Jugendhilfeplaner*in und Einrichtungsaufsicht
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau · Groß-Gerau
Der Fachbereich Jugend und Familie (FB JuF) umfasst die fünf Fachdienste (FD) Wirtschaftliche und Rechtliche Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst, Besondere Soziale Dienste, Erziehungsberatung und Kindertagesbetreuung. Zentrale Aufgaben im Fachbereich sind die Gewährleistung von Jugendhilfe und die Sicherstellung der Rechtsansprüche gemäß SGB VIII. Dabei obliegt dem Fachbereich die gesamtverantwortliche Steuerung und Ausrichtung der Jugendhilfe insbesondere bei der Umsetzung der SGB VIII-Reform und ihrer Qualitätssicherung für den Kreis Groß-Gerau im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs.
Grundvoraussetzung hierfür ist eine enge Vernetzung mit den 13 Städten und Gemeinden sowie weiteren Kooperationspartnern als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Jugendhilfeplaner*in und Einrichtungsaufsicht
Kennziffer 150/2026
Einrichtungsaufsicht und Fachberatung kommunaler und freier Träger der Jugendhilfe
- Wahrnehmung der Aufgaben der Einrichtungsaufsicht gemäß §§ 45–48a SGB VIII, insbesondere:
- Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren für teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
- Entgegennahme, Bearbeitung und örtliche Prüfung von Beschwerden und besonderen Vorkommnissen sowie Mitwirkung an der Sicherstellung fachlicher Standards
- Beratung und fachliche Begleitung kommunaler und freier Träger im laufenden Betrieb sowie zu Fragen des SGB VIII
- Qualitätssicherung und -entwicklung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Weiterentwicklungen des SGB VIII und der Anforderungen an eine inklusive Jugendhilfe
- Unterstützung der Jugendhilfeträger bei der Entwicklung und Umsetzung von Leistungs-, Schutz-, Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten sowie bei Leistungsvereinbarungen
- Mitwirkung in landesweiten Arbeitskreisen und Fachgremien sowie fachliche Vertretung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe
- Mitwirkung an der Entwicklung und Erprobung neuer Angebotsformen, der Identifizierung von Best-Practice-Ansätzen und der Weiterentwicklung inklusiver Jugendhilfeangebote
- Erstellung von Fachberichten und Auswertungen zur Qualität und Weiterentwicklung der Jugendhilfeangebote
- Auswertung der Erkenntnisse aus der Einrichtungsaufsicht und Übertragung auf die Jugendhilfeplanung und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur
Jugendhilfeplanung und Weiterentwicklung der inklusiven Jugendhilfe
- Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfeplanung gemäß §§ 79, 80 SGB VIII sowie Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten, wirksamen und inklusiven Jugendhilfelandschaft
- Analyse gesetzlicher, gesellschaftlicher und sozialräumlicher Entwicklungen sowie Ermittlung und Bewertung von Bedarfen als Grundlage für strategische Planungen
- Analyse der bestehenden Angebotsstruktur und Entwicklung passgenauer Jugendhilfeangebote gemeinsam mit den zuständigen Fachdiensten und Trägern der freien Jugendhilfe
- Planung und Begleitung des bedarfsgerechten Ausbaus und der Weiterentwicklung von Jugendhilfeangeboten über die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen hinweg
- Aufbau und Weiterentwicklung von Statistik-, Daten- und Berichtssystemen sowie Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII
- Initiierung und Begleitung von Arbeitsgruppen, Facharbeitskreisen und Beteiligungsprozessen sowie Zusammenarbeit mit Trägern und relevanten Kooperationspartnern
- Sicherstellung und Weiterentwicklung von Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen und Familien
- Wahrnehmung weiterer anlassbezogener Aufgaben nach Maßgabe der Fachdienstleitung
- Abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom/Master) in einem einschlägigen Studiengang, insbesondere: Soziale Arbeit / Sozialpädagogik / Sozialwissenschaften, Öffentliche Verwaltung / Public Administration, Rechtswissenschaften / Betriebswirtschaftslehre oder eine vergleichbare Qualifikation
- Berufserfahrung, idealerweise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, in der Einrichtungsaufsicht, Jugendhilfeplanung, Qualitätsentwicklung, Beratung oder im kommunalen Verwaltungsbereich
- Sichere Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen, insbesondere des SGB VIII und SGB IX sowie des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes und landesrechtlicher Verordnungen und Erlasse im Verantwortungsbereich
- Entscheidungsfähigkeit, Selbständigkeit, Durchsetzungsvermögen
- Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit
- Unbestechlichkeit, hohe Integrität
- Sicheres Auftreten, Kommunikationsgeschick, Verhandlungsgeschick
- Vielfaltskompetenz, hohes Maß an interkultureller und inklusiver Kompetenz
- Hohe soziale Kompetenz, Teamfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Empathie
- Einsatzbereitschaft und Engagement, Bereitschaft zu anlassbezogenen dienstlich erforderlichen Überstunden und anlassbedingten Arbeiten in den Randzeiten
- Organisations- und Planungsfähigkeit, strukturelle und konzeptionelle Fähigkeiten
- Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Kreativität, Innovationsbereitschaft
- Hohe Lernbereitschaft und Bereitschaft zu Fortbildung
Wünschenswert sind:
- Gute Kenntnisse im institutionellen Kinderschutz
- Projektmanagementkenntnisse und -fähigkeiten
- Grundlegende Kenntnisse des SGB V, SGB VIII, SGB IX, SGB XIV, BTHG, BGB oder Bereitschaft, sich in diese anlassbezogen einzuarbeiten
- Abwechslungsreiche Aufgabengebiete: Wir beschäftigen über 1.000 Mitarbeiter*innen in den unterschiedlichsten Berufen, die alle eins gemeinsam haben: Jede Menge spannende Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir arbeiten im Landratsamt Groß-Gerau und in vielen Außenstellen im ganzen Kreis.
- Vielfalt & Akzeptanz: In unserer Kreisverwaltung möchten wir eine inklusive Arbeitsumgebung schaffen. Hier wird jede und jeder respektiert und wertgeschätzt, unabhängig von Hintergrund oder Identität. Eine Kultur der Offenheit fördert Innovation und Teamarbeit.
- Zukunftssicherer Arbeitsplatz mit Altersvorsorge: Ein Arbeitsplatz in einer Kreisverwaltung ist sicher, da die Aufgaben nicht ausgehen werden. Unser modernes Verwaltungsgebäude ist nach modernsten technischen Standards ausgestattet. Und im Alter profitieren alle Mitarbeiter*innen von einer geförderten Betriebsrente (ZVK-Rente).
- Flexible Arbeitszeiten & Zusatzurlaubstage: Wir bieten, wo fachlich passend, grundsätzlich flexible Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten an. Mit 30 Tagen Jahresurlaub plus Zusatzurlaubstagen an Weihnachten, Silvester, Kultur- und Geburtstagen stehen großzügige Ausgleichs- und Erholungsphasen zur Verfügung.
- Leckere Kantine im Hauptgebäude: Unsere Bistro-Kantine „Zum Amt“ steht allen Beschäftigten und auch den Bürger*innen mit einem reichhaltigen Frühstücks- und Mittagsangebot offen. Mit Bio- und Fair-Trade-Lebensmitteln und regelmäßigen Aktionswochen bieten wir jeden Tag eine schmackhafte und gesunde Mahlzeit.
- Umfangreiche Gesundheitsförderung: Die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen liegt uns am Herzen. Wir bieten eine vielfältige Gesundheitsförderung im eigenen Haus und mit vielen Partnern aus unserem Kreis. Der PME Familienservice unterstützt bei persönlichen Anliegen und mit unserem Bonusheft belohnen wir Gesundheitsbewusstsein mit attraktiven Prämien. Unsere Betriebssportgruppen machen fit und stärken gleichzeitig das Zusammengehörigkeitsgefühl.
- Fort- & Weiterbildung: Ganz gleich, welchen Karriereweg und welche beruflichen Interessen unsere Mitarbeiter*innen verfolgen: Mit fundierten Programmen zur Fort- und Weiterbildung in eigenen Schulungsräumen und bei Kooperationspartnern des Landes finden alle den beruflichen Weg, der am besten passt.
- Mobilitätsunterstützung: Lademöglichkeiten für E-Autos. Es muss aber nicht immer das Auto sein: Wir bieten ein Jobticket für Bus und Bahn im gesamten RMV oder unterstützen das Fahrrad-/E-Bike-Leasing.
Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über StepStone.
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