Mehr Schutz vor Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Die Bundesregierung will Angriffe auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes schärfer bestrafen. Der dbb begrüßt den Entwurf, mahnt aber weitere Maßnahmen an.
Redaktion StaatsJobs.com· Veröffentlicht
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst härter ahnden soll. dbb-Vize Heini Schmitt lobt am 30. September 2026 die Ausweitung der geschützten Berufsgruppen und höhere Mindeststrafen, fordert aber zusätzlich zügige Verfahren, mehr Personal bei der Justiz sowie bessere Prävention und Betreuung von Betroffenen.
Gesetzentwurf erweitert Schutz für Beschäftigte
Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst konsequenter bestrafen soll. Der Entwurf sieht vor, den Kreis der besonders geschützten Berufsgruppen zu erweitern. Bislang standen vor allem Vollstreckungs- und Rettungskräfte unter einem besonderen strafrechtlichen Schutz.
Heini Schmitt, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, bewertet den Vorstoß positiv. „Damit unternimmt die Regierung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Gewalt, auch gegen Gewalt an Beschäftigten im öffentlichen Dienst“, erklärte Schmitt. Er verweist darauf, dass Übergriffe längst nicht mehr auf einzelne Berufsfelder begrenzt seien. Nach seiner Einschätzung ist kein Bereich der Verwaltung vor solchen Vorfällen geschützt.
Höhere Mindeststrafen, aber nicht genug
Als weiteren Fortschritt nennt der dbb die geplante Anhebung der Mindeststrafen für Übergriffe. Schmitt macht jedoch deutlich, dass ein schärferes Strafmaß allein nicht ausreicht. Er fordert, dass Verfahren zügig bearbeitet und bestehende Strafrahmen in der Praxis tatsächlich ausgeschöpft werden. Voraussetzung dafür sei eine ausreichende personelle Ausstattung der Justizbehörden.
Zusätzlich verlangt der dbb mehr Einsatz bei der Gewaltprävention und bei der Versorgung betroffener Beschäftigter. Für den Verband gehört die Bekämpfung von Gewalt gegen Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes zu den zentralen Anliegen.
Was das für Beschäftigte bedeutet
Für Beschäftigte in Verwaltung, Sozialdienst, Gesundheitsamt oder anderen Bereichen mit Publikumskontakt kann die geplante Ausweitung des Strafrechts mehr Rechtssicherheit bringen. Ob sich das im Arbeitsalltag spürbar auswirkt, hängt laut dbb jedoch davon ab, wie konsequent Behörden und Gerichte die neuen Regelungen anwenden.
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Häufige Fragen
Was sieht der Gesetzentwurf konkret vor?
Der Entwurf der Bundesregierung erweitert den Kreis der Berufsgruppen, bei denen Angriffe im öffentlichen Dienst härter bestraft werden. Zudem sollen die Mindeststrafen angehoben werden. Bisher galten besondere Strafvorschriften vor allem für Vollstreckungs- und Rettungskräfte, künftig soll der Schutz breiter gefasst werden.
Warum reicht dem dbb der Gesetzentwurf allein nicht aus?
dbb-Vize Heini Schmitt verweist darauf, dass ein höheres Strafmaß nur wirkt, wenn Verfahren zügig geführt und bestehende Strafrahmen angewendet werden. Dafür brauche es ausreichend Personal bei der Justiz sowie mehr Prävention und bessere Betreuung betroffener Beschäftigter.
Welche Berufsgruppen sind von Gewalt im öffentlichen Dienst betroffen?
Laut Schmitt beschränken sich Übergriffe längst nicht mehr auf Polizei und Rettungsdienste. Er sieht keinen Bereich des öffentlichen Dienstes als frei von solchen Vorfällen an, weshalb die Ausweitung des Schutzes auf weitere Berufsgruppen aus seiner Sicht notwendig ist.
Quellen und Stand
Zuletzt geprüft: . Zahlen und Paragrafen stammen aus den folgenden Primärquellen.
- dbb beamtenbund und tarifunion · Stand 30.9.2026