Mitarbeiterinnen (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) in Teil- und Vollzeit

Stadt Aalen · Aalen
Die Stadtverwaltung Aalen bietet als moderner Dienstleister umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger. Hohe Servicequalität, Effektivität und Wirtschaftlichkeit stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Diese Aufgabenstellung meistern wir mit unseren engagierten und fachlich gut ausgebildeten rund 1.500 Mitarbeitenden.
Für die Bußgeldstelle der Stadt Aalen, welche dem Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung angehört und 23 Mitarbeitende zählt, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Mitarbeiterinnen (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD) in Teil- und Vollzeit (Kennziffer 3026/12) Die unbefristeten Stellen im Umfang von 35 % und 100 % einer Vollzeitbeschäftigung sind bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen in EG 6 TVöD eingruppiert.Der gemeindliche Vollzugsdienst ist insbesondere für die Überwachung und den Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken sowie für regelmäßige Kontrollen von Parkflächen, Straßen und öffentlichen Plätzen auf ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge zuständig. Die Überprüfung von Parkberechtigungen gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten insbesondere im Bereich der Straßenverkehrsordnung, des Polizeigesetzes und der städtischen Satzungen und Verordnungen. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:
- Außendienstkontrollen zur Überwachung der gesetzlichen und durch Verkehrszeichen angeordneten Halte- und Parkverbote sowie Überwachung der Einhaltung städtischer Satzungen und Verordnungen (v.a. Räum- und Streupflicht, Polizeiliche Umweltschutzverordnung),
- Mitwirkung bei Stadtfesten und städtischen Veranstaltungen im Bereich Veranstaltungssicherheit,
- Erstellen von aussagekräftigen und gerichtsverwertbaren Einsatzberichten und Protokollen,
- Erstellen von Berichten als Grundlage für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle,
- Unterstützung der Verwaltung im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten als Zeuge vor Gericht.
Der Arbeitseinsatz wird durch einen Einsatzplan geregelt. Es sind regelmäßig Wochenenddienste zu leisten.Anpassungen des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.
Wir erwarten von Ihnen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte (m/w/d), Kaufleute für Bürokommunikation, Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellte (m/w/d),
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis,
- Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungserfahrung sind von Vorteil,
- EDV-Kenntnisse (Windows, Office),
- körperliche Eignung für Außendiensttätigkeiten im Bereich der o.g. Aufgabengebiete,
- eine ruhige, souveräne und selbstständige Arbeitsweise,
- Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen sowie ein sicheres und freundliches Auftreten, auch in schwierigen Situationen,
- hohe Teamkompetenz und Zuverlässigkeit,
- Bereitschaft zur Teilnahme an den notwendigen Qualifizierungslehrgängen,
- hohe Flexibilität und persönliche Einsatzbereitschaft,
- das Tragen einer Dienstuniform.
Wir bieten Ihnen:
- Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Kinderbetreuungsmöglichkeiten,
- internes und externes Fortbildungsprogramm zur persönlichen Weiterentwicklung sowie betriebliche Gesundheitsförderung,
- Zuschuss zum Deutschlandticket, zum Fahrrad und zur betrieblichen Altersvorsorge,
- sinnhafte Aufgaben, einen modernen Arbeitsplatz sowie gelebte Teamarbeit,
- Events für Mitarbeitende wie z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebssportgruppe und eine finanzielle Unterstützung für gemeinsame Teamaktivitäten.
Wir setzen uns für Chancengleichheit ein und bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt.
Interesse? Dann nutzen Sie bitte bis 15.11.2026 die Möglichkeit, uns Ihre aussagekräftige Bewerbung über das Bewerberportal auf
www.aalen.de zukommen zu lassen.Bitte geben Sie zusätzlich Ihren gewünschten Beschäftigungsumfang an.Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Sachgebietsleitung der Bußgeldstelle, Herr Kutscherauer unter Tel. 07361 52-1132 und die Abteilungsleitung der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Herr Heideker, unter Tel. 07361 52-1152 zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an ordnungsamt@aalen.de möglich.Auf www.aalen.de finden Sie noch mehr zum attraktiven Arbeitgeber Stadt Aalen.
Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über Bundesagentur für Arbeit.
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