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Beihilfe-App: Pflichtupdate auf Version 1.8.3 bis 20. Oktober

Das Bundesverwaltungsamt verlangt von Nutzerinnen und Nutzern der App Beihilfe.Bund ein Update auf Version 1.8.3. Ältere Versionen funktionieren ab dem 20. Oktober 2026 nicht mehr.

Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht

Das Wichtigste in Kürze

Das Bundesverwaltungsamt hat für die App Beihilfe.Bund die Version 1.8.3 veröffentlicht. Das Update ist verpflichtend: Wer die App weiter nutzen möchte, muss bis zum 20. Oktober 2026 aktualisieren, da ältere Versionen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unterstützt werden. Betroffen sind vor allem Beihilfeberechtigte im Bundesdienst, die über die App Anträge einreichen oder ihren Bearbeitungsstand einsehen.

Wer Beihilfeanträge über die App Beihilfe.Bund stellt, muss handeln. Das Bundesverwaltungsamt hat Version 1.8.3 bereitgestellt und erklärt das Update für verbindlich.

Frist läuft bis zum 20. Oktober

Nutzerinnen und Nutzer sollen die App bis zum 20. Oktober 2026 aktualisieren. Danach werden ältere Versionen, darunter 1.8.2, nicht mehr unterstützt. Wer die App nicht aktualisiert, riskiert, dass Funktionen wie das Einreichen von Belegen oder die Einsicht in den Bearbeitungsstand nicht mehr zuverlässig laufen.

Wen betrifft das Update

Die App Beihilfe.Bund richtet sich an Beihilfeberechtigte im Bundesdienst, etwa Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Wer im Rahmen seiner Beschäftigung bei einer Bundesbehörde beihilfeberechtigt ist, sollte die App in den kommenden Tagen über den jeweiligen App-Store aktualisieren.

Für Beschäftigte, die neu in ein Beamtenverhältnis wechseln oder sich für eine Stelle beim Bund bewerben, lohnt sich ein Blick auf Jobs im Beamtenverhältnis oder allgemein auf Stellenangebote beim Bund, um zu verstehen, welche Leistungen mit dem Status verbunden sind.

Was Beihilfe für Beschäftigte bedeutet

Die Beihilfe ergänzt die private Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten und übernimmt einen Teil der Krankheitskosten. Eine funktionierende App erleichtert die Antragstellung erheblich, da Belege digital eingereicht werden können, statt sie postalisch zu versenden.

Wer sich grundsätzlich für Gehalt und Zulagen im öffentlichen Dienst interessiert, findet ergänzende Informationen etwa in den Tabellen zur Besoldung beim Bund. Tarifbeschäftigte orientieren sich stattdessen an den Entgelttabellen, etwa unter TVöD VKA oder TV-L, auch wenn für sie andere Beihilferegelungen gelten können.

Praktischer Hinweis zum Vorgehen

  • App-Store oder Play Store öffnen und nach Updates für Beihilfe.Bund suchen
  • Update auf Version 1.8.3 installieren
  • Bei technischen Problemen das Bundesverwaltungsamt kontaktieren

Das Bundesverwaltungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Update verpflichtend ist. Wer die Frist verstreichen lässt, muss mit Einschränkungen bei der Nutzung rechnen.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Beihilfe-App aktualisiert werden?

Das Bundesverwaltungsamt nennt den 20. Oktober 2026 als Frist. Bis zu diesem Datum sollen Nutzerinnen und Nutzer auf Version 1.8.3 aktualisieren. Danach werden ältere Versionen, einschließlich 1.8.2, nicht mehr unterstützt, sodass Funktionen der App eingeschränkt sein können.

Was passiert, wenn ich die App nicht aktualisiere?

Wird das Update nicht durchgeführt, unterstützt das Bundesverwaltungsamt die ältere Version nicht länger. Das kann bedeuten, dass Beihilfeanträge nicht mehr wie gewohnt über die App eingereicht oder Bearbeitungsstände nicht mehr korrekt angezeigt werden können.

Wer nutzt die App Beihilfe.Bund überhaupt?

Die App richtet sich an Beihilfeberechtigte im Bundesdienst, also insbesondere Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Sie dient dazu, Beihilfeanträge digital einzureichen und den Stand der Bearbeitung zu verfolgen.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.

  1. Bundesverwaltungsamt · Stand 16.10.2026