvieren die pädagogische Ausbildung nebenher. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der nordrhein-westfälische Seiteneinstieg arbeiten so. Der praktische Unterschied ist erheblich: Im ersten Modell lernen Sie zuerst und tragen später Verantwortung, im zweiten stehen Sie ab der ersten Woche allein vor der Klasse.
Innerhalb des zweiten Modells trennen mehrere Länder noch einmal nach Abschluss. Nordrhein-Westfalen unterscheidet die berufsbegleitende Ausbildung OBAS, die zur Lehramtsbefähigung führt, von der einjährigen Pädagogischen Einführung, die nur eine Unterrichtserlaubnis vermittelt; für Letztere hält das Schulministerium ausdrücklich fest, dass eine Verbeamtung nicht möglich ist. In Brandenburg führt der Weg mit Bachelor zu einer Zertifikatsqualifizierung ohne Lehramtsbefähigung, der Weg mit Master über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zur gleichgestellten Lehramtsbefähigung.
Was zahlen die Länder während der Qualifizierung?
Die Entgeltgruppe folgt nicht dem Landesermessen, sondern der Entgeltordnung Lehrkräfte im TV-L. Deren Abschnitt 2 gilt für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind. Die Zuordnung läuft über eine fiktive Vergleichs-Besoldungsgruppe: Gefragt wird, in welches Eingangsamt Sie kämen, wenn Sie ein einschlägiges Lehramtsstudium mit zwei Fächern und den Vorbereitungsdienst abgeschlossen hätten.
| Ihre Qualifikation | Vergleichsgruppe A 12 oder A 12a | Vergleichsgruppe A 13 |
|---|---|---|
| Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule, mindestens zwei Fächer (Ziffer 1) | E 11 mit Angleichungszulage | E 13 |
| wissenschaftliche Hochschulbildung oder Kunst- und Musikhochschule mit Mastergrad, mindestens ein Schulfach (Ziffer 2) | E 10 mit Angleichungszulage | E 12 |
| Hochschulbildung oder Bachelorgrad, mindestens ein Schulfach (Ziffer 3) | E 10 | E 11 |
| darunter (Ziffer 4) | E 9b | E 10 |
Das ist keine pauschale Abschlagsregel, sondern eine eigene Zuordnungstabelle. Für den typischen Fall bedeutet sie: Wer mit einem Master und einem Schulfach am Gymnasium unterrichtet, kommt in E 12 statt E 13. In der TV-L-Tabelle sind das in Stufe 1 4.310,90 € statt 4.759,37 €, also 448,47 € brutto im Monat weniger. Die Landesprogramme bestätigen diese Systematik. Brandenburg nennt E 10 als Mindestgruppe, E 11 mit Bachelor und Fachbefähigung, E 12 mit Master und E 13 erst nach bestandener Staatsprüfung. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für ihren berufsbegleitenden Weg am Gymnasium E 12, Bremen für das Programm Back-to-school E 12 Stufe 1. Alle Werte der Länder stehen in der Entgelttabelle des TV-L; wie sich die Stufe bei der Einstellung ergibt, erklärt der Beitrag zur Stufenzuordnung bei Neueinstellung.
Was bieten die einzelnen Länder an?
Die Tabelle nennt je Land das Programm, die Dauer der Qualifizierung und die Bezahlung, soweit die abgerufene Landesseite sie ausweist. Wo eine Angabe dort fehlt, steht sie hier nicht.
| Land | Programm | Dauer und Abschluss | Bezahlung, Verbeamtung |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | OBAS, daneben Pädagogische Einführung | OBAS zwei Jahre berufsbegleitend, führt zur Lehramtsbefähigung; Pädagogische Einführung ein Jahr, nur Unterrichtserlaubnis | TV-L; Verbeamtung nach OBAS möglich bis 42 Jahre, nach Pädagogischer Einführung ausgeschlossen |
| Bayern | Quereinstieg und Sondermaßnahmen, schulartspezifisch | Vorbereitungsdienst 24 Monate, Zweite Staatsprüfung | kein TV-L, Aufnahme ins Beamtenverhältnis auf Widerruf |
| Baden-Württemberg | Direkteinstieg | zwei Jahre berufsbegleitende pädagogische Schulung mit Abschlussprüfung, danach Probejahr | E 12 am Gymnasium; danach Beamtenverhältnis A 13 im höheren Dienst |
| Niedersachsen | direkter Quereinstieg, daneben Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst | 18 Monate berufsbegleitende Qualifizierung, danach in der Regel Entfristung | nach TV EntgO-L, im Merkblatt beispielhaft E 10 mit Angleichungszulage und E 12; Verbeamtung als Ausnahme |
| Hessen | QuiSGS, QuiSHR, QuiSBS | bis zu dreieinhalb Jahre, Abschluss ist eine einem Lehramt gleichgestellte Qualifikation | QuiSGS mit Master E 11, mit Bachelor E 10; anschließend Verbeamtung in A 12 mit Anhebung auf A 13 |
| Berlin | berufsbegleitender Vorbereitungsdienst | volle Laufbahnbefähigung, unbefristeter Vertrag | Entgeltgruppe auf der Landesseite nicht genannt; Verbeamtung bei Vorliegen der Voraussetzungen |
| Brandenburg | Seiteneinstieg mit PGQ, Zertifikatsqualifizierung oder berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst | PGQ 13 Monate, Zertifikat 18 Monate ohne Lehramtsbefähigung, Vorbereitungsdienst 24 Monate mit zwei Fächern | mindestens E 10, mit Bachelor E 11, mit Master E 12, nach Staatsprüfung E 13; Verbeamtung bis 47 Jahre |
| Sachsen | Seiteneinstieg | drei Monate Einstiegsfortbildung, danach wissenschaftliche Ausbildung über drei bis fünf Semester | mindestens E 10, zunächst zwei Jahre befristet; Verbeamtung bis 42 Jahre |
| Sachsen-Anhalt | Seiteneinstieg, daneben berufsbegleitender Vorbereitungsdienst | Seiteneinstieg mit 200 Qualifizierungsstunden im ersten Jahr ohne Lehramtsbefähigung; Vorbereitungsdienst 24 Monate mit Laufbahnbefähigung | E 9b bis E 12; im Vorbereitungsdienst Entgelt in Höhe der Anwärterbezüge |
| Thüringen | Seiteneinstieg mit Nachqualifizierung | zwölf Wochen Vorkurs, danach 12 bis 18 Monate, staatliche Prüfung | an der Regelschule E 12, mit Fachhochschulabschluss zwei Stufen niedriger; Verbeamtung nach einem Jahr Bewährung |
| Schleswig-Holstein | Seiteneinstieg für alle Schularten | vier Jahre befristet: zwei Jahre Ausbildung, zwei Jahre Bewährung | nach TV-L ohne Angabe der Gruppe; Verbeamtung möglich bis zum 50. Geburtstag |
| Hamburg | Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst, daneben Seiteneinstieg | Vorbereitungsdienst 18 Monate bis zur Zweiten Staatsprüfung; Seiteneinstieg 100 Zeitstunden in einem Jahr mit Festeinstellung | keine Angabe |
| Bremen | Back-to-school, daneben Seiteneinstieg A und B | Back-to-school 1,5 Jahre in Vollzeit, Lehrbefähigung in einem Fach; Seiteneinstieg B zwei Jahre mit staatlicher Prüfung | E 12 Stufe 1; Verbeamtung nur mit Lehramtsbefähigung in zwei Fächern |
| Rheinland-Pfalz | Seiteneinstieg berufsbegleitend, daneben Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst | Seiteneinstieg 24 Monate mit sechs Monaten Probezeit; Quereinstieg 24 Monate im Beamtenverhältnis auf Widerruf | Seiteneinstieg E 12, danach unbefristet und in der Regel mit Beamtenstatus |
| Mecklenburg-Vorpommern | Seiteneinstiegsqualifizierung, daneben berufsbegleitender Vorbereitungsdienst | keine Angabe auf der abgerufenen Landesseite | keine Angabe |
| Saarland | keine Angabe | keine Angabe | keine Angabe |
Zählt der Abschluss auch in einem anderen Land?
Nur, wenn dort ein Mangel im selben Fach besteht. Der KMK-Beschluss vom 5. Dezember 2013 verpflichtet die Länder, Absolventinnen und Absolventen von Sondermaßnahmen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen, ausdrücklich aber nur, wenn ein fachspezifischer Mangel im Sinne der Nummer 2 des Beschlusses besteht. Der Beschluss vom 13. Juni 2024 formuliert dieselbe Bedingung für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst und ergänzt, dass eine entsprechende Ausbildung im aufnehmenden Land bestehen muss.
Beide Beschlüsse enden mit demselben Satz: Landesspezifische beamten- und tarifrechtliche Regelungen bleiben unberührt. Die Anerkennung des Abschlusses ist damit etwas anderes als ein Anspruch auf dieselbe Besoldung oder auf Verbeamtung. Wer einen Wechsel plant, klärt beides getrennt beim aufnehmenden Land. Die Altersgrenzen dafür unterscheiden sich erheblich, wie der Beitrag zur Verbeamtung und dem Höchstalter der Länder zeigt.
Worauf Sie vor der Bewerbung achten sollten
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Abschluss überhaupt einem Schulfach zugeordnet werden kann. Die konkreten Schwellen unterscheiden sich: Baden-Württemberg verlangt für den Direkteinstieg mindestens 90 ECTS im Erstfach und 75 ECTS im Zweitfach für den Einsatz bis zur Oberstufe. Berlin nennt für Integrierte Sekundarschulen, Gymnasien und berufliche Schulen mindestens 60 Semesterwochenstunden oder 90 Leistungspunkte im Hauptfach und lässt ein fehlendes Zweitfach berufsbegleitend nachholen. Rheinland-Pfalz fordert für den Quereinstieg mindestens 270 ECTS für Realschule plus und Förderschule und mindestens 300 ECTS für Gymnasien und berufsbildende Schulen.
- Das Zielprogramm anhand der Beschreibung auswählen, nicht anhand des Namens. Entscheidend sind Status, Dauer und ob am Ende eine Lehramtsbefähigung steht.
- Die Fächerzuordnung vorab klären lassen. Ohne zuordenbares Fach scheitert die Bewerbung unabhängig von der Berufserfahrung.
- Die Entgeltgruppe anhand der Entgeltordnung Lehrkräfte selbst nachrechnen, bevor Sie kündigen. Zwischen E 10 und E 11 liegen in Stufe 1 nur 139,93 €, zwischen E 12 und E 13 dagegen 448,47 €.
- Die Altersgrenze für die Verbeamtung prüfen, wenn sie Ihr Ziel ist. Sie reicht von 42 Jahren in Nordrhein-Westfalen und Sachsen bis zum 50. Geburtstag in Schleswig-Holstein.
Der häufigste Fehler ist die Annahme, der Seiteneinstieg sei ein Notprogramm mit gesenkten Anforderungen. Er ist ein regulärer Weg mit eigener Ausbildung und eigener Prüfung, nur ohne das vorgelagerte Lehramtsstudium. Wer die Qualifizierung abbricht, verliert je nach Land die Weiterbeschäftigung; Sachsen und Sachsen-Anhalt stellen zunächst befristet ein, Schleswig-Holstein befristet auf vier Jahre. Offene Stellen im Schuldienst und in der Bildungsverwaltung listet die Übersicht der Landesbehörden als Arbeitgeber, weitere Wege ohne Verwaltungsausbildung beschreibt der Beitrag zum Quereinstieg in den öffentlichen Dienst.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Seiteneinstieg und Quereinstieg?
Es gibt keine bundesweit einheitliche Bedeutung. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt heißt der berufsbegleitende Weg mit sofortigem Unterricht Seiteneinstieg. In Niedersachsen, Hessen und Berlin heißt derselbe Weg Quereinstieg. In Rheinland-Pfalz meint Quereinstieg den regulären Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Seiteneinstieg die berufsbegleitende Variante nach TV-L. Prüfen Sie deshalb immer die Beschreibung, nicht den Namen.
Was verdiene ich als Seiteneinsteiger im Schuldienst?
Die Entgeltordnung Lehrkräfte ordnet Sie über eine fiktive Vergleichs-Besoldungsgruppe zu. Wer eine wissenschaftliche Hochschulbildung abgeschlossen hat und in mindestens einem Schulfach unterrichten kann, kommt bei einer Vergleichsgruppe A 13 in die Entgeltgruppe 12, bei A 12 in die Entgeltgruppe 10 mit Angleichungszulage. Mit einem Bachelor sind es E 11 beziehungsweise E 10, ohne Hochschulabschluss E 10 beziehungsweise E 9b.
Kann ich als Seiteneinsteiger verbeamtet werden?
In mehreren Ländern ja, aber erst nach der Qualifizierung und innerhalb einer Altersgrenze. Belegt ist die Verbeamtung unter anderem für Baden-Württemberg nach dem Probejahr in A 13 des höheren Dienstes, für Hessen in A 12 mit Anhebung auf A 13, für Brandenburg bis zum vollendeten 47. Lebensjahr und für Sachsen bis zum vollendeten 42. Lebensjahr. In Bremen setzt sie eine Lehramtsbefähigung in zwei Fächern voraus.
Brauche ich zwei Fächer für den Seiteneinstieg?
Für den berufsbegleitenden Weg oft nur eines, für den Vorbereitungsdienst meist zwei. Die Entgeltordnung Lehrkräfte knüpft ihre Zuordnung an mindestens ein Schulfach. Der KMK-Beschluss vom 5. Dezember 2013 verlangt für den Zugang zu einem Vorbereitungsdienst oder einer vergleichbaren Ausbildung dagegen einen universitären Masterabschluss, aus dem sich mindestens zwei lehramtsbezogene Fächer ableiten lassen. Einzelne Länder lassen ein fehlendes Zweitfach berufsbegleitend nachholen.
Wird meine Qualifizierung in anderen Bundesländern anerkannt?
Nur unter einer Bedingung. Die Länder haben sich im KMK-Beschluss vom 5. Dezember 2013 verpflichtet, Absolventinnen und Absolventen von Sondermaßnahmen den Berufszugang für den entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen, wenn ein fachspezifischer Mangel besteht. Der Beschluss vom 13. Juni 2024 wiederholt das für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst. Beide halten ausdrücklich fest, dass landesspezifische beamten- und tarifrechtliche Regelungen unberührt bleiben.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- Anlage zum TV EntgO-L, Entgeltordnung Lehrkräfte, Abschnitt 1 Ziffer 1 und Abschnitt 2 Ziffern 1 bis 4 (TdL) · Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 3, Rahmenvertrag vom 28.3.2015
- Kultusministerkonferenz, Gestaltung von Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften zur Unterrichtsversorgung, Ziffern 3.1 und 4 · Beschluss vom 5.12.2013
- Kultusministerkonferenz, Gestaltung von zusätzlichen Wegen ins Lehramt, Ziffer 2.4.2 · Beschluss vom 13.6.2024
- Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen, Seiteneinstieg (OBAS, Pädagogische Einführung) · abgerufen 8.9.2026
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Quereinstieg und Sondermaßnahmen · abgerufen 8.9.2026
- Kultusministerium Baden-Württemberg, Direkteinstieg (Lehrer Online BW) · abgerufen 8.9.2026
- Niedersächsisches Kultusministerium, Merkblatt für den direkten Quereinstieg · Stand Februar 2024
- Hessisches Kultusministerium, Quereinstieg (QuiSGS, QuiSHR, QuiSBS) · abgerufen 8.9.2026
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin, Quereinstieg · abgerufen 8.9.2026
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, Seiteneinstieg in den Schuldienst · abgerufen 8.9.2026
- Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Infos zum Seiteneinstieg · abgerufen 8.9.2026
- Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Seiteneinstieg und berufsbegleitender Vorbereitungsdienst · abgerufen 8.9.2026