Mitarbeiterinnen (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) in Teil- und Vollzeit

Stadt Aalen · Aalen
Für die Bußgeldstelle der Stadt Aalen, welche dem Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung angehört und 23 Mitarbeitende zählt, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei
Mitarbeiterinnen (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD)
in Teil- und Vollzeit
(Kennziffer 3026/12)
Die unbefristeten Stellen im Umfang von 35 % und 100 % einer Vollzeitbeschäftigung sind bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen in EG 6 TVöD eingruppiert.
Der gemeindliche Vollzugsdienst ist insbesondere für die Überwachung und den Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken sowie für regelmäßige Kontrollen von Parkflächen, Straßen und öffentlichen Plätzen auf ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge zuständig. Die Überprüfung von Parkberechtigungen gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere im Bereich der Straßenverkehrsordnung, des Polizeigesetzes und der städtischen Satzungen und Verordnungen.
Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
- Außendienstkontrollen zur Überwachung der gesetzlichen und durch Verkehrszeichen angeordneten Halte- und Parkverbote sowie Überwachung der Einhaltung städtischer Satzungen und Verordnungen (v.a. Räum- und Streupflicht, Polizeiliche Umweltschutzverordnung),
- Mitwirkung bei Stadtfesten und städtischen Veranstaltungen im Bereich Veranstaltungssicherheit,
- Erstellen von aussagekräftigen und gerichtsverwertbaren Einsatzberichten und Protokollen,
- Erstellen von Berichten als Grundlage für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle,
- Unterstützung der Verwaltung im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten als Zeuge vor Gericht.
Der Arbeitseinsatz wird durch einen Einsatzplan geregelt. Es sind regelmäßig Wochenenddienste zu leisten.
Anpassungen des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.
Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über Jooble.
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