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E 5 TVöD VKA

Ö/054-2026 Mitarbeiter/in PIK/Assistenz (w/m/d) Meißen

Kenn-Nr.: Ö/054-2026

Im Ausländeramt des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle befristet für 2 Jahre zu besetzen:

Mitarbeiterin/Mitarbeiter PIK/Assistenz (w/m/d)

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt für tariflich Beschäftigte 39 Stunden. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.

Der Arbeitsort ist Meißen.

Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage des § 14 Absatz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen stehen oder bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Landkreis Meißen und dessen Rechtsvorgängern gestanden haben, können nicht berücksichtigt werden.

Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

* Assistenz Ausländeramt

  • Assistenz- und Hilfsarbeiten in allen Bereichen des Ausländeramtes
  • Erstellen und Bearbeiten von Übersichten
  • Aktenanlage inklusive Aktenpaginierung, Kopierarbeiten
  • Vorbereitung und Durchführung der Aktenarchivierung/-digitalisierung
  • Dateneingabe
  • Durchführung leichter Buchungstätigkeiten

* Registrierung der Flüchtlinge aus der Ukraine

  • Terminvergabe für PIK-Erfassung
  • PIK-Erfassung/erkennungsdienstliche Behandlung der Flüchtlinge aus der Ukraine zur Schaffung einer einheitlichen Datengrundlage
  • Abnahme von Fingerabdrücken
  • Aufnehmen von Lichtbildern
  • Abgleich/Erfassung biographischer (Name, Geburtsdatum) und biometrischer (Fingerabdrücke, Lichtbilder) Daten zur Sicherung der Identität
  • Ausfertigung und Ausgabe einer Legitimationsbescheinigung (Fiktionsbescheinigung)
  • Abstimmung mit Sachgebiet Unterbringung in Fällen aufzunehmender Flüchtlinge
  • Datenübermittlung an Einwohnermeldeämter
  • Rückmeldung der abgeschlossenen PIK-Erfassung an die Sachbearbeitung Ausländerrecht zur weiteren Bearbeitung (Nachweiserstellung/Ausfertigung einer Legitimationsbescheinigung)
  • Erfassung der registrierten ukrainischen Flüchtlinge in der Registrierungsdatenbank FREE

Ihr Profil:

  • abgeschlossene kaufmännische oder verwaltungsseitige Ausbildung (mindestens zweijährige Ausbildung)
  • Verwaltungserfahrung im öffentlichen Dienst gewünscht
  • Deutschkenntnisse – Muttersprache oder mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Fremdsprachenkenntnisse ukrainisch, russisch gewünscht
  • Anwendung Microsoft Office
  • technisches Verständnis im Umgang mit PIK-Erfassungsprogramm
  • interkulturelle Kompetenz
  • ausgeprägtes Maß an Organisationsfähigkeit, Bürger-/Mitarbeiterorientierung, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, Diskretion und Loyalität sowie ein sicheres Auftreten
  • Bereitschaft, den Dienstbetrieb während der Öffnungszeiten abzusichern

Unser Angebot:

  • tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung des TVöD-VKA (3.124,08 Euro brutto/monatlich in Stufe 1)
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Corporate Benefits

Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Ausländerrecht Herrn Thumser unter der Telefonnummer 03521 725-1711.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 09.11.2026 über unser Karriereportal unter www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibungen einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

Ralf Hänsel

Landrat

Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über Bundesagentur für Arbeit.

Zur Bewerbung ↗

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