- Wissenschaftliche Mitarbeit: E 13, WissZeitVG und Teilzeit
Die Stelle klingt nach E 13, ausgezahlt wird oft die Hälfte davon. Wie das Wissenschaftszeitvertragsgesetz Befristungen begrenzt, warum Qualifikationsstellen fast immer Teilzeitstellen sind und was am Ende der Höchstdauer passiert.
- Befristung im öffentlichen Dienst: Sachgrund und Entfristung
Zwei Jahre ohne Sachgrund, aber nur beim ersten Vertrag mit diesem Arbeitgeber. Sechs oder neun Jahre an der Hochschule. Und drei Wochen, um eine unwirksame Befristung anzugreifen. Welche Regel Ihren Vertrag trägt.