Verwaltungsfachangestellte
Stadt Fehmarn · Fehmarn
Stellenausschreibung
Die Stadt Fehmarn (Kreis Ostholstein), mit ca. 13.500 Einwohnern, sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet als Elternzeitvertretung bis Ende November
2027 für ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit, bei einer
wöchentlichen Arbeitszeit von 30-39 Wochenstunden eine
Sachbearbeitung (w/m/d) für den Bereich
Einwohnermeldeamt
im Fachbereich Ordnung und Soziales. Für diese Tätigkeit wird eine Vergütung
nach der Entgeltgruppe 6 TVöD gezahlt (3.240,30 bis 3.926,20 Euro).
Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Das Aufgabengebiet Einwohner-/Meldewesen umfasst im Wesentlichen:
- Selbständige Erledigung aller im Einwohnermeldeamt anfallenden Arbeiten
- Bearbeitung von Ausweis- und Passangelegenheiten
- Bearbeitung von An-, Um- und Abmeldungen
- Datenübermittlung an Dritte und Behörden
- Wohnsitzermittlungen – örtliche Ermittlungen
- Festlegung der Hauptwohnung nach dem Bundesmeldegesetz
- Erteilung/Ablehnung von Auskunftssperren, Übermittlungssperren
und Sperrvermerken
- Beantragung/Abrechnung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem
Gewerbezentralregister
- Ausstellung von Meldebescheinigungen
- Führung/Auswertung des Melderegisters und Erteilung von
Melderegisterauskünften
- Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften
- Beantragung/Abrechnung Fischereischeine
- Mitwirkung im Aufgabengebiet Wahlen
Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sie verfügen über:
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten,
oder eine vergleichbare Qualifikation
- Idealerweise einschlägige Erfahrungen im Bereich des Bundesmeldegesetztes,
Personalausweis- und Passgesetzes
- Team- und Kooperationsfähigkeit
- ein hohes Maß an Kundenorientierung
- Kommunikative Fähigkeit und ein sicheres und verbindliches Auftreten,
freundlicher Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Selbständiges, eigenverantwortliches und gewissenhaftes Arbeiten
- gute EDV - Kenntnisse im Bereich MS Office
- Kenntnisse im Fachverfahren VOIS sind wünschenswert
- Führerschein Klasse B bzw. die gesundheitliche Eignung zum Führen von
Dienstfahrzeugen
Wir bieten:
- einen krisensicheren Arbeitsplatz
- zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teilzeitmodelle möglich
- flexible Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten
- einen technisch gut ausgestatteten Arbeitsbereich
- ein motiviertes und kollegiales Team
- attraktive und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Möglichkeit der Entgeltumwandlung
- die Zahlung einer Jahressonderzahlung sowie ein jährliches Leistungsentgelt
- die Teilnahme an Corporate Benefit
- die Beschäftigung in einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität in
einer der schönsten Urlaubsregion Deutschlands
Die Stadt Fehmarn verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen
und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Stadt Fehmarn eine
Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben. Ebenso werden Schwerbehinderte bei gleicher
Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe Ihres
möglichen Eintritts-terminesbis zum 10. November 2026an die Stadt Fehmarn,
Personalabteilung, Burg auf Fehmarn, Am Markt 1, 23769 Fehmarn oder bevorzugt
per E-Mail anpersonalabteilung@stadtfehmarn.de.
Die Vorstellungsgespräche sollen voraussichtlich am 19. November 2026
stattfinden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Saalfeld
(Fachbereichsleiterin Ordnung und Soziales) selbstverständlich gerne zur
Verfügung (Telefon 04371 / 506 ‑ 621 oder E-Mail: s.saalfeld@stadtfehmarn.de).
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer
angegebenen persönlichen Daten zum Zwecke der Bewerberauswahl sowie in die
Speicherung Ihrer Daten für die Dauer des Auswahlverfahrens ein. Bitte
übersenden Sie keine Originale, Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgeschickt und nach Ablauf aller Anfechtbarkeitsfristen vor Ort
datenschutz-konform entsorgt bzw. gelöscht. Ihre Einwilligung können Sie gem.
Art. 7 Abs. 3 DGSVO jederzeit widerrufen.
Bitte beachten Sie, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung
entstehen, von der Stadt Fehmarn nicht erstattet werden.
Fehmarn, den 16. Oktober 2026
Stadt Fehmarn
Jörg Weber
Bürgermeister
Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber über Bundesagentur für Arbeit.
Zur Bewerbung ↗