- Ingenieure im technischen Dienst: Einstieg und Eingruppierung
Ein Ingenieurstudium führt im Tarif nach E 10, mit besonderen Leistungen nach E 11 und mit Spezialaufgaben nach E 12. Als Beamtin beginnt der gehobene technische Dienst bei A 10 oder A 11, der höhere bei A 13 nach dem Referendariat.
- Rechte und Pflichten von Beamten: Treue, Streikverbot, Remonstration
Beamtinnen und Beamte dürfen nicht streiken, müssen Weisungen befolgen und dienen dem ganzen Volk. Im Gegenzug schuldet der Dienstherr Alimentation, Fürsorge und Lebenszeit. Was die §§ 33 bis 37 BeamtStG verlangen und wie Sie rechtswidrige Anordnungen abwehren.
- Verbeamtung: Höchstalter in Bund und allen 16 Ländern
Mecklenburg-Vorpommern setzt die Grenze bei 40 Jahren, Hessen bei 50, der Bund bei 50. Wer wo noch verbeamtet werden kann, welche Norm das regelt und welche Zeiten für Kinder und Pflege angerechnet werden.