- Beihilfe für Beamte: Bemessungssätze, PKV, pauschale Beihilfe
Der Dienstherr übernimmt beim Bund 50 Prozent der Krankheitskosten, bei zwei Kindern 70 Prozent. Den Rest deckt eine private Restkostenversicherung. Acht Länder bieten stattdessen einen Zuschuss zur gesetzlichen Kasse an.
- Jobs bei Rentenversicherung, Krankenkassen und Arbeitsagentur
Die Träger der Sozialversicherung sind eigenständige Körperschaften mit eigenen Tarifverträgen. Wer bei Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder Unfallversicherung anfängt, arbeitet im öffentlichen Dienst, aber nicht nach TVöD.
- Verbeamtung: Höchstalter in Bund und allen 16 Ländern
Mecklenburg-Vorpommern setzt die Grenze bei 40 Jahren, Hessen bei 50, der Bund bei 50. Wer wo noch verbeamtet werden kann, welche Norm das regelt und welche Zeiten für Kinder und Pflege angerechnet werden.